Slowakei

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2004 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 703 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 511 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK (2001) 1754 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK (2002) 1410 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK (2003) 1208 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In der Stellungnahme vom Juli 1997 war die Europäische Kommission der Meinung, dass die Slowakei im Hinblick auf den Beitritt keine nennenswerten Probleme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend haben dürfe.

Im Bericht vom November 1998 wurde an dieser ersten Einschätzung festgehalten.

Im Bericht vom Oktober 1999 stellte die Kommission fest, dass dank der Änderung des Schulgesetzes im Januar 1999 in Gebieten mit starken nationalen Minderheiten wieder zweisprachige Schulzeugnisse ausgestellt werden können. Im Bericht wurde ebenfalls die fortlaufende Teilnahme der Slowakei an Gemeinschaftsprogrammen wie Leonardo da Vinci und Erasmus hervorgehoben. Im Zeitraum 1998-1999 konnten über 500 Studenten im Rahmen dieses Programms mit Mobilitätsstipendien in EU-Ländern studieren. Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen hingegen waren keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen, obwohl es bilaterale Anerkennungsübereinkommen mit verschiedenen Mitgliedstaaten gibt. Für die berufliche Bildung wurde eine nationale Beobachtungsstelle eingerichtet.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass sich die Slowakei insgesamt gesehen auf gutem Wege befand, jedoch bemüht sein sollte, in diesem Bereich weitere Reformen durchzuführen und die finanzielle Unterstützung zu erhöhen. Trotz der erzielten Fortschritte kam die Reform der allgemeinen und beruflichen Bildung nur langsam voran.

Im Bericht vom November 2001 wurden die Fortschritte betont, die in der Slowakei seit der Annahme einer neuen Strategie für die allgemeine und berufliche Bildung im Mai verzeichnet wurden. Es waren jedoch noch weitere Anstrengungen im Bereich der Berufsbildung erforderlich, um eine verstärkte Koordination des berufsbildenden Sektors mit den Arbeitsvermittlungsdiensten und den Privatunternehmen zu erreichen.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde die Auffassung vertreten, dass die Slowakei vor allem im legislativen Bereich weitere Fortschritte erzielt habe. Die tatsächliche Anwendung der Rechtsvorschriften setze jedoch die Bereitstellung der nötigen Finanzmittel sowie angemessene Verwaltungskapazitäten voraus.

Im Bericht vom November 2003 wird festgestellt, dass die Slowakei ihre Verpflichtungen im Bereich der Bildung und Ausbildung erfüllt hat; sie muss jedoch auf die wirksame Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes achten.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der EG-Vertrag sieht vor,

Diesen Bestimmungen wurde insbesondere durch die Durchführung von drei großen Aktionsprogrammen Rechnung getragen: (Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa) die in jüngster Zeit in eine neue Generation von Programmen (Sokrates, Leonardo und Jugend) überführt wurden.

BEWERTUNG DER LAGE

Die Slowakei erzielt weitere Fortschritte, vor allem im legislativen Bereich. Für die tatsächliche Anwendung müssen jedoch die nötigen Finanzmittel sowie angemessene Verwaltungskapazitäten bereitgestellt werden.

Hinsichtlich der Verwendung der Minderheitensprachen im Bildungswesen, bei der es in der Vergangenheit Probleme gab, hat die Slowakei Fortschritte erzielt. Insbesondere hat die Umsetzung des Gesetzes über die Staatssprache dazu geführt, dass die traditionellen zweisprachigen Schulabgangszeugnisse durch ausschließlich in Slowakisch abgefasste Zeugnisse ersetzt wurden. Durch die Änderung des Schulgesetzes im Januar 1999, die für Gebiete mit starken nationalen Minderheiten vorsieht, dass wieder zweisprachige Schulzeugnisse ausgestellt werden, wird dieses Problem teilweise angegangen.

Das Programm Tempus hatte bereits zur Verwirklichung der Ziele der Hochschulreform beigetragen und die Grundlage für eine Kooperation mit Hochschuleinrichtungen in der Europäischen Union geschaffen. Seit März 1998 kann die Slowakei an den Gemeinschaftsprogrammen Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend teilnehmen.

Im Dezember 1999 und im Januar 2000 nahm die Regierung zwei strategische Dokumente über die allgemeine und berufliche Bildung an. Darin wird u. a. die Einführung eines diversifizierten Systems im Bereich des Hochschulwesens und die Verlängerung der durchschnittlichen Dauer der Schulpflicht vorgeschlagen.

Im Mai 2001 nahm die Regierung das Nationale Programm für die allgemeine und berufliche Bildung für die nächsten fünfzehn Jahre an. Diese Initiative fördert außerdem die Dezentralisierung der Verwaltung, was das Verhältnis zwischen nationalen und regionalen Behörden angeht. Das im Jahre 2002 verabschiedete Hochschulgesetz sieht u.a. Folgendes vor: Umwandlung der staatlichen Hochschulen in öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Schaffung neuer Hochschuleinrichtungen neben den Universitäten und Reform der Studiengänge. Dies hat weitgehend zur Reform der allgemeinen und beruflichen Bildung geführt.

Was die Berufsbildung angeht, so werden im nationalen Beschäftigungsplan für 2001-2002 die Probleme im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in das Erwerbsleben behandelt und es wird die Möglichkeit der Entwicklung eines Systems von Bildungseinrichtungen vorgesehen, in denen Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung, Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitskräfte etc. eine „zweite Bildungschance" erhalten. Seit der Verabschiedung im Juli 2002 eines neuen Gesetzes über die berufliche Bildung wurden zahlreiche Kompetenzen auf die regionale Ebene verlagert. Ferner wurde im Bildungsministerium ein Rat für berufliche Bildung eingerichtet.

Die Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern wurde im Juni 2002 angenommen. Die Slowakei sollte ihre Bemühungen zur Umsetzung des Besitzstandes im Hinblick auf die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern fortsetzen.

Seit der Stellungnahme der Kommission im Jahr 1997 hat die Slowakei stetige Fortschritte erzielt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen (siehe Bericht 2002). Die Slowakei hat in diesem Bereich keine Übergangsregelung beantragt.

Letzte Änderung: 03.03.2004