Die Beitrittspartnerschaft mit der Slowakei

Mit der Beitrittspartnerschaft sollen die Bemühungen der Behörden des Bewerberlandes um die Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützt werden. Sie bildet die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe, die aus Gemeinschaftsfonds (etwa Phare-Programm) finanziert wird. Sie regelt die Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt, insbesondere die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, im Einzelnen. Nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages am 16. April 2003 und dem offiziellen Beitritt des Landes zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist die Beitrittspartnerschaft erloschen.

In ihrer Mitteilung " Agenda 2000 " hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschlägen zur Intensivierung der Heranführungsstrategie für alle beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) formuliert. Diese Strategie soll ein kohärentes Programm für die Vorbereitung der betreffenden Länder auf den Beitritt zur Europäischen Union bieten und insbesondere

die verschiedenen Formen der Heranführungshilfen der Europäischen Union in einem einheitlichen Rahmenwerk, nämlich den Beitrittspartnerschaften, zusammenfassen,

die Beitrittskandidaten mit den Verfahren und den Politiken der Europäischen Union vertraut machen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit einräumen, sich an Programmen der Gemeinschaft zu beteiligen.

1) ZIEL

Ziel der im März 1998 angenommenen und im Dezember 1999 und im Januar 2002 geänderten Beitrittspartnerschaft ist es, die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag der Slowakischen Republik auf Beitritt zur Europäischen Union ermittelten prioritären Bereiche sowie die für die Unterstützung der Slowakei bei der Erfüllung dieser prioritären Aufgaben zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und die Bedingungen für diese Hilfe in einem rechtlichen Rahmen zusammenzufassen. Diese Beitrittspartnerschaft umfasst eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihren Vorbereitungen auf den Beitritt.

Zu diesen Instrumenten gehören u. a. ein Nationales Programm für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, der nationale Entwicklungsplan und andere sektorale Programme, die für die Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt sowie für die Umsetzung von ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Im Jahr 2002 wurde ausgehend von der Beitrittspartnerschaft ein Aktionsplan zur Stärkung der Kapazitäten von Verwaltung und Gerichten in der Slowakei ausgearbeitet.

Diese Instrumente bilden zwar keinen integralen Bestandteil dieser Partnerschaft, ihre prioritären Ziele stehen jedoch mit ihr im Einklang.

Die Verwirklichung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Slowakei überwacht.

2) DIE PRIORITÄTEN

Die Prioritäten wurden in zwei Gruppen unterteilt: kurzfristige und mittelfristige Prioritäten. Die prioritären Maßnahmen der ersten Gruppe sollte die Slowakei im Laufe des Jahres 2000 abschließen bzw. voranbringen. Die Maßnahmen der zweiten Gruppe dürften vor Ende des Jahres 2003 abgeschlossen werden.

Die Slowakei hat den Prioritäten im Zusammenhang mit den politischen Kriterien weitestgehend Rechnung getragen. Die Prioritäten im Bereich Wirtschaft fanden nur teilweise Berücksichtigung. In den Bereichen Wettbewerbspolitik, Statistiken, Kultur, Audiovisuelle Medien, Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz, Zusammenarbeit in Justiz und Inneres, Zollunion und Finanzkontrolle wurde den Prioritäten weitestgehend Rechnung getragen. In den übrigen Bereichen wurden die Prioritäten nur teilweise berücksichtigt.

Die Fortschritte im Hinblick auf die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft wurden im Dezember 1999 einer Bewertung unterzogen (vgl. Beschluss 1999/853/EG des Rates, Anhang, S. 3). Eine letzte überarbeitete Fassung wurde im Februar 2002 veröffentlicht (Beschluss 2002/934/EG), sie diente dem Kommissionsbericht des Jahres 2002 als Grundlage.

Als prioritäre Bereiche wurden festgelegt (aktualisierte Informationen finden Sie unter die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes):

3) FINANZRAHMEN

Phare

Das Phare -Programm 2000 für die Slowakei war mit 28 Mio. Euro ausgestattet. Ferner wurden ein Zuschuss in Höhe von 6 Mio. für ein Programm zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Österreich gewährt und 4 Mio. Euro für die Zusammenarbeit mit der Polen und 2 Mio. mit Ungarn bereitgestellt.

Das Phare-Programm 2001 war mit 43,5 Mio. ausgestattet. Ferner sah das Programm 25 Mio. für die Stilllegung des Kernkraftwerks Bohunice vor. Weitere 12 Mio. wurden für die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Österreich (6 Mio.), Polen (4 Mio.) und Ungarn (2 Mio.) bereitgestellt. Im Rahmen von Phare 2002 waren nationale Zuweisungen in Höhe von 37 Mio. für die Slowakei vorgesehen. Weitere 20,1 Mio. waren der Fazilität des Programms für die Stärkung der institutionellen Kapazitäten des Landes vorgesehen. Im Rahmen der nationalen Zuweisung waren 12 Mio. für die grenzübergreifende Zusammenarbeit vorgesehen.

Die Behörden des Partnerlandes sind für die Auftragsvergabe und für alle Zahlungen in Zusammenhang mit der Hilfe zuständig. Gemäß der Haushaltsordnung der Europäischen Gemeinschaften ist die Kommission allerdings verpflichtet, das Ausschreibungsverfahren zu überwachen und alle vom Partnerland unterzeichneten Verträge, für die Phare-Mittel bereitgestellt werden, vor ihrem Inkrafttreten zu genehmigen.

Heranführungshilfe

Von 2000 an umfasst die Finanzhilfe auch die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (SAPARD) sowie ein Instrument für strukturpolitische Maßnahmen in der Heranführungsphase (ISPA). Gemäß der im Juni 1999 angenommen Verordnung zur Koordinierung von Phare, SAPARD und ISPA kann die Kommission eine nachträgliche Kontrolle der Vertragsabschlüsse durchführen, sollte sie die Finanzkontrolle durch das Partnerland als unzureichend erachten.

Im Zeitraum 2000-2002 belief sich die bereitgestellte Finanzhilfe auf insgesamt 80,5 Mio. Euro jährlich im Rahmen von Phare, 18,6 Mio. Euro jährlich im Rahmen von SAPARD und zwischen 3,5 und 5,5 Mio. Euro im Rahmen von ISPA. Im Rahmen von SAPARD 2002 waren 19,2 Mio. für die Slowakei bestimmt und im Rahmen von ISPA zwischen 38,1 und 59,9 Mio.

4) BEZUG

Beschluss 98/262/EG des Rates vom 30.03.1998Amtsblatt L 121 vom 23.04.1998

Beschluss 1999/853/EG des Rates vom 06.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2004 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 703 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 511 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 711 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEC(2001) 1754Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Beschluss 2002/93/CE vom 28.1.2002ABl. L 44, vom 14.2.2002

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2001) 1410Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004