Nationale Seiten und Ausgabe von Euro-Münzen

Die für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen bestehen aus einer für alle Staaten der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gemeinsamen Seite und einer nationalen Seite, die nach gemeinsamen Grundsätzen festgelegt wird. Die Kommission richtet Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die für die Ausgabe dieser Münzen nach Billigung durch den Rat der Europäischen Union (EU) zuständig sind.

RECHTSAKT

Empfehlung 2009/23/EG der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen [Amtsblatt L 9 vom 14.1.2009].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission richtet an die Mitgliedstaaten der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) Empfehlungen in Bezug auf die Ausgabe von Euro-Münzen. Diese Empfehlungen gelten für die nationalen Seiten und die Randprägungen der regulären Umlaufmünzen und der für den Umlauf bestimmten Gedenkmünzen.

Die gemeinsamen Seiten der Euro-Münzen weisen die Währung und den Nennwert der Münze auf.

Nationale Seiten der für den Umlauf bestimmten Münzen

Die nationalen Seiten enthalten Angaben über den Ausgabestaat der Münze, aber keine Nennwertangabe oder Währungsbezeichnung (es sei denn, ein nicht-lateinisches Alphabet wird verwendet). Die zur Dekoration der nationalen Seite gewählten Motive sollen von den zwölf Sternen der Europaflagge umrandet sein. Dieses Motiv sollte nicht verändert werden, es sei denn, die auf der Münze befindliche Bezugnahme auf das Staatsoberhaupt wurde geändert. Den Ausgabestaaten ist es jedoch gestattet, die nationalen Seiten ihrer Euro-Münzen zu aktualisieren, um dieser Empfehlung nachzukommen.

Auf der Randprägung der 2-Euro-Münzen kann die Stückelung angegeben sein und/oder der Begriff Euro.

Die Münzen werden zum Nennwert in den Umlauf gebracht. Ein kleiner Teil der für Sammler bestimmten Münzen kann zu einem höheren Preis veräußert werden.

Euro-Gedenkmünzen

Das auf den nationalen Seiten dargestellte Motiv kann dem Gedenken an höchst symbolträchtige nationale oder europäische Ereignisse dienen. Auch diese Gedenkmünzen sind für den Umlauf bestimmt.

Bei der Ausgabe dieser Münzen, sollten bestimmte Regeln beachtet werden:

Informationsverfahren

Der Ausgabestaat übermittelt der Kommission seine Entwürfe sechs Monate vor dem Ausgabedatum. Die Kommission kann auf diese Weise sicherstellen, dass diese Empfehlungen eingehalten werden.

Sollte die Kommission zu der Auffassung gelangen, dass die Leitlinien dieser Empfehlung nicht eingehalten wurden, sollte der Wirtschafts- und Finanzausschuss über die Genehmigung des Entwurfs befinden.

Die sachdienlichen Informationen über die Münzmotive werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Hintergrund

Die Empfehlung 2003/734/EG und die Empfehlung 2005/491/EG werden aufgehoben und durch die neue Empfehlung ersetzt. Diese Empfehlungen betrafen außerdem die Veränderung und die Inverkehrgabe der nationalen Seiten von Euro-Münzen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Überlegungen zur Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen [COM(2013) 281 final - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dieser Mitteilung präsentiert die Kommission vier mögliche Szenarien für 1- und 2-Euro-Cent-Münzen, vom Status Quo bis zum Einzug dieser Münzen aus dem Umlauf, mit oder ohne Übergangsphase. Die Kommission wird die erforderlichen Legislativvorschläge vorlegen, falls die Interessenträger eine eindeutige Vorliebe für eines der Szenarien zum Ausdruck bringen.

Letzte Änderung: 05.05.2014