Ungarn - Wirtschaftsreform

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

Diese Prioritäten wurden verwirklicht.

So hat Ungarn 1999 eine mittelfristige Wirtschaftsstrategie unter Einschluss sektoraler Maßnahmen verabschiedet, die auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit abzielen. Die Rentenreform als Teil der Strukturreformen wurde abgeschlossen, eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens steht jedoch noch aus. Der Privatisierungsprozess konnte mittlerweile zum Abschluss gebracht werden. Eine umfassende Reform des Sozialversicherungssystems ist dringend geboten.

Bewertung der Lage (November 2000)

Die makroökonomische Entwicklung hat sich aufgrund der Verringerung des öffentlichen Defizits und der Arbeitslosigkeit sowie aufgrund der Wachstumsbeschleunigung und der Strukturreformen verbessert. Bisher wurde noch kein systematisches Programm zur Reform des Gesundheitswesens entwickelt. Der Plan zur Umstrukturierung des Stahlsektors liegt bereits vor, muss jedoch überarbeitet werden. Keine Fortschritte gab es auf dem Grundstücksmarkt. Die Finanzstruktur muss noch reformiert werden.

Bewertung der Lage (November 2001)

Die makroökonomische Lage ist weiterhin solide. Das Wirtschaftswachstum hat den höchsten Stand seit Beginn des Transformationsprozesses erreicht. Obgleich der Privatisierungsprozess nahezu abgeschlossen ist, sind die ausländischen Direktinvestitionen nach wie vor die wichtigste Antriebskraft für das Wachstum. Die Inflation ist relativ hoch. Die Leistungsbilanz hat sich verbessert. Die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen setzte sich fort. Nach einem vielversprechenden Beginn ist die Gesundheitsreform ins Stocken geraten. Der Grundstücksmarkt hat sich positiv entwickelt. Bei der Umstrukturierung der Stahlindustrie wurden Fortschritte erzielt. Die Regierung hat ihren Antrag auf Verlängerung der Gnadenfrist im Hinblick auf staatliche Beihilfen für die Stahlindustrie zurückgezogen.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Reform des Gesundheitswesens ist ins Stocken geraten. Die Umstrukturierung der Eisenbahn wurde weiter fortgesetzt und der landwirtschaftliche Grundstücksmarkt entsprechend dem Aktionsplan ausgebaut. Das öffentliche Rechnungswesen auf lokaler Ebene wurde verstärkt.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

Nachdem 1998 die Zielvorgabe für das Defizit des gesamtstaatlichen Haushalts erreicht war, hat Ungarn seine straffe Finanzpolitik fortgesetzt und die Haushaltstransparenz durch die Beseitigung der zahlreichen staatlichen Fonds mit Ausnahme der Reserve für Unvorhergesehenes weiter vergrößert; letzterer Fonds wurde für den Fall eingerichtet, dass das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) langsamer zunimmt bzw. die Außenwirtschaftsbilanz sich stärker verschlechtert als erwartet. Die neue Wirtschaftsstrategie schafft die Voraussetzungen für höheres Wachstum und bessere Wettbewerbsfähigkeit.

Bewertung der Lage (November 2000)

Der Széchenyi-Plan zur nationalen Entwicklung zielt auf die Ausweitung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab. Unternehmenskultur, Fachkenntnisse und Handelsbeziehungen der KMU sollen entwickelt, ihr Zugang zu Finanzierungsmitteln verbessert und die Verwaltungsverfahren vereinfacht werden.

Bewertung der Lage (November 2001)

Die Grundsätze des gemeinschaftlichen Rechnungswesens machen eine allmähliche Konsolidierung der öffentlichen Finanzen deutlich. Die KMU entwickeln sich dynamisch. Der Nationale Entwicklungsplan sieht ein auf die KMU ausgerichtetes Programm vor.

Bewertung (Oktober 2002)

Ungarn hat die Entwicklung der KMU weiter gefördert, doch deren Zugang zu Finanzmitteln ist noch verbesserungswürdig, obwohl ein öffentliches Beihilfesystem existiert. Im Allgemeinen wurden die von der Beitrittspartnerschaft für den Wirtschaftssektor festgelegten Prioritäten eingehalten.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 99/850/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2001 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 700 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 505 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 705 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1748Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1404Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1205Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004