Malta - Binnenmarkt
Kurzfristige Prioritäten:
- Erlass eines neuen Patentgesetzes, das mit dem Europäischen Patentrecht und den EG-Verordnungen über die Einführung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arznei- und Pflanzenschutzmittel in Einklang steht;
- Gesellschaftsrecht: Weitere Angleichung, insbesondere Umsetzung der elften Richtlinie;
- Datenschutz: Erlass nationaler Rechtsvorschriften im Einklang mit den EU-Richtlinien;
- freier Warenverkehr: Abschaffung der Abgaben auf Einfuhren aus der EU;
- Angleichung des Zivil- und Verbraucherschutzrechts an die Richtlinie über Produkthaftung durch die Festlegung von Regeln für eine strikte Haftung des Herstellers;
- Festlegung eines genauen Zeitplans für die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, beginnend mit dem Abbau der Beschränkungen bei Kapitalzuflüssen und Kapitalabflüssen;
- Verabschiedung eines Fusionsgesetzes;
- Sicherstellung, dass öffentliche Unternehmen mit besonderen oder ausschließlichen Rechten den Wettbewerbsregeln unterworfen werden;
- Verabschiedung eines Gesetzes über staatliche Beihilfen und Einrichtung einer Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen;
- Vervollständigung des Registers der staatlichen Beihilfen und Erstellung von Jahresberichten über staatliche Beihilfen;
- Telekommunikation: Einrichtung einer unabhängigen nationalen Regulierungsbehörde;
- Audiovisueller Bereich: Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften;
- Fortsetzung der Umsetzung und Erstellung eines Zeitplans für eine vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften bezüglich Mehrwert- und Verbrauchssteuern;
- Vereinbarkeit der neuen steuerlichen Maßnahmen mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung;
- Zoll: Aufstellung eines Zeitplans für die Harmonisierung der Rechtsvorschriften;
- Übernahme der Kombinierten Nomenklatur und der harmonisierten Ursprungsregeln;
- Einführung des Einheitspapiers;
- Ausbau der institutionellen und administrativen Kapazitäten bei der Umstellung auf EDV.
Bewertung (November 2001)
Was den Datenschutz und das Gesellschaftsrecht angeht, waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Bei den Prioritäten im Bereich freier Warenverkehr dagegen wurden gute Fortschritte erzielt. Beim Kapitalverkehr bestehen noch Hindernisse. Die Rechtsangleichung im Bereich Wettbewerb kommt gut voran, ebenso die Einrichtung einer Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen. Im Bereich Telekommunikation wurde eine unabhängige Aufsichtsbehörde geschaffen. Die Rechtsangleichung im audiovisuellen Bereich ist fast abgeschlossen. Bei der MwSt. und den Verbrauchsteuern schreitet sie gut voran. Beim Zoll, insbesondere bei der Kombinierten Nomenklatur und den harmonisierten Ursprungsregeln, sind weitere Anstrengungen erforderlich.
Bewertung (November 2003)
Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.
Mittelfristige Prioritäten:
- Öffentliches Auftragswesen: Vollständige Angleichung;
- Anpassung des Systems der gerichtlichen Überprüfung an die Bestimmungen der einschlägigen Richtlinien;
- Datenschutz: Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde;
- Gewährleistung einer ausreichenden Unabhängigkeit der Einrichtungen für Normung, Zertifizierung, Zulassung und Messwesen;
- Angleichung der nationalen Rechtvorschriften für Arzneimittel an den gemeinschaftlichen Besitzstand;
- Abschaffung der Beschränkungen bei Kapitalzuflüssen und Kapitalabflüssen im Hinblick auf eine vollständige Liberalisierung;
- Angleichung der Bankrechtsvorschriften in Bezug auf Einlagensicherungssysteme und Festigung der entsprechenden Aufsichtsmaßnahmen;
- Anpassung der Rechtsvorschriften für die Zahlungssysteme;
- Weitere Rechtsangleichung im Wertpapiersektor;
- Abschluss der Angleichung bei der gegenseitigen Anerkennung von Befähigungsnachweisen;
- Stärkung der Wettbewerbsbehörden;
- Gewährleistung der Konformität des Systems staatlicher Beihilfen;
- Vollständige Angleichung des Rechtsrahmens für den Telekommunikationsbereich an den gemeinschaftlichen Besitzstand;
- Vollständige Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Steuerbereich einschließlich der vorübergehenden Mehrwertsteuerregelung der Gemeinschaft;
- Prüfung der bestehenden Gesetze für die Unternehmensbesteuerung und Gewährleistung der Vereinbarkeit mit dem Verhaltenskodex;
- Verbraucherschutz: Weitere Angleichung sowie Verstärkung der Marktüberwachungs- und Durchsetzungsbehörden;
- Zoll: Abschluss der Angleichung der Rechtsvorschriften einschließlich der Bereiche Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Freizonen, Zolllager, Zollkontingente und Zollplafonds, Zollaussetzungen, nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Waren sowie des Systems für verbindliche Zolltarifauskünfte;
- Verstärkung der Organisation, insbesondere zur Vorbereitung der Abwicklung aller Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, des Systems der Zollaussetzungen und der Verwaltung der Zollkontingente und Zollplafonds;
- Fortsetzung der Bekämpfung von Betrug und Korruption.
Bewertung (November 2001):
Beim öffentlichen Auftragswesen wurden keine Fortschritte erzielt. Die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Einrichtungen für Normung, die gegenseitige Anerkennung der Diplome und die vollständige Liberalisierung der Kapitalflüsse kamen voran. Im Bereich freier Warenverkehr wurden kaum Fortschritte erzielt. Das maltesische System staatlicher Beihilfen entspricht nicht dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Allerdings wurden die administrativen Kapazitäten in diesem Bereich verstärkt, ebenso auf dem Zollsektor. Die Rechtsangleichung bei MwSt., Verbraucherschutz und Zoll ist gut vorangekommen.
Bewertung (November 2003)
Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.
Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.
QUELLEN
Entscheidung 2000/249/EG vom 20.3.2000Amtsblatt L 78 vom 29.3.2000
Bericht der Kommission KOM/2001) 700 endg. - SEK(2001) 1751Nicht im Amtsblatt veröffentlich
Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1206Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003
Letzte Änderung: 19.11.2004