Die Beitrittspartnerschaft mit Estland

Mit der Beitrittspartnerschaft sollen die Bemühungen der Behörden des Bewerberlandes um die Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützt werden. Sie bildet die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe, die aus Gemeinschaftsfonds (etwa Phare-Programm) finanziert wird. Sie regelt die Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt, insbesondere die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, im Einzelnen. Nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages am 16. April 2003 und dem offiziellen Beitritt des Landes zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist die Beitrittspartnerschaft erloschen.

In ihrer Mitteilung " Agenda 2000 " hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschlägen zur Intensivierung der Heranführungsstrategie für alle beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) formuliert. Diese Strategie soll ein kohärentes Programm für die Vorbereitung der betreffenden Länder auf den Beitritt zur Europäischen Union bieten und insbesondere

1) ZIEL

Ziel der im März 1998 angenommenen und im Dezember 1999 sowie im Januar 2002 geänderten Beitrittspartnerschaft ist es, in einem einheitlichen rechtlichen Rahmen die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Estlands auf Beitritt zur Europäischen Union ermittelten prioritären Bereiche, die für die Unterstützung Estlands bei der Erfüllung dieser prioritären Aufgaben zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie die Bedingungen für diese Hilfe festzulegen. Auf Grund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Kandidatenländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden.

Solche Instrumente sind u. a. das im Mai 2002 überarbeitete Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität und die staatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Im Jahr 2002 diente die Beitrittpartnerschaft als Bezugsrahmen für die Erstellung eines Aktionsplans zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz in Estland.

Diese Instrumente sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, doch sind beide in ihren Prioritäten vereinbar.

Die Verwirklichung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Estland überwacht.

2) DIE PRIORITÄTEN

Die für Estland festgelegten Prioritäten wurden in zwei Gruppen - kurzfristige und mittelfristige Prioritäten - unterteilt. Die kurzfristigen Prioritäten sollten im Laufe des Jahres 2000 ganz oder weitgehend verwirklicht werden. Die mittelfristigen Prioritäten sollen bis Ende 2003 erfüllt werden.

Estland hat die Prioritäten im Hinblick auf die wirtschaftlichen und politischen Kriterien wie auch die meisten Prioritäten in Bezug auf die Fähigkeit zur Übernahme der mit dem Beitritt verbundenen Verpflichtungen zum Teil erfüllt. Im Bereich der Finanzkontrolle wurden sämtliche prioritären Ziele erreicht.

Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden im Dezember 1999 revidiert (siehe S. 3 des Anhangs zu dem Beschluss 1999/855/EG). Eine letzte Revision wurde im Februar 2002 (Beschluss 2002/86/EG) veröffentlicht. Sie bildete den Bezugsrahmen für den Regelmäßigen Bericht der Kommission für das Jahr 2002.

Als prioritäre Bereiche wurden festgelegt (aktualisierte Informationen finden Sie unter die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes):

3) FINANZRAHMEN

Phare

2000 belief sich die nationale Zuweisung im Rahmen des Programms Phare für Estland auf 24 Mio. Euro. Im Rahmen eines Programms über die grenzübergreifende Zusammenarbeit wurden zusätzlich 3 Mio. Euro für Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur, die Verbesserung der Wasserqualität und in einen Mechanismus zur Unterstützung von Kleinstprojekten im Ostseeraum bereitgestellt. 2001 wurden PHARE-Mittel in Höhe von 26,3 Mio. sowie zusätzliche 3 Mio. für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bereitgestellt. 2002 war eine Phare-Zuweisung in Höhe von 21 Mio. vorgesehen. Hinzu kommen 9,4 Mio. im Rahmen des Programms zur Stärkung der Institutionen des Landes. Darüber hinaus erhält Estland 3 Mio. im Rahmen des Programms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit der baltischen Staaten.

Die Behörden des Partnerlandes sind für die Auftragsvergabe und die Auszahlung der Hilfe zuständig. Gemäß der Haushaltsordnung der Europäischen Gemeinschaft muss die Kommission jedoch die Vergabeverfahren überwachen und allen vom Partnerland unterzeichneten Verträgen, für die PHARE-Mittel bereitgestellt werden, zustimmen, bevor sie in Kraft treten können.

Heranführungshilfe

Ab dem Jahr 2000 umfasst die Heranführungshilfe ein Instrument für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (SAPARD) und ein strukturpolitisches Instrument (ISPA), das sich auf umwelt- und verkehrspolitische Maßnahmen konzentriert. Die im Juni 1999 erlassene Verordnung zur Koordinierung der Hilfe im Rahmen von Phare, SAPARD und ISPA eröffnet der Kommission die Möglichkeit, zu Ex-post-Kontrollen bei der Auftragsvergabe überzugehen, wenn sie die Finanzkontrolle des Partnerlandes für ausreichend erachtet.

Von 2000 bis 2002 belief sich die jährliche Finanzhilfe für Estland auf 30 Mio. Euro im Rahmen von Phare, 12,1 Mio. Euro im Rahmen von SAPARD und ca. 35 Mio. Euro im Rahmen von ISPA.

2002 lag der Richtbetrag für SAPARD bei 12,7 Mio. und der Richtbetrag für ISPA für den gleichen Zeitraum zwischen 21,1 und 37,1 Mio. .

4) BEZUG

Beschluss 98/264/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/855/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2006 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 705 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 504 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 704 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2001) 700 endg. - SEC (2001) 1747Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Beschluss 2002/86/EG vom 28.1.2002Amtsblatt L 44 vom 14.2.2002

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEC(2002) 1403Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004