Malta

1) BEZUG

Bericht der Kommission KOM(1999) 69 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(1999) 508 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2000) 708 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1751 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1407 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission über die Folgemaßnahmen KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1206 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

Die EU und Malta arbeiten im Bereich Forschung und technologische Entwicklung vor allem im Rahmen des EU-Rahmenprogramms zusammen. Im Bereich Telekommunikation hat Malta bedeutende Fortschritte gemacht; allerdings stellt die Entscheidung der Regierung, bis zum Jahr 2010 ein Monopol aufrechtzuerhalten, ein erhebliches Problem dar.

Der Bericht von Oktober 2002 weist auf die Fortschritte hin, die Malta im Bereich Wissenschaft und Forschung gemacht hat, insbesondere durch ein Prüfungsverfahren, das es ermöglichen soll, in diesem Bereich Prioritäten zu setzen und die Politik zu aktualisieren. Außerdem werden in dem Bericht die Fortschritte im Bereich Telekommunikation, die in erster Linie den Regulierungsrahmen betreffen, hervorgehoben.

In dem Bericht vom November 2003 wird festgestellt, dass Malta mit seinen Rechtsvorschriften nur zum Teil seinen Verpflichtungen aus den Beitrittsverhandlungen bezüglich der Telekommunikation und der Postdienste nachgekommen ist. In der Wissenschaft und Forschung dagegen hält sich Malta an die in den Beitrittsverhandlungen beschlossenen Auflagen.

Mit der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) auf Gemeinschaftsebene, wie sie in Artikel 164 EG-Vertrag (vormals Artikel 130g) und im Rahmenprogramm (Artikel 166, vormals Artikel 130i) vorgesehen sind, sollen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt, die Lebensqualität verbessert, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und zur übrigen Gemeinschaftspolitik beigetragen werden.

Die Telekommunikationspolitik der Gemeinschaft zielt darauf ab, Schwierigkeiten zu beseitigen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Telekommunikationseinrichtungen, -dienste und -netze behindern, Auslandsmärkte für EU-Unternehmen zu erschließen und den Bürgern und Unternehmen der EU moderne Dienste anzubieten. Diese Ziele sollen durch die Harmonisierung der Normen und der Bedingungen für Dienstleistungen, die Liberalisierung der Märkte für Endgeräte, Dienste und Netze sowie den Erlass der erforderlichen Rechtsvorschriften erreicht werden.

BEWERTUNG DER LAGE

Forschung und technologische Entwicklung

In der Forschung und technologischen Entwicklung wurde die Zusammenarbeit zwischen Malta und der Europäischen Union hauptsächlich auf der Grundlage des Rahmenprogramms fortgesetzt. Am Vierten Rahmenprogramm nahm Malta offiziell nicht teil, beschloss aber, mit 2 Mio. Euro aus seinem Finanzierungsabkommen die Integration in das Rahmenprogramm auf Einzelprojektbasis zu fördern. Zu diesem Zweck hat der maltesische Wissenschafts- und Technologierat ein Netz lokaler Berichterstatter eingerichtet, die für die Überwachung dieser Integrationsbemühungen zuständig sind.

Malta hat seit dem letzten Bericht beachtliche Fortschritte erzielt. Seit 2001 ist es vollständig mit dem Fünften Rahmenprogramm assoziiert. Die tatsächliche Übernahme des Besitzstands hängt von der Durchführung dieses Rahmenprogramms ab. Das Land hat Interesse an einer Assoziierung mit dem Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) bekundet.

Malta hat eine Prüfung und Vorausschau für den Bereich Forschung und Entwicklung (National Research and Development Audit and Foresight Exercise) eingeleitet. In diesem Rahmen sollen Prioritäten gesetzt und die Wissenschafts-, Technologie- und Innovationspolitik aktualisiert werden. Der maltesische Wissenschafts- und Technologierat (MCST), der für die Koordinierung der Beteiligung Maltas an den Forschungsprogrammen der Gemeinschaft zuständig ist, hat ein Referat für strategische Planung eingerichtet, dessen Schwerpunkt der Aufbau spezifischer Beratungsnetze für Bereiche von nationalem Interesse ist. Außerdem war man bemüht, öffentlich-private Forschungs- und Entwicklungsprojekte einzurichten. Der MCST hat im Jahre 2001 einige Informationsveranstaltungen über die thematischen und horizontalen Programme des Fünften Rahmenprogramms organisiert.

Für die weitere Entwicklung des Sektors und seine wirksame Einbindung in den Europäischen Forschungsraum ist insbesondere eine weitere Erhöhung der betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nötig. Auch die Hochschulforschung sollte angekurbelt und die derzeitigen Bemühungen um eine stärkere Teilnahme von Unternehmen an den Forschungsrahmenprogrammen sowie um vermehrte öffentlich-private Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollten fortgesetzt werden.

In dem Bericht der Kommission von 2003 wird unterstrichen, dass Malta den Verpflichtungen und Auflagen aus den Beitrittsverhandlungen, was die Wissenschaft und Forschung betrifft, nachkommt. Sobald das Land beigetreten ist, wird es daher in der Lage sein, den gemeinschaftlichen Besitzstand anzuwenden.

Telekommunikation

Im Telekommunikationsbereich wurden seit 1993 wesentliche Fortschritte erzielt. Die Telekommunikationsnetze Maltas sind voll digitalisiert, so dass fortgeschrittene Dienste wie Hochgeschwindigkeitsdatenübertragung, Rahmenrelais, Telematikanwendungen, GSM-Mobilfunk und Internet angeboten werden. Der Versorgungsgrad bei Festnetztelefondiensten beträgt 50,4 % und entspricht damit fast dem Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten.

Die maltesischen Telekommunikationsvorschriften stimmen weitgehend mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand von 1998-2000 überein, der die Hindernisse für das Funktionieren dieses Binnenmarktes beseitigen und für moderne Universaldienste sorgen soll. Allerdings ist die Zahl der Lizenzen für öffentliche Mobiltelekommunikationssysteme und -dienste noch immer per Gesetz auf zwei beschränkt, so dass bis 2005 keine weiteren Lizenzen erteilt werden.

Zur weiteren Förderung des Wettbewerbs auf diesem Markt muss Malta die Angleichung an den Telekommunikations-Besitzstand in Bezug auf Betreiberauswahl und kostenorientierte Tarife noch zum Abschluss bringen. Ferner muss die maltesische Regierung noch den 2002 erlassenen neuen rechtlichen Rahmen für die elektronische Kommunikation umsetzen.

Im Verwaltungsbereich hat der Staat die Trennung von Aufsichtsfunktion und staatlicher Kontrolle von Maltacom vollzogen: Die Aufsichtsbehörde für Telekommunikation untersteht nun dem Verkehrs- und Kommunikationsministerium, während das Wirtschaftsministerium als Eigentümer fungiert.

Die Regierung hat einen ersten Schritt in Richtung Privatisierung des Sektors getan und 40 % des Maltacom- Kapitals im Wege eines öffentlichen Zeichnungsangebots verkauft, 20 % davon auf dem inländischen Aktienmarkt und 20 % an den internationalen Börsen.

Im Juni 2002 hat die Behörde für das Kommunikationswesen (Malta Communications Authority - MCA) eine förmliche Entscheidung über beherrschende Marktteilnehmer veröffentlicht. Seit November 2001 müssen alle Betreiber eine kostenlose Verbindung zu den Notdiensten anbieten. Die Umstellung auf neue Rufnummern wurde im April 2002 abgeschlossen. Die MCA veröffentlichte außerdem verschiedene, nach einer Anhörung angefertigte Berichte unter anderem über Abrechnungssysteme auf der Basis der Istkosten, die Pflichten im Zusammenhang mit Universaldienstleistungen und die Einführung einer Preiskontrolle. In ihrem Bericht von 2003 gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die maltesische Kommunikationsbehörde in vollem Umfang ihre Aufgaben wahrnehmen kann.

Die Infrastruktur des Sektors hat sich weiterhin gut entwickelt. Das Festnetz ist nun vollständig digitalisiert, bei der Sprachtelefonie über das Festnetz erreicht der Versorgungsgrad 53%. Nach Einführung eines zweiten Mobiltelefonnetzes erreichte der Versorgungsgrad bei der Mobiltelefonie im Dezember 2001 51%. In Bezug auf das Internet liegt der Versorgungsgrad bei 29%, und mit 71% der Haushalte erreicht der Versorgungsgrad beim Kabelfernsehen unter den Beitrittsländern einen der höchsten Werte.

Postdienste

Die Postdienste werden von Maltapost geleistet, die inzwischen teilprivatisiert wurde. Malta muss jedoch noch seine letzten Rechtsvorschriften dem gemeinschaftlichen Besitzstand anpassen, vor allem was die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Universaldienst, der Buchführung, der Dienstqualität sowie der allgemeinen Regelung für die Genehmigungen und die Lizenzgewährung betrifft. Außerdem muss es noch die zweite Postrichtlinie von 2002 in innerstaatliches Recht umsetzen. Das Gesetz, durch welches das Postgesetz geändert werden soll, um den gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf die weitere Liberalisierung des Sektors umzusetzen, ist noch nicht verabschiedet.

Informationsgesellschaft

2001 wurde ein „E-Government"-Programm beschlossen, das darauf abzielte, die meisten von eEurope vorgesehenen öffentlichen Dienste entsprechend dem Aktionsplan eEurope+ (1) bis Ende 2002 vollständig elektronisch zugänglich zu machen.

(1) Der Aktionsplan eEurope+ soll die wirtschaftliche Reform und Modernisierung in den Beitrittsländern beschleunigen, die Schaffung neuer Institutionen und Kapazitäten fördern, die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit verbessern und die soziale Kohärenz steigern. Der Aktionsplan eEurope+ geht auf eine Initiative der Premierminister der Beitrittsländer beim Europäischen Rat in Göteborg (15. - 16. Juni 2001) zurück.

Letzte Änderung: 27.01.2004