Ungarn

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission: [KOM(1997) 2001 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission: [KOM(1998) 700 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 505 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 705 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1748 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1404 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1205 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

Laut Stellungnahme der Europäischen Kommission vom Juli 1997 waren im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung sowie bei der Nutzung des Potenzials der Informationsgesellschaft und der Liberalisierung des Telekommunikationssektors keine größeren Probleme zu erwarten.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass sich Ungarn ganz besonders mit Fragen der Forschung und technologischen Entwicklung sowie der Informationsgesellschaft befasst hatte. Im Bereich der Telekommunikation waren noch zusätzliche Bemühungen bei der Liberalisierung und der Wettbewerbsaufsicht erforderlich.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde hervorgehoben, dass Ungarn weiterhin die Verwirklichung der Informationsgesellschaft angestrebt und im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung weitere Fortschritte erzielt habe, insbesondere dank der Beteiligung am fünften Rahmenprogramm. Auch hinsichtlich der Marktöffnung im Bereich der Telekommunikation seien Fortschritte erzielt worden. Weitere Anstrengungen seien jedoch zur Vollendung des rechtlichen Rahmens, insbesondere im Bereich der Lizenzen, erforderlich.

Im Oktober 2000 bestätigte die Kommission die von Ungarn in diesem Bereich erzielten Fortschritte. Der Telekommunikationsmarkt z. B. war bereits weitgehend an den Besitzstand angeglichen. Bei den Postdiensten bedurfte es jedoch noch weiterer Anstrengungen.

In ihrem Bericht vom Oktober 2002 lenkte die Kommission die Aufmerksamkeit auf die stetigen Fortschritte Ungarns im Bereich der Wissenschaft und Forschung. Es wurden auch die wichtigen Fortschritte in der Liberalisierung der Telekommunikationsmarkts und in der Umsetzung der Rechtsvorschriften unterstrichen.

Wie im Bericht von 2003 festgestellt wird, erfüllt Ungarn im Telekommunikationssektor mehrheitlich die eingegangenen Verpflichtungen und damit verbundenen Auflagen. Im Postdienstbereich erfüllt es dagegen lediglich teilweise die aus den Beitrittsverhandlungen resultierenden Verpflichtungen und Auflagen. Die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Telekommunikationsbereich muss u. a. durch Festlegung vertretbarer Bedingungen für Zusammenschaltungen beschleunigt werden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Mit der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) auf Gemeinschaftsebene, wie sie in Artikel 164 des Vertrags (vormals Artikel 130g) und im Rahmenprogramm (Artikel 166, vormals Artikel 130i) vorgesehen sind, sollen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt, die Lebensqualität verbessert, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und zur übrigen Gemeinschaftspolitik beigetragen werden.

Das Europa-Abkommen zwischen der Europäischen Union und Ungarn sieht eine Zusammenarbeit in diesen Bereichen vor, insbesondere durch eine Beteiligung des assoziierten Staates am Rahmenprogramm. Im Weißbuch über die mittel- und osteuropäischen Länder und den Binnenmarkt von 1995 sind für diesen Bereich keine direkten Maßnahmen vorgesehen.

Die Politik der Gemeinschaft im Telekommunikationssektor zielt darauf ab, Schwierigkeiten zu beseitigen, die das Funktionieren des Binnenmarkts für Telekommunikationseinrichtungen, -dienste und -netze unnötig behindern, und sie bemüht sich, Auslandsmärkte für in der Gemeinschaft ansässige Gesellschaften zu öffnen und die allgemeine Verfügbarkeit moderner Dienste für Bürger und Unternehmen in der Union zu gewährleisten. Diese Ziele müssen über die Harmonisierung der Normen und der Voraussetzungen für das Anbieten von Diensten, die Liberalisierung der Märkte für Endgeräte, Dienste und Netze sowie die Schaffung der erforderlichen Regelmechanismen erreicht werden.

Das Europa-Abkommen sieht eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Telekommunikation und des Postwesens zur Angleichung der Vorschriften und Verfahren an gemeinschaftliche Standards in den Bereichen Normung und Regulierung sowie für die Modernisierung der Infrastruktur vor. Im Weißbuch wird der Schwerpunkt auf die Angleichung des ordnungspolitischen Rahmens, der Netze und Dienste sowie auf weitere Maßnahmen zur schrittweisen Liberalisierung des Sektors gelegt.

BEWERTUNG DER LAGE

Forschung und technologische Entwicklung

Im Bereich Forschung und technologische Entwicklung (FTE) bedarf der derzeitige gemeinschaftliche Besitzstand keiner Umsetzung in innerstaatliches Recht. Die ungarische Regierung hat jedoch ihre finanzielle Hilfe an diesen Sektor wesentlich erhöht. Der entsprechende Anteil am Bruttoinlandsprodukt hat von 0,6 % im Jahre 1998 auf 1 % im Jahre 1999 zugenommen.

Seit 1999 ist Ungarn vollständig in das Fünfte Rahmenprogramm einbezogen. Ungarn nimmt ferner am Fünften Euratom-Rahmenprogramm hinsichtlich der Forschungs- und Ausbildungsaktivitäten teil (1) und hat den Wunsch geäußert, auch am Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) teilzunehmen.

Ungarn hat ferner beschlossen, seine Forschungstätigkeiten den Unternehmen, Forschern und Hochschulen der Mitgliedstaaten zu öffnen. Starken Einkommensverbesserungen in den Universitäten und Forschungsinstituten wurde 2001 zugestimmt. Außerdem wurden 2001 neue staatliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme eingeleitet, um wichtige Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte mit wesentlich höherer finanzieller Ausstattung zu unterstützen.

Im Bericht vom Oktober 2002 unterstreicht die Kommission, dass die Regierung neue Steuerfreibeträge eingeführt hat, um die Forschungsaktivitäten der Wirtschaft zu stimulieren. Ein ungarisches Unternehmen kann gegenwärtig bis zu 200 % seiner Forschungsausgaben abziehen, wovon besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren, die im Allgemeinen nicht die Mittel haben, um kostspielige Forschungsprojekte zu betreiben. Es sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich, um die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen zu verstärken. Der für Forschung und technologische Entwicklung aufgewendete Anteil am Bruttoinlandsprodukt ist noch gering und muss erhöht werden, wie es der für Forschung und Wissenschaft zuständigen Bildungsminister vorsieht.

Telekommunikation

Im Telekommunikationssektor hat Ungarn sowohl hinsichtlich der Netze als auch der Dienstleistungen beachtliche Fortschritte erzielt. Mehrere Maßnahmen zur Angleichung der diesbezüglichen Rechtsvorschriften sind ergriffen worden. Dieser Sektor hat einen großen Aufschwung erlebt: besonders der Marktanteil von Mobiltelefon- und Internetdiensten hat sich stark erhöht. Im Bereich der Mobiltelefondienste liegt der Marktanteil bei über 50 %. Es gibt drei Mobiltelefonbetreiber, aber die UTMS-Lizenzen sind noch nicht vergeben. Die Modernisierung des Festnetzes ist erreicht, aber der Marktanteil beträgt lediglich 37 % und ein langsamer Rückgang zeichnet sich ab. Es müssen jedoch noch Fortschritte bei der Gebührenneuordnung gemacht werden und es ist darauf zu achten, dass sich ein lauterer Wettbewerb entwickelt. Die ungarische Regierung hat außerdem einen Beschluss angenommen, in dem die für Info-Kommunikationsdienste und -Infrastrukturen bis 2005 anzuwendenden Grundsätze dargelegt sind.

Ungarn setzte die Liberalisierung seines Marktes fort, indem es insbesondere die kommerziellen Sprachtelefondienste für geschlossene Anwendergruppen und die Internetdienste durch Kabelbetreiber erlaubte und zwei Lizenzen für Internet-Telefonbetrieb an ein Privatunternehmen erteilte. Durch Regierungsentscheid vom Mai 1999 wurden unabhängigen Mobilfunkbetreibern Frequenzen für GSM 900 und DCS 1800 zugeteilt, sodass sich diese auf gleicher Basis im Mobilfunk-Wettbewerb behaupten können. Der Festnetzbetreiber ist bereits beinahe vollständig privatisiert. Im Dezember 2001 liberalisierte Ungarn den Hauptmarkt für Sprachtelefondienste.

Im Juni 1999 nahm Ungarn neue Rechtsvorschriften an, die ein Verbot von Exklusivrechten der Betreiber von Sprachtelefondiensten zur Errichtung oder zum Erwerb von Kabelfernsehnetzen in ihren Konzessionsgebieten beinhalten. Dadurch soll der Wettbewerb im Bereich der Sprechtelefondienste nach Öffnung des Marktes gefördert werden.

Was die rechtlichen Grundlagen angeht, so steht der ungarische Telekommunikationsmarkt seit dem Inkrafttreten des neuen Kommunikationsgesetzes im Dezember 2001 dem Wettbewerb offen. Außerdem sind das Primär- und das Sekundärrecht nahezu vollständig an den Besitzstand angeglichen. Was die Wahl des Betreibers und die Transparenz der Umsetzung des Besitzstandes im Bereich der Zusammenschaltung betrifft, so sind jedoch noch maßgebende Veränderungen notwendig. Die Bestimmungen bezüglich des Universaldienstes sind noch vollständig umzusetzen und an den Besitzstand anzugleichen. In diesem Zusammenhang muss Ungarn zur Förderung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt eine Absenkung der Kosten für Zusammenschaltungen und den Zugang zum Internet erreichen. Zur vollständigen Umsetzung des Besitzstandes von 2002 hat die Regierung 2003 ein neues Telekommunikationsgesetz erlassen.

Hinsichtlich des Datenschutzes auf dem Gebiet der Telekommunikation ist der gemeinschaftliche Besitzstand für die Mobilfunknetze (GSM) bereits umgesetzt worden. Die Harmonisierung der einzelnen Tarife wird dank der Senkung der Mietleitungs- und Verbindungstarife rasch vollzogen. Die Preise der Ortsgespräche und die Gebühren für private und professionelle Anschlüsse haben beträchtlich zugenommen. Einer Lösung bedürfen noch die Probleme der Vereinheitlichung der Bestimmungen für Universaldienste, der Nummerierung und Erteilung von Lizenzen.

Postwesen

Im Postwesen sind dank der Unterzeichnung eines Abkommens mit UNEX (unabhängiges Kontrollsystem von Unipost) und dank der Einsetzung eines mit der Lizenzerteilung und der Überwachung des Postbereichs beauftragten Dienstes Fortschritte erzielt worden. Im Jahr 2002 wurde die Liberalisierung dieses Sektors fortgesetzt. Lediglich die nach der entsprechenden Richtlinie der Gemeinschaft reserviert Dienste wurden noch nicht liberalisiert. Das vorstehend erwähnte Kommunikationsgesetz soll die Finanzierung der Postdienste als Universaldienst sicherstellen. Ein neues Gesetz bezüglich des Fonds für den universellen Postdienst muss jedoch noch verabschiedet werden. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung muss in diesem Sektor noch verstärkt werden, was auch eine personelle Aufstockung und Schulungsmaßnahmen einschließt.

Informationsgesellschaft

Im Bereich der Informationsgesellschaft beteiligt sich Ungarn aktiv am Hochrangigen Ausschuss Informationsgesellschaft. Die Zahl der mit einem Rechner ausgestatteten Haushalte und die Zahl der Internetnutzer haben beträchtlich zugenommen. Eine nationale Strategie zur Entwicklung der Informationsgesellschaft wurde ausgearbeitet. Das Programm zur Entwicklung der Wirtschaft und der Informationsgesellschaft, das die Hauptpunkte des Aktionsplanes eEurope+ (2) integriert, ist ein Instrument zur Umsetzung dieser Strategie.

(1) Beschluss Nr. 3/1999 des Assoziationsrates EU-Ungarn vom 12. Juli 1999 über die Bedingungen für die Teilnahme Ungarns an den Gemeinschaftsprogrammen auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002) und den Programmen für Forschung und Ausbildung (1998-2002).

Amtsblatt L 245 vom 17.09.1999

(2) Der Aktionsplan eEurope+ soll zur Beschleunigung des Reformprozesses der Wirtschaft in den Beitrittsländern mit den Mitteln der Technologie und der Informationsgesellschaft beitragen.

Letzte Änderung: 20.02.2004