Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerung zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

Sie schlagen der Europäischen Kommission und den Ländern der Europäischen Union (EU) Ideen für freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der beruflichen Bildung in der EU vor.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Schlussfolgerungen nennen vier neben den im Kopenhagen-Prozess festgelegten Prioritäten und Leitlinien zu bearbeitende Maßnahmenachsen.

HINTERGRUND

2010 schlug die Kommission einen neuen Impuls für die Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung vor, der sowohl zu ihrer übergeordneten Strategie Europa 2020 als auch zum strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, bekannt als ET 2020, beiträgt und somit viele der Ideen aus den Schlussfolgerungen von 2009 vorantreibt.

Ein gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission, der im Dezember 2015 herausgegeben wurde, legt die EU-Prioritäten auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung im Zeitraum 2016-2020 dar.

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Informelles Lernen: Lernen, das nicht auf einem Lehrplan basiert und nicht zu einer Qualifizierung führt. Der Lehrer verfügt über mehr Erfahrung als der Unterrichtete, beispielsweise ein Elternteil, der seinem Kind das Alphabet lehrt.

Nicht-formales Lernen: organisiertes Lernen (beispielsweise geleitet von einem Lehrer oder einer Person, die über mehr Erfahrung als der Unterrichtete verfügt), das auf einem Lehrplan basieren kann oder auch nicht. Es baut auf den individuellen Fähigkeiten des Lernenden auf, führt aber nicht zu einer formalen Qualifizierung, ein Beispiel ist die Pfadfinderbewegung.

HAUPTDOKUMENT

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (ABl. C 18 vom 24.1.2009, S. 6-10)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2-10)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 (KOM(2010) 296 endgültig, 9.6.2010)

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) — Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25-35)

Letzte Aktualisierung: 21.11.2016