Lettland - Umwelt

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

Diese Prioritäten wurden verwirklicht.

Lettland hat bei der Umsetzung der horizontalen Rechtsvorschriften Fortschritte gemacht und gleichzeitig die Angleichung seiner Rechtsvorschriften in den Bereichen Luft- und Wasserqualität, Abfallwirtschaft und industriebedingte Umweltverschmutzung fortgesetzt. Dennoch sind weitere Anstrengungen erforderlich. Der Umsetzung und Anwendung neuer Normen muss mehr Beachtung zukommen.

Bewertung (November 2000)

Die Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen dem gemeinschaftlichen Besitzstand. In den Bereichen Naturschutz, GVO, Luftqualität und nukleare Sicherheit ist die Angleichung schon weit fortgeschritten. Vor allem in den Bereichen Wasserqualität, Abfallwirtschaft, Bekämpfung industriebedingter Umweltverschmutzung, Lärmbelästigung und Chemikalien sind weitere Fortschritte erforderlich.

Bewertung (November 2001)

Die Rechtsangleichung an den Besitzstand wurde insbesondere in folgenden Bereichen fortgesetzt: Umweltverträglichkeitsprüfung, Abfallwirtschaft, Umweltverschmutzung, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Mehrere Behörden wurden geschaffen: das lettische Umweltamt, der Rat für die Überwachung der GVO, der Rat für Verpackungswirtschaft und das Strahlenschutzzentrum.

Bewertung (Oktober 2002)

Bedeutende Fortschritte wurden bei der Vollendung der Umsetzung des Besitzstandes erzielt, vor allem in den Bereichen Umweltinformation, Entsorgung von Abfällen und chemische Stoffe.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

Der nationale Umweltaktionsplan und dessen Aktionsprogramm tragen der Einbeziehung von Umweltbelangen in anderen Politikbereichen Rechnung. Auf den anderen Gebieten wurden keine Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2000)

Es gab keine Fortschritte auf diesem Gebiet.

Bewertung (November 2001)

Die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts sowie die Arbeiten zu dessen wirksamer Anwendung müssen in allen Bereichen fortgesetzt werden. Besondere Anstrengungen sind noch in den Bereichen Abfallwirtschaft, Wasserqualität und Chemikalien erforderlich.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Anwendung des Besitzstandes im Bereich der Abfallentsorgung, insbesondere im Hinblick auf Verpackungen, Verpackungsabfall und gefährliche Abfälle, wurde vorangetrieben. Der Ausbau der Einrichtungen für die Überwachung des Umweltschutzes wurde verstärkt. Der Besitzstand in den Bereichen Behandlung kommunaler Abwässer und Trinkwasser wurde weiter umgesetzt. Die Verwaltungskapazitäten wurden durch Maßnahmen zur Ausbildung von Umweltinspektoren verstärkt. Trotzdem sind noch Anstrengungen auf regionaler und lokaler Ebene erforderlich. Der Rat für Naturschutz hat seine Arbeit aufgenommen, muss jedoch weiter verstärkt werden. Die Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche muss fortgesetzt werden.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/263/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/854/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2004 endg.nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 703 endg.nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 506 endg.nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 706 endg.nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1749nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1405nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1203Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004