Erweiterungsstrategie und Bericht über die Fortschritte der Kandidatenländer 2002

1) ZIEL

Erläuterung der von den Kandidatenländern erreichten Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union und Evaluierung, in welchem Maße sie die Kopenhagener Kriterien zum vorgesehenen Beitrittstermin erfüllen werden.

2) RECHTSAKT

„Auf dem Weg zur erweiterten Union": Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt [KOM(2002) 700 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Beitrittsverhandlungen

Die Kommission unterstreicht, dass die Verpflichtungen, die die Kandidatenländer im Rahmen der Beitrittsverhandlungen übernommen haben, weitestgehend eingehalten wurden, auch wenn Schwierigkeiten insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Fischerei deutlich wurden. Bestimmte Übergangsregelungen, die es ermöglichen, die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zum Zeitpunkt des Beitritts auszusetzen, wurden für jene Bereiche vereinbart, die vor der Anwendung des Besitzstandes noch erhebliche Investitionen erfordern. Diese Regelungen sind nach Dauer und Umfang begrenzt und unterliegen strikten Voraussetzungen. Der Stand der Verhandlungen ist in Anhang 6 des Berichts dargestellt.

Die Kopenhagener Kriterien

Der Bericht unterstreicht, dass alle Länder, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden, die politischen Kriterien bereits seit 1999 erfüllen, aber dennoch in den letzten fünf Jahren weiter erheblich vorangekommen sind. Dies gilt insbesondere für die Fortschritte bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, der Stärkung des Justizsystems, bei der Bekämpfung der Korruption, der Schaffung eines gesetzlichen Rahmens zur Gleichstellung der Geschlechter, bei den Waisenhäusern in Rumänien sowie bei der Situation von Minderheiten, insbesondere den Roma. Auch die Türkei hat bemerkenswerte Fortschritte erzielt, aber sie erfüllt dieses Kriterium nicht.

Zypern und Malta erfüllen alle wirtschaftlichen Kriterien, das heißt, sie verfügen über eine funktionsfähige Marktwirtschaft und sind in der Lage, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sind ebenfalls funktionsfähige Marktwirtschaften, und nach dem Abschluss der laufenden Reformen dürften auch diese Länder in der Lage sein, beim Beitritt dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften standzuhalten. Bulgarien hat sich im Laufe des Jahres 2002 zu einer funktionsfähigen Marktwirtschaft entwickelt und dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften der Union standzuhalten. Rumänien hat weiterhin Fortschritte auf dem Weg zu einer funktionsfähigen Marktwirtschaft gemacht und sollte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften der Union standzuhalten. Auch die Türkei erreicht Fortschritte auf dem Weg zu einer Marktwirtschaft und verbessert somit ihre Voraussetzungen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften standzuhalten.

Was die anderen sich aus dem Beitritt ergebenden Verpflichtungen betrifft, so haben Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, und Zypern ein hohes Maß ein Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erreicht und gute Fortschritte beim Aufbau der entsprechenden Verwaltungs- und Rechtsstrukturen erzielt. Nach Auffassung der Kommission werden sie dieses Kriterium zum Zeitpunkt des Beitritts erfüllen. Bulgarien, Rumänien und die Türkei erfüllen dieses Kriterium noch nicht vollständig.

Die Kommission kommt unter Berücksichtigung der Situation im Falle von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern in Bezug auf die Erfüllung der Beitrittskriterien zu dem Schluss, dass diese Länder ab dem Jahr 2004 für eine Mitgliedschaft bereit sein werden. Sie empfiehlt, die Verhandlungen mit ihnen bis zum Ende des Jahres 2002 abzuschließen, damit der Beitrittsvertrag im Frühjahr 2003 unterzeichnet werden kann.

Bulgarien und Rumänien erfüllen das wirtschaftliche Kriterium sowie das Kriterium des gemeinschaftlichen Besitzstandes nicht zur Gänze. Die Türkei erfüllt weder die politischen noch die wirtschaftlichen noch die Besitzstandskriterien vollständig.

Beitrittsstrategie für Bulgarien und Rumänien

Die Kommission unterstützt Bulgarien und Rumänien nachdrücklich, damit diese Länder ihr Ziel - den Beitritt zur Union im Jahr 2007 - erreichen können. In dieser Hinsicht wird eine neue Beitrittstrategie für diese beiden Länder auf der Tagung des Rats in Kopenhagen (12. und 13. Dezember 2002) angenommen. Diese umfasst eine substantielle Erhöhung der finanziellen Heranführungshilfe, insbesondere nach der ersten Beitrittsrunde. Im Jahr 2003 werden die Beitrittspartnerschaften für Bulgarien und Rumänien erneut geprüft.

Beitritt der Türkei

Der Bericht legt eine stärkere Unterstützung für die Beitrittsvorbereitungen der Türkei nahe und schlägt folgende Instrumente vor:

Die Fortsetzung des Beitrittsprozesses

Die Ausarbeitung des Beitrittsvertrags, die offiziell im März 2002 begann, muss nach der Beendigung der Verhandlungen so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Nach der Genehmigung des Vertrags durch die Vertragsparteien nimmt die Kommission zum Beitrittsgesuch jedes Landes Stellung, das Parlament gibt seine Zustimmung und der Rat nimmt einen Beschluss über den Beitritt der Kandidatenländer an. In der abschließenden Phase, die für das Frühjahr 2003 vorgesehen ist, wird der Vertrag unterzeichnet und von den jetzigen und künftigen Mitgliedstaaten ratifiziert.

Die Kommission wird dem Rat weiterhin regelmäßig über die Fortschritte der Kandidatenländer auf dem Weg zum Beitritt berichten. Sechs Monate vor dem Beitritt wird ein umfassender Monitoringbericht über die Fortschritte bei der Durchführung der notwendigen Reformen und über die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand erstellt. Nach dem Beitritt wird anhand der bereits in den jetzigen Mitgliedstaaten existierenden Verfahren, die Anwendung des Besitzstands durch die neuen Mitgliedstaaten überprüft.

Der Beitrittsvertrag wird eine wirtschaftliche Schutzklausel enthalten, die für die Dauer von zwei Jahren ab dem Beitrittsdatum auf Initiative der zukünftigen oder der jetzigen Mitgliedstaaten anwendbar ist. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich dieser Schutzmechanismus ebenfalls auf den Binnenmarkt sowie auf die Bereiche Justiz und Inneres erstrecken sollte. Diese Klausel ergänzt die bereits verfügbaren Instrumente der Kommission, mit denen die Einhaltung des EU-Rechts garantiert werden soll.

Die Kommission schlägt vor, nach dem Beitritt übergangsweise eine Fazilität zur Stärkung von Verwaltung und Justiz einzurichten. In diesem Kontext beschränken sich die Maßnahmen zum Aufbau der Institutionen auf die Bereiche Justiz und Inneres, Binnenmarkt, Umwelt, Veterinärdienste, Landwirtschaft, nukleare Sicherheit, allgemeine Verwaltungsreform und horizontale technische Hilfe.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 09.11.2002