Ungarn - Verkehr

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Weiterführung der Anstrengungen zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand, insbesondere im Straßenverkehrsbereich (technische Kontrolle);

Mobilisierung der erforderlichen Investitionen für die Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Ausbau der transeuropäischen Netze).

Bewertung (Oktober 1999)

Ungarn hat seine Infrastruktur weiter ausgebaut. Ein Teil des Eisenbahnnetzes wurde erneuert, und die großen Autobahn-Infrastrukturprojekte im Süden und Osten des Landes sind vorangeschritten. Des Weiteren wurden im Straßenverkehrs- und Eisenbahnbereich Fortschritte bei der Angleichung an die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erzielt.

Bewertung (November 2000)

Hinsichtlich dieser Priorität gab es keine Fortschritte.

Bewertung (November 2001)

In Bezug auf den Straßenverkehr wurden die Vorschriften für den Zugang zum Beruf und über Sicherheitsgurte umgesetzt sowie gegenseitig Zugang zum Markt für den grenzüberschreitenden Personenverkehr, den Güterkraftverkehr und den kombinierten Verkehr eingeräumt.

Im Eisenbahnsektor hat die ungarische Eisenbahngesellschaft die getrennte Buchführung für die Eisenbahninfrastruktur und den Eisenbahnbetrieb eingeführt.

Im Bereich der Luftfahrt wurden Fortschritte im Hinblick auf technische Anforderungen und Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt, computergesteuerte Buchungssysteme, die Zulassung des Bordpersonals und die Haftung von Luftfahrtunternehmen erzielt. Ferner ist Ungarn in diesem Jahr den Joint Aviation Authorities als Vollmitglied beigetreten. Die Verhandlungen mit Ungarn über den gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Im Bereich der Binnenschifffahrt wurden die Rechtsvorschriften für die Genehmigung des Schiffsbetriebs, die Qualifikationen der Besatzung, die Qualifikationen und Ausweise der Inspektoren, die technischen Vorschriften und die Benennung der Zertifizierungsstellen erlassen.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Angleichung der Rechtsvorschriften im Straßenverkehrssektor wurde fortgesetzt, insbesondere hinsichtlich der Kontrolle der Fahrzeitbeschränkungen. Die Angleichung im Eisenbahnverkehr, die im Rahmen der Partnerschaft gefordert wird, ging voran, doch erfolgt die Umstrukturierung der ungarischen Eisenbahngesellschaft MAV eher langsam. Die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Luftverkehr wurde fortgesetzt, allerdings müssen noch weitere Anstrengungen unternommen werden, vor allem im Hinblick auf den Marktzugang.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 99/850/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2001 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 700 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 505 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 705 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1748Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1404Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1205Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004