Reform des Finanzsystems

In dieser Mitteilung stellt die Kommission die von der Europäischen Union angestrebten Reformen des Finanzsektors vor. Sie sollen die Transparenz, Überwachung und die Stabilität der Finanzmärkte verbessern und für einen größeren Schutz der Investoren und Verbraucher sorgen. Diese Reformen ergänzen die infolge der Finanzkrise von 2008 bereits eingeleiteten Maßnahmen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 2 Juni 2010 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und die Europäische Zentralbank – Regulierung der Finanzdienstleistungen für nachhaltiges Wachstum [KOM(2010) 301 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die von der Europäischen Union (EU) im Finanzsektor eingeleiteten Reformen sollen zu einem sichereren und verantwortungsvollen Finanzsystem führen, das die Entwicklung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums unterstützt.

Die in dieser Mitteilung vorgelegten Vorschläge ergänzen die Reformen, die bereits nach der Finanzkrise im Jahr 2008 und infolge des G20-Gipfels eingeleitet wurden. Diese Vorschläge verfolgen vier Hauptziele:

Verbesserung der Transparenz

Die Kommission stellt fest, dass die mangelnde Transparenz im Finanzsektor zur Finanzkrise im Jahr 2008 erheblich beigetragen hat. Sie beabsichtigt daher, die Transparenz in Bezug auf Transaktionen, Produkte und Marktteilnehmer verbessern.

So erhielten Aufsichtsbehörden, Investoren und Verbraucher zuverlässigere Informationen über die Märkte.

Die Kommission will ebenfalls die Zuverlässigkeit und Qualität der Ratings verbessern. Ratings werden von Rating-Agenturen durchgeführt, deren Aufgabe es ist, Risikobewertungen der Bonität zu liefern. Eine erste Verordnung zu den Rating-Agenturen war bereits infolge der Krise von 2008 verabschiedet worden.

Effektive Aufsicht und Durchsetzung

Die Kommission plant die Einrichtung mehrerer Finanzaufsichtsbehörden:

Die Kommission will ebenfalls gegen unverantwortliche und übermäßige Spekulation vorgehen. Dazu will sie die Vorgehensweisen der nationalen Aufsichtsbehörden vereinheitlichen, um ihre Wirksamkeit zu verbessern.

Größere Krisenfestigkeit und Stabilität des Finanzsektors

Die Kommission beabsichtigt, die Eigenkapitalstandards der Banken wirksamer zu regeln. Unter Eigenkapital wird das Kapital einer Bank verstanden, mit dem die Zahlungsfähigkeit garantiert wird. Es ist wichtig, die Banken dazu zu bewegen, in guten Zeiten Rücklagen zu bilden und ihr Eigenkapital zu erhöhen, sodass sie Krisen bewältigen können.

Die Kommission wird ebenfalls einen Aktionsplan zum Krisenmanagement vorlegen, dem eine Reihe von Legislativvorschlägen für ein vollständiges Instrumentarium zur Prävention von Bankausfällen bzw. zur Bankenrettung folgen sollen.

Mehr Verantwortungsbewusstsein der Finanzakteure und besserer Verbraucherschutz

Durch diese Reformen soll das Vertrauen der Anleger und Verbraucher in die Finanzmärkte wieder hergestellt werden.

Zu diesem Zweck hat die Kommission im Juli 2010 eine Überarbeitung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme vorgeschlagen, um die Einleger in der gesamten EU wirksam zu schützen. Sie soll auch Vorschläge zur Verbesserung der Entschädigung von Anlegern sowie von Versicherten vorlegen, für den Fall, dass ein Versicherungsunternehmen Konkurs anmeldet.

Letzte Änderung: 10.09.2010