Estland - Umwelt

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

Diese Prioritäten wurden teilweise verwirklicht.

Estland ist bei der Umsetzung der Rahmenrichtlinien weiter vorangekommen, insbesondere in den Bereichen Luftqualität, Abfälle und Chemikalien. Auf dem Gebiet des industriellen Risikomanagements, des Naturschutzes und der genetisch veränderten Organismen müssen noch Anstrengungen unternommen werden. Die Verwaltungsbehörden, die die Rechtsvorschriften im Umweltbereich umsetzen und anwenden sollen, müssen vor allem auf lokaler Ebene gestärkt werden.

Bewertung (November 2000)

Bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Wasserwirtschaft, Abfälle, Luftverschmutzung und Unternehmen sind Fortschritte zu verzeichnen. Beim Naturschutz sind die Fortschritte begrenzt. Zur Umweltverträglichkeitsprüfung wurde ein Rechtsakt verabschiedet. An den Finanzierungsplänen für Investitionen muss weitergearbeitet werden.

Bewertung (November 2001)

Im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde die Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands weiter fortgesetzt. Dies betrifft ebenso die Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Wasser- und Abfallwirtschaft, Luftverschmutzung, Naturschutz und Industrie. Nun muss verstärkt an der Durchführung und Weiterentwicklung von Finanzierungsplänen für Investitionen gearbeitet werden.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist nahezu abgeschlossen, nicht jedoch seine Durchführung. Weitere Anstrengungen im Bereich der Abfalldeponien, der Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer und der Umweltverschmutzung durch Nitrate aus der Landwirtschaft sind erforderlich.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

Estland hat die Rahmenvorschriften in den Bereichen Gewässerschutz, Abfallentsorgung und Luftverschmutzung erlassen.

Bewertung (November 2000)

In diesem prioritären Bereich sind keine Fortschritte zu verzeichnen.

Bewertung (November 2001)

Bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften hat Estland Fortschritte erzielt. Die Verwaltung muss insbesondere auf lokaler Ebene gestärkt werden. Umweltspezifische Aspekte wurden bei der Festlegung politischer Maßnahmen berücksichtigt.

Bewertung (Oktober 2002)

Die lokalen und regionalen Verwaltungskapazitäten wurden konsolidiert. Die Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikfelder kam gut voran.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/264/EG vom 30.03.1998Amtsblatt L 121 vom 23.04.1998

Beschluss 1999/855/EG vom 06.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2006 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 705 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 504 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 704 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1747Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002)700 endg. - SEK(2002) 1403Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1201Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004