Kroatien - Forschung und neue Technologien

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1326 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Land hat zwar Fortschritte erzielt, der Bericht 2010 betont jedoch, dass es durch die Wirtschafts- und Finanzkrise zu Verzögerungen kam. Die Forschung und die Entwicklung neuer Technologien bleiben allerdings weiterhin eine große Herausforderung. So müssen die Verwaltungskapazität und die Investitionen erhöht werden, insbesondere mit der Unterstützung der Unternehmen.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

In Anbetracht seiner Spezifität erfordert der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich Wissenschaft und Forschung keine Umwandlung in innerstaatliches Recht. Die Umsetzung des Besitzstandes impliziert in diesem Falle nicht die Umsetzung und praktische Anwendung von Rechtsvorschriften, sondern zielt auf die Schaffung entsprechender Kapazitäten, die für eine erfolgreiche Beteiligung an den auf der Grundlage der Forschungsrahmenprogramme durchzuführenden Aktivitäten erforderlich sind. Dazu muss Kroatien die erforderlichen Kapazitäten in den Bereichen Forschung und Technologieentwicklung schaffen und das Personal jeweils nach Maßgabe der auf der Grundlage der Forschungsrahmenprogramme durchzuführenden Aktivitäten aufstocken.

Im Bereich der Telekommunikation strebt der Besitzstand danach, Hindernisse für eine effektive Funktionsweise des Binnenmarktes bei den Telekommunikationsdiensten und -netzen aus dem Weg zu räumen und moderne Dienste einzurichten, die allen zugänglich sind. 2002 wurde von der Europäischen Union (EU) ein neuer Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation angenommen. Bei den Postdiensten soll der Binnenmarkt realisiert werden, indem der Postsektor stufenweise und geordnet innerhalb eines Regulierungsrahmens, der einen Universaldienst zusichert, dem Wettbewerb geöffnet wird.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich Wissenschaft und Forschung wurden weitere – wenn auch aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise schleppendere – Fortschritte erzielt.

Hier müssen Anstrengungen unternommen werden, um die Forschungskapazität zu stärken, Fortbildungsmaßnahmen bereitzustellen und Investitionen der Industrie und der KMU in die Forschung zu fördern.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1333 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2694 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht von 2008 wurden gute Fortschritte auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung festgestellt. Die Forschungskapazität musste jedoch auf nationaler Ebene verstärkt werden. Im Bereich der Informationsgesellschaft wurden bedeutende Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand erreicht.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1431 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht von 2007 wurden die ermutigenden Fortschritte auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung hervorgehoben. Insgesamt wurde ein gutes Niveau der Angleichung an den Besitzstand erreicht. Verstärkte Aufmerksamkeit sollte allerdings der Umsetzung der Forschungspolitik sowie den in diesem Bereich vorgesehenen Maßnahmen und Plänen gewidmet werden. Das System zur Vergabe der nationalen Mittel für Forschungssubventionen sollte noch verbessert werden, um wissenschaftliche Spitzenleistungen und die Teilnahme an den gemeinschaftlichen Rahmenprogrammen auf Wettbewerbsbasis zu gewährleisten.

Trotz der Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Informationsgesellschaft und Medien betonte der Bericht von 2007, dass die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes weiter vorangehen muss. In diesem Zusammenhang wird die Einführung eines neuen Primärrechts sowie der Ausbau des kroatischen Amts für Telekommunikation empfohlen.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1385 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht von 2006 bestätigt sich die steigende Tendenz, die sich bereits im Oktober 2005 abzeichnete. Fortschritte wurden auch bei der Übernahme des Besitzstandes und der Ermittlung noch zu schließender Lücken erzielt.

In den Bereichen Informationsgesellschaft und Medien müssen die legislativen Maßnahmen und die Förderung des Amts für Telekommunikation intensiviert werden, um eine wirkliche Liberalisierung des Marktes für elektronische Kommunikation zu gewährleisten.

Auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung betrafen die größten Fortschritte die Teilnahme an europäischen Programmen und die Vergabe von Krediten. Es müssen jedoch noch weitere Bemühungen in Bezug auf Haushaltsvorschriften, Forschungseinrichtungen, Kapazitäten für Humanressourcen und öffentliche Finanzmittel unternommen werden.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1424 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom Oktober 2005 wird hervorgehoben, dass Kroatien im Bereich der elektronischen Kommunikation große Fortschritte bei der Angleichung seines nationalen Rechts an den gemeinschaftlichen Besitzstand erzielt hat. Die Anwendung der Rechtsvorschriften befindet sich jedoch noch im Anfangsstadium. Dieser Prozess muss angesichts des geringen Wettbewerbs beschleunigt werden. Im Bereich der Forschung ist die Vorbereitung der Teilnahme am sechsten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (6. RP) vorangeschritten.

Stellungnahme der Kommission KOM(2004) 257 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrer Stellungnahme vom April 2004 hat die Kommission festgestellt, dass Kroatien nachhaltige Anstrengungen unternehmen muss, um seine Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Telekommunikation anzugleichen. In dem Bericht wurde insbesondere darauf verwiesen, dass die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands in diesem Bereich der deutlichen Unterstützung der kroatischen Regierung für die Liberalisierungsstrategie bedarf. Im Bereich der Forschung sind dem Bericht zufolge noch vermehrte Anstrengungen erforderlich, um Effizienz und Konkurrenzfähigkeit der kroatischen Forschung zu verbessern und die Mitarbeit des Landes bei den Forschungsrahmenprogrammen der Gemeinschaft vorzubereiten.

Letzte Änderung: 03.12.2010