Die Beitrittspartnerschaft mit Lettland

Mit der Beitrittspartnerschaft sollen die Bemühungen der Behörden des Bewerberlandes um die Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützt werden. Sie bildet die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe, die aus Gemeinschaftsfonds (etwa Phare-Programm) finanziert wird. Sie regelt die Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt, insbesondere die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, im Einzelnen. Nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages am 16. April 2003 und dem offiziellen Beitritt des Landes zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist die Beitrittspartnerschaft erloschen.

In ihrer Mitteilung " Agenda 2000 " hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschlägen zur Intensivierung der Heranführungsstrategie für alle beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) formuliert. Diese Strategie soll ein kohärentes Programm für die Vorbereitung der betreffenden Länder auf den Beitritt zur Europäischen Union bieten und insbesondere

1) ZIEL

Ziel der im März 1998 angenommenen und im Dezember 1999 und im Januar 2002 angepassten Beitrittpartnerschaft ist es, die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Lettlands auf Beitritt zur Europäischen Union ermittelten prioritären Bereiche sowie die für die Unterstützung Lettlands bei der Erfüllung dieser prioritären Aufgaben zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und die Bedingungen für diese Hilfe in einem rechtlichen Rahmen zusammenzufassen. Diese Beitrittspartnerschaft umfasst eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihren Vorbereitungen auf den Beitritt.

Zu diesen Instrumenten gehören u. a. ein (im April 2002 überarbeitetes) Nationales Programm für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, der nationale Entwicklungsplan und andere sektorale Programme, die für die Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt sowie für die Umsetzung von ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Im Jahr 2002 diente die Beitrittpartnerschaft als Bezugsrahmen für die Erstellung eines Aktionsplans zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz in Lettland.

Diese Instrumente bilden zwar keinen integralen Bestandteil dieser Partnerschaft, ihre prioritären Ziele stehen jedoch mit ihr im Einklang.

Die Verwirklichung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Lettland überwacht.

2) PRIORITÄTEN

Die Prioritäten wurden in zwei Gruppen unterteilt: kurz- und mittelfristige Prioritäten. Die prioritären Maßnahmen der ersten Gruppe sollte Lettland im Laufe des Jahres 2000 abschließen bzw. voranbringen. Die Maßnahmen der zweiten Gruppe dürften vor Ende 2003 abgeschlossen sein.

Lettland hat sich im Bereich der wirtschaftlichen Kriterien, des freien Personenverkehrs, des freien Warenverkehrs, des freien Kapitalverkehrs und der Statistik an die Prioritäten gehalten. In der überwiegendenden Mehrheit der Bereiche wurden die Prioritäten teilweise verwirklicht.

Die Fortschritte im Hinblick auf die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft wurden im Dezember 1999 einer Bewertung unterzogen (vgl. Beschluss 1999/854/EG des Rates, Anhang, S. 3). Eine letzte Bewertung, auf die sich der Kommissionsbericht des Jahres 2002 stützt, wurde im Februar 2002 veröffentlicht (Beschluss 2002/88/EG).

Als prioritäre Bereiche wurden festgelegt (aktualisierte Informationen finden Sie unter die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes):

3) FINANZRAHMEN

Phare

Im Rahmen des Phare-Programms 2001 wurden für Lettland 31,4 Mio. Euro für das Länderprogramm und weitere 3 Mio. Euro für das baltische Programm der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bereitgestellt. Im Rahmen von Phare 2002 wurden 27 Mio. für Lettland sowie 5 Mio. zur Finanzierung der Stärkung der Institutionen bereitgestellt. Weitere 3 Mio. wurden für das Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Ostseeraum bereitgestellt.

Die Behörden des Partnerlandes sind für die Auftragsvergabe und für alle Zahlungen in Zusammenhang mit der Hilfe zuständig. Gemäß der Haushaltsordnung der Europäischen Gemeinschaften ist die Kommission allerdings verpflichtet, das Ausschreibungsverfahren zu überwachen und alle vom Partnerland unterzeichneten Verträge, für die Phare-Mittel bereitgestellt werden, vor ihrem Inkrafttreten zu genehmigen.

Heranführungshilfe

Von 2000 an umfasst die Finanzhilfe auch die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (SAPARD) sowie ein Instrument für strukturpolitische Maßnahmen in der Heranführungsphase (ISPA). Gemäß der im Juni 1999 angenommen Verordnung zur Koordinierung von Phare, SAPARD und ISPA kann die Kommission eine nachträgliche Kontrolle der Vertragsabschlüsse durchführen, sollte sie die Finanzkontrolle durch das Partnerland als unzureichend erachten.

Im Zeitraum 2000-2002 belief sich die bereitgestellte Finanzhilfe auf insgesamt 90 Mio. Euro im Rahmen von Phare, 66 Mio. Euro im Rahmen von SAPARD und zwischen 105 und 165 Mio. Euro im Rahmen von ISPA. Die jährlichen Beträge beliefen sich im Rahmen von Phare, SAPARD beziehungsweise ISPA auf 35 Mio. , auf 22,2 Mio. und auf einen Betrag zwischen 36,4 und 57,2 Mio. . Die Lettland im Rahmen von Sapard vorläufig zugewiesenen Mittel beliefen sich im Jahr 2002 auf 22,9 Mio. . Die im Rahmen von Ispa auf zwischen 38,1 und 59,9 Mio. .

Um die Anstrengungen der Länder, die über den Beitritt zur Union verhandeln, zu unterstützen, hat die Kommission im Jahr 2002 eine besondere Finanzhilfe in Höhe von 250 Mio. bereitgestellt.

4) BEZUG

Beschluss 98/263/EG des Rates vom 30.12.1999Amtsblatt L 121 vom 23.04.1998

Beschluss 1999/854/EG des Rates vom 06.12.999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2005 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 704 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 506 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 706 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1749Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Beschluss 2002/88/EG vom 28.1.2002Amtsblatt L 44 vom 14.2.2002

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1405Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004