Die Beitrittspartnerschaft mit Malta

Mit der Beitrittspartnerschaft sollen die Bemühungen der Behörden des Bewerberlandes um die Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützt werden. Sie bildet die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe, die aus Gemeinschaftsfonds (etwa Phare-Programm) finanziert wird. Sie regelt die Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt, insbesondere die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, im Einzelnen. Nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages am 16. April 2003 und dem offiziellen Beitritt des Landes zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist die Beitrittspartnerschaft erloschen.

Im März 1999 forderte der Europäische Rat von Berlin die Kommission auf, Vorschläge für eine besondere Heranführungsstrategie für Malta vorzulegen. Im März 2000 erließ der Rat eine Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Heranführungsstrategie für die Republik Zypern und die Republik Malta [Verordnung (EG) Nr. 555/2000 - Amtsblatt L 68 vom 16.3.2000]. Die Strategie beruht auf folgenden Elementen:

1) ZIEL

Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem Regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte Maltas auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie die Malta für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Im Februar 2002 wurde eine revidierte Fassung der Beitrittspartnerschaft mit Malta (Beschluss 2002/90/EG) veröffentlicht. Sie diente als Bezugsrahmen für den Bericht der Kommission aus dem Jahr 2002. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden.

Solche Instrumente sind u.a. ein Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (im Dezember 2001 revidiert), die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, der nationale Entwicklungsplan sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt erforderlich sind. Im Jahr 2002 diente die Beitrittspartnerschaft als Ausgangspunkt für die Erstellung eines Aktionsplans zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden in Malta.

Diese Instrumente sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch sind ihre Prioritäten mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar.

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Assoziationsabkommens überwacht.

2) PRIORITÄTEN

Bei den Prioritäten wird zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen anzunehmen ist, dass Malta in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen Zielen wird davon ausgegangen, dass sie bis Ende 2003 verwirklicht werden.

Malta hat die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft in Bezug auf die wirtschaftlichen Kriterien in begrenztem Umfang erreicht. In den Bereichen freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr, Wettbewerb, Statistik, Regionalpolitik, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, Zollunion, Außenbeziehungen und Finanzkontrolle wurden die prioritären Ziele weitgehend erreicht. In den übrigen Bereichen wurden die meisten Prioritäten nur teilweise verwirklicht.

Als prioritäre Bereiche wurden festgelegt (aktualisierte Informationen finden Sie unter die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes):

3) FINANZRAHMEN

Heranführungshilfe

Das vierte Finanzprotokoll (1995-1998) wurde um ein Jahr verlängert (bis 31. Dezember 1999). 1999 standen Mittel in Höhe von 5 Millionen EUR zur Verfügung. Mit der Verordnung (EG) Nr. 555/2000 des Rates wird für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen einer Heranführungsstrategie für Zypern und Malta ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag von 95 Millionen EUR (davon 38 Millionen EUR für Malta) für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2004 festgelegt. Im Jahr 2001 erhielt Malta Heranführungshilfe in Höhe von 7,5 Millionen EUR. Im Jahr 2002 waren es 9,5 Millionen EUR.

Malta kann Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Anspruch nehmen. Im Rahmen des vierten Finanzprotokolls zwischen Malta und der Europäischen Union stehen EIB-Darlehen in Höhe von 30 Millionen EUR zur Verfügung. Malta nimmt auch an den Regionalprogrammen im Rahmen von MEDA teil.

4) BEZUG

Verordnung (EG) Nr. 555/2000 Amtsblatt L 68 vom 16.03.2000

Beschluss 2000/249/EG Amtsblatt L 78 vom 29.03.2000

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1751Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Beschluss 2002/90/EGAmtsblatt L 44 vom 14.02.2002

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1407Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004