Einführung des Euro in der Slowakei (2009)

Die Slowakei erfüllt die Voraussetzungen für den Beitritt zur Euro-Zone und wird die einheitliche Währung zum 1. Januar 2009 einführen.

RECHTSAKT

Entscheidung des Rates vom 8. Juli 2008 gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009.

ZUSAMMENFASSUNG

Gemäß dieser Entscheidung kann die Slowakei den Euro zum 1. Januar 2009 einführen, da das Land die notwendigen Voraussetzungen für den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) erfüllt.

Demnach wird die gemäß Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 für die Slowakei geltende Ausnahmeregelung (EN) (PDF) mit Wirkung vom 1. Januar 2009 aufgehoben.

Denn die Slowakei erfüllt die Konvergenzkriterien insofern, als:

Diese Entscheidung basiert auf den Konvergenzberichten, die dem Rat von der Kommission (EN) und von der Europäischen Zentralbank EZB (PDF) auf Antrag der Slowakei vorgelegt wurden.

Hintergrund

Im Sinne der Beitrittsakten sind die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befugt, sich ab ihrem Beitrittsdatum an der WWU zu beteiligen. Die im Sinne von Artikel 122 des Vertrags angewandte Ausnahmeregelung gilt solange, bis der Rat auf Vorschlag der Kommission die Aufhebung der Ausnahmeregelung für die Länder, die die Konvergenzkriterien erfüllen, beschließt.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2008/608/EG

24.7.2008

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ABl. L 195 vom 24.7.2008

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Letzte Änderung: 20.02.2009