Die Beitrittspartnerschaft mit Zypern

Mit der Beitrittspartnerschaft sollen die Bemühungen der Behörden des Bewerberlandes um die Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützt werden. Sie bildet die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe, die aus Gemeinschaftsfonds (etwa Phare-Programm) finanziert wird. Sie regelt die Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt, insbesondere die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, im Einzelnen. Nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages am 16. April 2003 und dem offiziellen Beitritt des Landes zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist die Beitrittspartnerschaft erloschen.

Im Dezember 1997 legte der Europäische Rat von Luxemburg eine besondere Heranführungsstrategie für Zypern fest und wies darauf hin, dass der Beitritt Zyperns zum inneren Frieden auf der Insel und zur Aussöhnung zwischen den beiden Volksgruppen beitragen sollte. Im März 2000 erließ der Rat eine Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Heranführungsstrategie für die Republik Zypern und die Republik Malta [Verordnung (EG) Nr. 555/2000 - Amtsblatt L 68 vom 16.3.2000]. Die Strategie beruht auf folgenden Elementen:

1) ZIEL

Die (im Jahr 2000 beschlossene und im Jahr 2002 revidierte) Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem Regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte Zyperns auf dem Weg zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie die Zypern für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden.

Solche Instrumente sind u.a. ein Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, der nationale Entwicklungsplan sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt erforderlich sind. Im Jahr 2002 diente die Beitrittspartnerschaft als Ausgangspunkt für die Erstellung eines Aktionsplans zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden in Zypern.

Diese Instrumente sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch sind ihre Prioritäten mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar.

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Assoziationsabkommens überwacht.

2) PRIORITÄTEN

Bei den Prioritäten wird zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen anzunehmen ist, dass Zypern in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen Zielen wird davon ausgegangen, dass sie bis Ende 2003 verwirklicht werden.

Zypern hat die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft im Hinblick auf die politischen und wirtschaftlichen Kriterien erreicht. Auch in den Bereichen freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr, Steuern, Statistik, Zollunion und Finanzkontrolle wurden die prioritären Ziele verwirklicht. In den übrigen Bereichen wurden die Prioritäten teilweise erreicht.

Im Jahr 2002 wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft revidiert (Beschluss 2002/84/EG); diese Revision stellt die Grundlage für die Bewertung dar, die von der Kommission in ihrem Bericht vom Jahr 2002 vorgenommen wurde.

Als prioritäre Bereiche wurden festgelegt (Aktualisierte Informationen finden Sie unter die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes):

3) FINANZRAHMEN

Heranführungshilfe

Das vierte Finanzprotokoll (1995-1998) wurde um ein Jahr verlängert (bis 31. Dezember 1999). 1998 wurden 4,65 Millionen EUR bereitgestellt. 1999 standen Mittel in Höhe von 5 Millionen EUR zur Verfügung. Mit der Verordnung (EG) Nr. 555/2000 des Rates wird für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen einer Heranführungsstrategie für Zypern und Malta ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag von 95 Millionen EUR (davon 57 Millionen EUR für Zypern) für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2004 festgelegt.

Zypern kann Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Anspruch nehmen und nimmt an den Regionalprogrammen im Rahmen von MEDA teil.

4) BEZUG

Verordnung (EG) Nr. 555/2000 Amtsblatt L 68 vom 16.3.2000

Beschluss 2000/249/EG Amtsblatt L 78 vom 29.3.2000

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1745Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Beschluss 2002/84/EGAmtsblatt L 44 vom 14.2.2002

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.9.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004