Polen - Umwelt

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

In diesem Bereich wurden kaum Fortschritte erzielt. Detaillierte Angleichungs- bzw. Umsetzungsstrategien wurden bisher noch nicht entworfen. Nur wenige weitere Bestimmungen wurden in innerstaatliches Recht umgesetzt.

Bewertung (November 2000)

Es sind keine spezifischen Richtlinien umgesetzt oder durchgeführt worden. Bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts sind keine Fortschritte erzielt worden. Der Investitionsfinanzierungsplan ist weiter ausgearbeitet worden, und hinsichtlich der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung sind Fortschritte zu verzeichnen. Die Umweltbehörden sind in beschränktem Maße verstärkt worden.

Bewertung (November 2001)

Weitere Fortschritte sind in der Angleichung und Umsetzung spezifischer Richtlinien, insbesondere in den Bereichen Wasser und Abfall, zu verzeichnen. Die Umsetzung des Besitzstands und Stärkung der Verwaltungskapazität ist jedoch kaum vorangekommen. Fortschritte wurden dagegen bei der Aufstellung eines Finanzierungsplans erzielt. Die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde umgesetzt.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands kam gut voran, allerdings sind in den Bereichen Luft- und Wasserqualität, Chemikalien, Abfallwirtschaft und Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Industrietätigkeiten weitere Anstrengungen erforderlich.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

In diesem Bereich sind bezüglich der mittelfristigen Prioritäten keinerlei Fortschritte zu verzeichnen.

Bewertung (November 2000)

Hinsichtlich dieser Prioritäten sind keinerlei Fortschritte zu verzeichnen.

Bewertung (November 2001)

Erhebliche Fortschritte wurden bei Chemieerzeugnissen und genetisch veränderten Organismen erreicht. Im Bereich Geräuschemissionen und Abfall sind noch Normen festzulegen. Stärkere Kontrollen bedarf es für die Einhaltung der Wasser- und Luftqualität. Weitere Anstrengungen sind erforderlich bei der Integration der Umweltbelange in die sektoralen Politiken.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Verwaltungs-, Kontroll- und Durchsetzungskapazitäten wurden auf nationaler Ebene gestärkt, doch sind Anstrengungen auf regionaler und lokaler Ebene notwendig ebenso wie Fortschritte bezüglich der Erteilung von Genehmigungen, der Verlaufskontrolle und der Planung. Bei der Formulierung und Durchführung der übrigen sektoralen Politiken muss die Einbeziehung von Umweltbelangen vorrangig behandelt werden.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/260/EG des Rates vom 30.03.1998

Amtsblatt L 121 vom 23.04.1998

Stellungnahme der Kommission KOM(97)2002 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98)701 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999)509 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht de Kommission KOM(2000)709 endg.

Im Amtsblatt nicht veröffentlicht.

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1752

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1408

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1207

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union

Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004