Maßnahmenprogramm Bulgarien und Rumänien

1) ZIEL

Aufstellung von Arbeitsplänen mit den von Bulgarien und Rumänien im Hinblick auf die Erlangung der Beitrittsreife zu verwirklichenden wichtigsten Aufgaben.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 13. November 2002 „Maßnahmenprogramme für Bulgarien und Rumänien" [KOM (2002) 624 endg. - Nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission hat in ihrem Strategiepapier aus dem Jahr 2002 zur Erweiterung angekündigt, dass Bulgarien und Rumänien Maßnahmenprogramme verabschieden werden. Anlässlich des Europäischen Rats von Kopenhagen vom 12. und 13. Dezember 2002 wurden diese Maßnahmenprogramme verabschiedet. Diese Mitteilung enthält die Maßnahmenprogramme zur Begleitung der Bemühungen Rumäniens und Bulgariens, die für einen Beitritt erforderlichen Kriterien zu erfüllen (der Europäische Rat unterstützt die Bemühungen beider Länder um einen Beitritt im Jahr 2007). Die Programme nennen die von diesen Ländern dazu zu leistenden Beiträge, und außerdem werden zur Verwirklichung dieser Programme zusätzliche Finanzhilfen bereitgestellt.

Bei den zu bewältigenden Aufgaben geht es namentlich um die Schaffung der für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands erforderlichen Kapazitäten des Verwaltungs- und Justizapparats; ein weiterer Schwerpunkt ist die Umsetzung der Wirtschaftsreform.

Die Europäische Kommission schlägt vor, die finanzielle Unterstützung von Bulgarien und Rumänien nach Abschluss der ersten Erweiterungsrunde (im Prinzip im Mai 2004) spürbar zu erhöhen. Der Kommissionsvorschlag sieht eine schrittweise Aufstockung der Hilfe vor, die 2006 im Schnitt 40 % mehr ausmachen soll, als die den zwei Ländern zwischen 2001 und 2003 gewährte durchschnittliche Hilfe. Jede weitere Aufstockung der Hilfe hängt von der Umsetzung des Maßnahmenprogramms und der Absorptionskapazität des jeweiligen Landes ab. Die Instrumente der Hilfe - Phare, Ispa und Sapard - kommen auch weiterhin zum Einsatz. Eine weitere Aufstockung der Hilfe wird Bulgarien und Rumänien gewährt, damit sie die Möglichkeit haben, sich auf die Inanspruchnahme der Strukturfonds vorzubereiten.

Die Maßnahmenprogramme gelten bis zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens und werden parallel zu den Fortschritten der Verhandlungen und der Entwicklung der Lage in den zwei Ländern regelmäßig aktualisiert.

Zur Überwachung der Fortschritte und der Verwirklichung der im Zuge der Beitrittsverhandlungen von Bulgarien und Rumänien eingegangenen Verpflichtungen erstellt die Kommission u.a. auch weiterhin ihre Länderjahresberichte. Der nächste Jahresbericht wird eine Bewertung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms durch die zwei Länder enthalten.

Maßnahmenprogramm Bulgarien

Das Programm für Bulgarien nennt in erster Linie den Kapazitätenaufbau im Verwaltungs- und Justizapparat, die Wirtschaftsreform und die Kapitel, die den gemeinschaftlichen Besitzstand betreffen. In diesem Programm wird der aktuelle Stand der Dinge in den drei Bereichen beschrieben und das weitere Vorgehen skizziert. Für den Aufbau der Kapazitäten im Verwaltungsapparat wird die Ausarbeitung einer Reformstrategie empfohlen. Im Zusammenhang mit dem Aufbau der Kapazitäten des Justizapparats kündigt die Kommission ihre Unterstützung der Reform des Justizapparats und eines damit verbundenen Aktionsplans an. Für den Bereich der Wirtschaftsreform werden folgende prioritäre Aspekte genannt: Privatisierungen, Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen, ein Programm zur Reduzierung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, Reform der Zoll- und Steuerverwaltung, Konkursverfahren, Aufbau eines Systems der Finanzintermediäre, Wahrung des Eigentumsrechts, Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen und deren Kaufwert, staatliche Investitionen in die Bereiche Bildung, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur. Außerdem werden die im Zusammenhang mit den einzelnen Kapiteln des gemeinschaftlichen Besitzstands zu treffenden Maßnahmen genannt.

Maßnahmenprogramm Rumänien

Das Programm für Rumänien nennt in erster Linie den Kapazitätenaufbau im Verwaltungs- und Justizapparat, die Wirtschaftsreform und die Kapitel, die den gemeinschaftlichen Besitzstand betreffen. In diesem Programm wird der aktuelle Stand der Dinge in den drei Bereichen beschrieben und das weitere Vorgehen skizziert. Aufgeführt sind darin ferner die wesentlichen Bereiche der Reform der öffentlichen Verwaltung. Dasselbe gilt für die Reform des Justizwesens. Die Kommission wird diese Reformen im Rahmen des Programms der Aktion Phare fördern. Im Zusammenhang mit der Wirtschaftsreform haben Maßnahmen in folgenden Bereichen Vorrang: Inflationsbekämpfung, Zahlungsrückstände im zwischenbetrieblichen Verkehr, Löhne und Gehälter im staatlichen Sektor, Energiepreise, Steuer- und Finanzreform, Konkursverfahren, Aufbau eines Netzes von Finanzintermediären, Wahrung der Eigentumsrechte, Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen und deren Kaufwert, Reform der öffentlichen Unternehmen, Abschluss der Privatisierung des Banksektors, öffentliche Investitionen in die Bereiche Infrastruktur, Bildung, Umweltschutz und Gesundheit sowie Abbau der staatlichen Beihilfen. Außerdem werden die im Zusammenhang der einzelnen Kapitel des gemeinschaftlichen Besitzstands zu treffenden Maßnahmen genannt.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 23.01.2007