Estland - Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober 1999)

Die kurzfristigen Prioritäten in diesem Bereich wurden nur zum Teil eingehalten.

Estland muss weitere Anstrengungen unternehmen, um die Leistungsfähigkeit seiner Verwaltungsbehörden zu erhöhen. Eine Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung ist noch nicht festgelegt worden. Die Anstrengungen zur Einrichtung und Verstärkung von Aufsichts- und Vollzugsbehörden (für die Bereiche Verbraucherschutz, gewerbliches und geistiges Eigentum, Steuern, Zoll, Wertpapiere, Wettbewerb, Umweltschutz, Pflanzenschutz) sind fortzusetzen. Es besteht bereits ein Plan für die Vereinheitlichung der Aufsichtsbehörden für den Finanzsektor, ein förmlicher Beschluss über die Modalitäten steht jedoch noch aus.

Bewertung (November 2000)

Die Arbeiten an dem Nationalen Entwicklungsplan und dem Entwicklungsplan für den ländlichen Raum wurden fortgesetzt. Die Vervollständigung des Rechtsrahmens für die interne und externe Finanzkontrolle macht Fortschritte. Strukturen zur Betrugsbekämpfung und Referate für interne Revision und Kontrolle in den Finanzinstituten wurden noch nicht geschaffen. Die Unabhängigkeit der staatlichen Innenrevisoren muss noch gestärkt werden. Die Richterausbildung wurde verbessert.

Mittelfristig Bewertung (November 2001)

Die förmliche Einsetzung der Zahlstelle für SAPARD ist erfolgt, und es wurden Fortschritte bei der Programmierung und Verwaltung des Instruments ISPA erzielt. Referate für Innenrevision und Kontrolle wurden eingerichtet. Strukturen für die Betrugsbekämpfung müssen noch geschaffen werden, und die Unabhängigkeit der staatlichen Innenrevisoren ist noch nicht verwirklicht. Die Ausbildung der Richter wurde weiter verbessert.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Bewertung dieser Prioritäten ist nicht erfolgt. Der die Partnerschaft für den Beitritt betreffende Teil des Berichts 2002 befasst sich schwerpunktmäßig mit den Fragen, die im Hinblick auf die Vorbereitung Estlands auf den Beitritt einen größeren Arbeitsaufwand erfordern.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Bewertung (Oktober1999)

In diesen Bereichen wurden keine Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2000)

In diesen Bereichen wurden keine Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2001)

Das Justizsystem wird weiter verbessert. Die öffentliche Finanzkontrolle wurde verstärkt und die Leistungsfähigkeit im Bereich der Statistik gesteigert. Die Koordinierung der Ministerien ist noch verbesserungsbedürftig.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Bewertung dieser Prioritäten ist nicht erfolgt.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

BEZUG

Beschluss 98/260/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/855/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2002 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 701 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 509 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 704 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK (2001) 1747Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1403

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1201Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004