Mehrsprachigkeit - Trumpfkarte und Verpflichtung

Diese Mitteilung der Europäischen Kommission betont den Wert der sprachlichen Vielfalt in der EU. Sie legt Schritte dar, die durchgeführt werden sollten, um die Mehrsprachigkeit in die politischen Maßnahmen der EU einzugliedern und das „Barcelona-Ziel“ zu erreichen (Europäische Bürger sollten in der Lage sein, neben ihrer Muttersprache in zwei weiteren Sprachen zu kommunizieren).

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung (KOM(2008) 566 endgültig vom 18.9.2008).

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung der Europäischen Kommission betont den Wert der sprachlichen Vielfalt in der EU. Sie legt Schritte dar, die durchgeführt werden sollten, um die Mehrsprachigkeit in die politischen Maßnahmen der EU einzugliedern und das „Barcelona-Ziel“ zu erreichen (Europäische Bürger sollten in der Lage sein, neben ihrer Muttersprache in zwei weiteren Sprachen zu kommunizieren).

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Das Programm für lebenslanges Lernen ist ein Programm, das es Europäern ermöglicht, in jeder Phase ihres Lebens mit dem Lernen zu beginnen. Es gehört zum Programm Erasmus+.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Generaldirektion für Bildung und Kultur der Europäischen Kommission zu finden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates vom 21. November 2008 zu einer europäischen Strategie für Mehrsprachigkeit (2008/C 320/01) (ABl. C 320 vom 16.12.2008).

Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (2012/C 398/01) (ABl. C 398 vom 22.12.2012).

Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013).

Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zur Mehrsprachigkeit und zur Entwicklung von Sprachenkompetenz (2014/C 183/06) (ABl. C 183 vom 14.6.2014).

Letzte Aktualisierung: 19.12.2014