Tschechische Republik

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM(1997) 2009 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(1998) 708 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(1999) 503 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2000) 703 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission SEK(2001) 1746 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1402 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];

Folgebericht der Kommission KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1200 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, dass im Bereich Forschung und technologische Entwicklung keine größeren Probleme zu erwarten seien.

Im Bericht vom November 1998 wurden gewisse Fortschritte in diesem Bereich festgestellt.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde unterstrichen, dass durch die vollständige Assoziierung der Republik Tschechien mit dem Fünften Rahmenprogramm weitere Fortschritte im Bereich Forschung und technologische Entwicklung erzielt wurden. Allerdings gab es im Telekommunikationssektor keine legislativen Fortschritte, so dass hier noch erhebliche Verbesserungen notwendig waren.

Im Bericht aus dem Jahr 2000 wurden wesentliche Fortschritte im Vergleich zum Vorjahr vermeldet. Im Rückblick bis 1994 wurde festgestellt, dass sich die Telekommunikationspolitik der Republik Tschechien im Einklang mit der EU-Praxis entwickelt hat.

Im Bericht vom Oktober 2002 werden die Fortschritte in der Forschung aufgezeigt, die mit der Verabschiedung des Gesetzes über öffentliche Zuschüsse für Forschung und technologische Entwicklung im März 2002 erreicht wurden. Ferner unterstreicht der Bericht die spürbaren Fortschritte bei der Liberalisierung des tschechischen Telekommunikationsmarktes.

Aus dem Bericht vom November 2003 geht hervor, dass die Tschechische Republik im Bereich Telekommunikation teilweise ihren Verpflichtungen aufgrund der Beitrittsverhandlungen nachkommt. Bei den Postdiensten erfüllt sie die Anforderungen im Wesentlichen. Im Bereich Wissenschaft und Forschung kann sie den gemeinschaftlichen Besitzstand ab ihrem Beitritt anwenden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Mit den Aktionen für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) auf Gemeinschaftsebene, wie sie in Artikel 164 EG-Vertrag (vormals Artikel 130g) und im Rahmenprogramm (Artikel 166, vormals Artikel 130i) vorgesehen sind, sollen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt, die Lebensqualität verbessert, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und ein Beitrag zur übrigen Gemeinschaftspolitik geleistet werden.

Das Europa-Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Tschechien sieht eine Zusammenarbeit in diesen Bereichen vor, die insbesondere durch die Beteiligung des assoziierten Staates am Rahmenprogramm verwirklicht werden soll. Im Weißbuch von 1995 über die mittel- und osteuropäischen Länder und den Binnenmarkt sind für diesen Bereich keine direkten Maßnahmen vorgesehen.

Die Politik der Gemeinschaft im Telekommunikationssektor zielt darauf ab, Hindernisse für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Telekommunikationseinrichtungen, -dienste und -netze abzubauen, Auslandsmärkte für in der EU ansässige Unternehmen zu öffnen und die allgemeine Verfügbarkeit moderner Dienste für Bürger und Unternehmen in der EU sicherzustellen. Diese Ziele sollen durch die Harmonisierung der Normen und der Bedingungen für die Erbringung von Diensten, die Liberalisierung der Märkte für Endgeräte, Dienste und Netze sowie die Schaffung der erforderlichen ordnungspolitischen Instrumente erreicht werden.

Das Europa-Abkommen sieht ferner die Zusammenarbeit im Telekommunikationssektor und im Postwesen zur Angleichung der Normen und Verfahren an diejenigen der EU in den Bereichen Normung und Regulierung sowie die Modernisierung der Infrastruktur vor. Der Schwerpunkt liegt dem Weißbuch zufolge auf der Angleichung des ordnungspolitischen Rahmens, der Netze und Dienste sowie auf Maßnahmen zur schrittweisen Liberalisierung des Sektors.

BEWERTUNG DER LAGE

Wissenschaft und Forschung

Im Bereich Forschung und technologische Entwicklung erfordert der gegenwärtige gemeinschaftliche Besitzstand keine Umsetzung in das nationale Rechtssystem. Seit 1999 nimmt die Republik Tschechien am Fünften Rahmenprogramm sowie am Fünften EURATOM-Rahmenprogramm für Forschung und Ausbildung teil (1). Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Durchführungsstrukturen geschaffen. Ferner hat die Republik Tschechien beschlossen, ihre entsprechenden Forschungsaktivitäten für Unternehmen, Wissenschaftler und Hochschulen aus den Mitgliedstaaten zu öffnen. Die staatliche Forschungsförderung wurde im Jahr 2000 auf 0,6 % des BIP, im Jahr 2001 auf 0,65 % und im Jahr 2002 auf 0,7 % erhöht. Die größte Veränderung in diesem Bereich ist das Gesetz über die staatliche Förderung der Forschung und technologischen Entwicklung, das im März 2002 verabschiedet wurde und im Juni 2002 in Kraft trat. In diesem Gesetz ist die Vergabe öffentlicher Mittel für Forschung und Entwicklung vorgesehen, wird an die Rechte und Verpflichtungen der Forscher und Wissenschaftler erinnert. Ferner werden ein Bewertungssystem geschaffen und die Aufgaben sowie die Zuteilung der beteiligten staatlichen Gremien festgelegt.

Laut dem Bericht der Kommission aus dem Jahr 2003 hat die Tschechische Republik im Bereich Wissenschaft und Forschung alle Verpflichtungen aufgrund der Beitrittsverhandlungen erfüllt und kann daher den gemeinschaftlichen Besitzstand ab ihrem Beitritt anwenden.

Telekommunikation

Im Telekommunikationssektor ist seit Juli 2000 ein neues Gesetz in Kraft, das als Grundlage für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands dient. Die Einführung der Betreiberauswahl im Jahr 2002 stellte im Hinblick auf die Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts einen erheblichen Fortschritt dar. Die staatliche Telekommunikationsbehörde hat allen Betreibern, die ab Juli 2002 auf dem Markt tätig werden wollen, eine Vorwahl zur Verfügung gestellt. Die Übertragbarkeit von Telefonnummern ist im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben, wird aber erst ab Januar 2003 verfügbar sein. Die Behörde hat bereits einen Nummerierungsplan erarbeitet und die neue Nummerierung ist im September 2002 in Kraft getreten.

Im Bericht der Kommission aus dem Jahr 2002 wird eine starke Konkurrenz bei Mobiltelefondiensten festgestellt, die inzwischen einen Versorgungsgrad von 70 % erreichen. Damit steht dieser Bereich in direkter Konkurrenz zum Festnetz. Auf dem Markt sind drei Mobilfunkbetreiber tätig und die Regierung hat zwei der drei verfügbaren UMTS-Lizenzen vergeben. Diese können genutzt werden, sobald die Marktbedingungen dies gestatten.

Die verstärkte Konkurrenz zwischen den Festnetzdiensten wurde durch eine deutlich beschleunigte Bereitstellung der Zusammenschaltung sowie durch Preissenkungen bei der Zusammenschaltung und durch die Einführung der Betreiberauswahl ermöglicht. Im August 2002 hat die tschechische Regierung die Privatisierung ihrer Mehrheitsbeteiligung an Cesky Telekom, dem gegenwärtig dominierenden Betreiber, beschlossen. Dadurch werden sich die Wettbewerbsbedingungen verbessern.

Im Jahr 2003 entspricht der größte Teil des tschechischen Rechts dem im Zeitraum 1998 bis 2000 verabschiedeten gemeinschaftlichen Besitzstand, mit Ausnahme der Kostenorientierung bestimmter Tarife, wodurch die vollständige Liberalisierung des Marktes weiterhin behindert wird. Außerdem wurde der gemeinschaftliche Besitzstand aus dem Jahre 2002 bezüglich der Einführung eines neuen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation noch nicht in tschechisches Recht umgesetzt.

Postdienste

Mit dem Inkrafttreten des neuen Postgesetzes und seiner entsprechenden Durchführungsbestimmungen im Juli 2000 hat die Republik Tschechien gute Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich Postdienste erzielt. Die einschlägige Verwaltungskapazität muss insbesondere durch Einstellung zusätzlichen Personals und ergänzende Schulung verstärkt werden. Außerdem muss der Begriff des Universaldienstes noch deutlicher definiert werden.

Informationstechnologien

Im Bereich Informationsgesellschaft verabschiedete die Regierung im Mai 1999 ein Strategiepapier für den Aufbau einer hochentwickelten Informationsgesellschaft, die u.a. das Recht auf direkten Zugang zu Informationen garantiert. Darin werden prioritäre Bereiche und spezifische Aufgaben für jeden dieser Bereiche festgelegt. Ein besonderer Haushalt ist allerdings nicht vorgesehen.

Im März 2002 hat die tschechische Regierung einen aktualisierten Aktionsplan verabschiedet, der sich in die nationale Informationspolitik einreiht und an den Zielen von e-Europe 2002 ausgerichtet ist. Er umfasst insbesondere eine Liste mit Projekten zur Informationsgesellschaft, die von der öffentlichen Verwaltung realisiert werden sollen.

(1) Beschluss des Assoziationsrates EU-Tschechische Republik vom 30. Juli 1999 über die Bedingungen für die Teilnahme der Tschechischen Republik an den Gemeinschaftsprogrammen auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002) und den Programmen für Forschung und Ausbildung (1998-2002).

Letzte Änderung: 04.02.2004