Grundzüge der Wirtschaftspolitik (2008-2010)

Das in der Europäischen Union (EU) vorhandene Potenzial für Stabilität und Wirtschaftswachstum muss durch die Umsetzung geeigneter nationaler Politik gesteigert werden. Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Wandel der europäischen Gesellschaft und die Schwankungen der internationalen Konjunktur im Rahmen ihrer makroökonomischen * und mikroökonomischen * Politik zu berücksichtigen.

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates 2008/390/EG vom 14. Mai 2008 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2008—2010) [Amtsblatt L 137 vom 27.5.2008].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Empfehlung über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik (BEPG) legt den Rahmen für eine Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) fest.

Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung

Die Einhaltung der Leitlinien 1 bis 5 soll beitragen zur:

Die Leitlinie 6 empfiehlt den Staaten des Eurogebiets eine bessere Koordinierung ihrer Wirtschafts- und Haushaltspolitik, um zur Dynamik und zum Funktionieren des Eurogebiets beizutragen. Sie sollen insbesondere über eine tragfähige Finanzpolitik unter Einhaltung des SWP wachen und die Strukturreformen für eine verbessere Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Anpassung vorantreiben. Das Eurogebiet soll außerdem seinen Einfluss und seine Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene stärken.

Mikroökonomische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas

Im Einklang mit der Strategie von Lissabon unterstreichen die Leitlinien 7 bis 11 die Bedeutung von Wissen und Innovation als Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und nachhaltige Entwicklung. Die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft sollten eine integrierte Klima- und Energiepolitik verfolgen, um die Versorgungssicherheit und die Verfügbarkeit von Energie zu erschwinglichen Preisen zu erhöhen und verstärkt den Klimawandel zu bekämpfen.

Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen sollen Folgendes gewährleisten:

Die Europäische Union (EU) muss ihre Anziehungskraft für Investoren und ausländische Arbeitskräfte stärken. Die Leitlinien 12 bis 16 empfehlen:

Schlüsselwörter des Rechtsakts

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung 2009/531/EG des Rates vom 25. Juni 2009 für die 2009 vorzunehmende Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und für die Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [ABl. L 183 vom 15.7.2009].

Der Rat richtet Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, damit diese die 2009 überarbeiteten integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung berücksichtigen. Dabei handelt es sich um länderspezifische Empfehlungen, die der Situation in den einzelnen Staaten Rechnung tragen. Sie sind vor dem Hintergrund des Wirtschaftsabschwungs und des verlangsamten Beschäftigungswachstums infolge der internationalen Finanzkrise formuliert worden.

Die Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen Reformprogramme anpassen und hierüber in ihren jährlichen Berichten über die Umsetzung der Programme Rechenschaft ablegen.

Diese im Rahmen des zweiten Zyklus (2008-2010) der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung aufgestellten Empfehlungen werden in Form eines einzigen Rechtsakts vorgelegt. Dieser Rechtsakt dient der Überarbeitung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der Leitlinien für die Beschäftigungspolitik.

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Letzte Änderung: 19.11.2009