Zypern

1) BEZUG

Bericht der Kommission [KOM(1998) 710 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 502 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 702 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1745 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission[KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission[KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1202 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht von 1998 stellte fest, dass die zyprischen Rechtsvorschriften den Gemeinschaftsbestimmungen entsprachen. Zypern beteiligt sich seit 1997 an den Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Jugend.

Der Bericht vom Oktober 1999 hob hervor, dass in diesen Bereichen die Freizügigkeit und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung - insbesondere aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Anwendung finden müssen. Zypern beabsichtigte, sich weiterhin an den einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen zu beteiligen.

Im Bericht vom November 2000 wurde betont, dass Zypern Fortschritte bei der Rechtsangleichung und den Maßnahmen zum Aufbau der für den Besitzstand erforderlichen Kapazitäten in diesem Bereich erzielt hat. Bei der Ausarbeitung und Umsetzung bildungspolitischer Strategien mussten jedoch noch weitere Anstrengungen unternommen werden.

Im Bericht vom November 2001 wurde die Auffassung vertreten, dass Zypern erhebliche Fortschritte erzielt hatte. Durch die Annahme eines neuen Gesetzes über Bildungsabschlüsse wurde die Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern völlig umgesetzt. Die Änderungen des Gesetzes über die allgemeine und die berufliche Bildung leiteten die Reform des Sektors ein. Ferner war Zypern an der zweiten Generation der Gemeinschaftsprogramme (Sokrates, Leonardo und Jugend) beteiligt.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird festgestellt, dass weitere Fortschritte auf diesem Gebiet erzielt wurden. Zypern sollte nun seine Bemühungen auf die Entwicklung und Umsetzung der Reformen konzentrieren, wozu auch die Entwicklung eines Systems für lebenslanges Lernen und die sekundäre Berufs- und Fachausbildung zählt.

Im Bericht vom November 2003 vertritt die Auffassung, dass Zypern weitgehend mit dem Besitzstand in Einklang steht, die ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstandes im Bereich der schulischen Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern jedoch weiter fortsetzen muss.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der EG-Vertrag sieht vor:

Diesen Bestimmungen wurde insbesondere durch die Durchführung von drei großen Aktionsprogrammen Rechnung getragen: (Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa), die vor kurzem in Form einer neuen Programmgeneration aktualisiert wurden (Sokrates, Leonardo und Jugend).

BEWERTUNG DER LAGE

Zypern hat auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Jugend beachtliche Fortschritte erzielt. Was die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen betrifft, wurde im November 1999 ein neues Gesetz erlassen, das unter anderem die Ausarbeitung von Normen für berufliche Qualifikationen vorsieht. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen. Ferner wurde ein Rat für die Anerkennung und die Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen gegründet.

Seit dem 1. November 1997 nimmt Zypern an den Gemeinschaftsprogrammen Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend teil.

Bei der Reform der sekundären beruflichen Bildung und Ausbildung wurden dank der im November 2000 verabschiedeten Änderungen des Berufsbildungsgesetzes große Fortschritte erzielt. Durch diese Änderungen wurde die Dezentralisierung der Verwaltung auf die regionale Ebene möglich. Außerdem wurden die Universität für angewandte Wissenschaften und Geisteswissenschaften sowie die Offene Universität für lebenslanges Lernen gegründet. In allen Grundschulen wurde Informationstechnologie eingeführt. Trotz der erzielten Fortschritte müssen die Verwaltungskapazität des Bildungs- und Wissenschaftsministeriums weiter gestärkt sowie ein System für lebenslanges Lernen und auch die sekundäre Berufs- und Fachausbildung entwickelt werden.

Was die Frage der Nichtdiskriminierung der EU-Bürger im Bereich der Ausbildung angeht, so ist die Anerkennung der Europäischen Reifeprüfung als ein dem zyprischen Reifezeugnis gleichwertigen Abschluss vorgesehen. Bei der Gleichbehandlung der Studierenden an den Hochschulen in Bezug auf Zulassungsverfahren besteht weiterhin Angleichungsbedarf zur Beseitigung der Diskriminierung von Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten gegenüber zyprischen Staatsangehörigen. Im Jahre 2002 wurde ein Pilotprojekt für die Entwicklung von Standards für Berufsabschlüsse abgeschlossen.

Die Grundsätze der bestehenden Rechtsvorschriften bezüglich der schulischen Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern stehen mit dem Besitzstand in Einklang. Insbesondere bestehen bereits entsprechende Vorschriften für öffentliche Schulen. Zahlreiche Lehrer wurden speziell im Hinblick darauf ausgebildet, die Landessprache zu unterrichten und die Integration dieser Kinder in das Schulsystem zu erleichtern. Derzeit wird ein spezielles Ausbildungsprogramm für Lehrer ausgearbeitet. Im November 2000 nahm das zyprische Parlament ein neues Gesetz über Bildungsabschlüsse an, mit dem die Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern vollständig umgesetzt wurde. Außerdem wurden im Haushalt Mittel hierfür bereitgestellt. Zypern muss jedoch die ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstandes im Bereich der schulischen Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern weiter fortsetzen. Die wichtigsten Sprachen der Europäischen Union werden bereits an den öffentlichen Schulen unterrichtet.

Seit dem Bericht der Kommission von 1998 erzielte Zypern kontinuierlich Fortschritte. Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden vorläufig abgeschlossen (siehe Bericht 2002). Zypern hat in diesem Bereich keine Übergangsregelungen beantragt.

Letzte Änderung: 08.03.2004