Förderung von Kreativität und Innovation durch allgemeine und berufliche Bildung

Kreativität und Innovation werden als wesentliche Instrumente für Wachstum und nachhaltige Entwicklung angesehen. Die allgemeine und berufliche Bildung gilt als Beitrag zur Förderung dieser Fähigkeiten. Daher sind sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene weitere Maßnahmen erforderlich, um Kreativität und Innovation in das lebenslange Lernen einzubeziehen.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. Mai 2008 zur Förderung von Kreativität und Innovation durch allgemeine und berufliche Bildung [Amtsblatt C 141 vom 7.6.2008].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ fördert die gemeinsamen europäischen Ziele in Bezug auf Qualität, Zugang und Öffnung gegenüber der Welt. Da Kreativität und Innovation auch für den Umgang mit globalen Herausforderungen wichtig sind, sollten sie in den zukünftigen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit im Bildungsbereich einbezogen werden. Die allgemeine und berufliche Bildung kann kreative und innovative Fähigkeiten entwickeln, die ihrerseits zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa beitragen.

Die Empfehlungen von 2006 zu den Schlüsselkompetenzen für das lebensbegleitende Lernen nennen acht Kompetenzen, welche die für Kreativität und Innovation wesentlichen Fertigkeiten umfassen. Dabei sind die Fähigkeiten, Veränderungen als Chance zu begreifen, offen für neue Ideen zu sein und die Werte anderer zu respektieren, besonders wichtig. Es sollten integrative Bildungsstrategien zur Förderung von Toleranz und Verständnis entworfen werden, um den Multikulturalismus als positiven Faktor für Kreativität, Innovation und Wachstum zu nutzen.

Neue Forschung ist notwendig zur Feststellung, Messung und Dokumentation von Lernergebnissen, insbesondere im Bereich der „weichen“ Kompetenzen wie Kreativität und Innovationsfähigkeit. Um diese Fähigkeiten zu fördern, müssen den politischen Entscheidungsträgern außerdem solide Daten vorgelegt werden. Weiterhin muss überlegt werden, was die EU zu diesem Prozess beitragen kann.

Daher werden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen,

Es wird vorgeschlagen, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission

Schließlich wird die Kommission dazu aufgerufen,

Hintergrund

Diese Schlussfolgerungen bauen auf den Ergebnissen der am 9./10. April 2008 durchgeführten Konferenz zum Thema „Promoting Innovation and Creativity: Schools’ Response to the Challenges of Future Societies“ (Förderung von Innovation und Kreativität: Die Antwort der Schulen auf die Herausforderungen der Gesellschaften der Zukunft) auf und sind vor dem politischen Hintergrund zu sehen, der in der Anlage zu diesen Schlussfolgerungen erläutert wird. Zu Letzterem gehören insbesondere die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Dezember 2006 zum Thema „Eine breit angelegte Innovationsstrategie: Strategische Prioritäten für Innovationsmaßnahmen auf EU-Ebene“, die auf der Mitteilung der Kommission KOM(2006) 502 vom 13. September 2006 zu einer europäischen Innovationsstrategie basieren. In diesen Schlussfolgerungen wird Bildung als eine der Grundvoraussetzungen für Innovation angesehen, und es wird ausgeführt, dass es wichtig sei, die Entwicklung von Begabung und Kreativität schon in jungen Jahren durch Bildung zu fördern.

See also

Für weitere Informationen über Innovation und Kreativität in der allgemeinen und beruflichen Bildung, besuchen Sie bitte das Portal „Allgemeine und berufliche Bildung“.

Letzte Änderung: 31.07.2008