Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte in der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet

Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNGEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Neben einer genauen Überwachung der Haushaltspolitik der Länder der Europäischen Union (EU) führt die EU auch Kontrollen makroökonomischer Entwicklungen* durch, um potenziell schädliche makroökonomische Ungleichgewichte* und Risiken, die das einwandfreie Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) behindern könnten, aufzudecken, zu vermeiden und zu korrigieren.

Warnmechanismus-Bericht

Eingehende Überprüfungen

Für jedes im WMB benannte Land führt die Kommission eine eingehende Überprüfung (IDR) durch. Sie bestimmt, ob Ungleichgewichte vorhanden sind, bewertet ihre Eigenschaften und die Schwere und hebt Anpassungsschwierigkeiten und politische Herausforderungen hervor. Die Verordnung sieht drei mögliche Ergebnisse eines IDR vor:

Eingehende Überprüfungen untersuchen verschiedene Trends in den Volkswirtschaften der EU-Länder, v. a. Entwicklungen in Bezug auf externe Ungleichgewichte (wie beispielsweise Auslandskonten, Veränderungen in den Exportanteilen und Nettoinvestitionsbilanzen) und interne Ungleichgewichte (wie beispielsweise öffentliche und private Verschuldung, Häuserpreise, Kreditflüsse und Arbeitslosenquote).

Die Ergebnisse der IDR werden von der Kommission und dem Rat insofern berücksichtigt, indem sie im Kontext des Europäischen Semesters jedes Frühjahr länderspezifische Empfehlungen aussprechen.

Verfahren bei übermäßigem Ungleichgewicht

Sanktionen und Strafen innerhalb des Verfahrens bei übermäßigem Ungleichgewicht

Das Europäische Semester 2016

Die eingehenden Untersuchungen wurden am 26. Februar 2016 veröffentlicht und in die Länderberichte der Kommission integriert. Die Ergebnisse der eingehenden Untersuchungen sind in einer Mitteilung der Kommission zusammengefasst.

WANN TRETEN DIE VERORDNUNGEN IN KRAFT?

Sie sind jeweils am 13. Dezember 2011 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das Sechserpaket, das im Dezember 2011 in Kraft trat, führte ein Überwachungssystem für Wirtschaftspolitik ein, um makroökonomische Ungleichheiten innerhalb der EU zu vermeiden und zu korrigieren. Die Überwachung ist Teil des Europäischen Semesters für wirtschaftspolitische Koordinierung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Makrofinanzielle Entwicklungen: monetäre, steuerliche und finanzielle Entwicklungen auf makroökonomischer Ebene (d. h. innerhalb der Wirtschaft eines Landes).

Makroökonomische Ungleichgewichte: bestimmte Aspekte der Wirtschaft eines Landes sind nicht mehr im Gleichgewicht, beispielsweise hohe öffentliche und private Verschuldung, hohe Arbeitslosigkeit, schlechte Exportleistung usw.

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8-11)

Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25-32)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Eurogruppe – Europäisches Semester 2016: Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen und bei der Verhinderung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sowie Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 (COM(2016) 095 final/2 vom 7.4.2016)

Letzte Aktualisierung: 30.08.2016