Tschechische Republik

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM (97) 2009 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (98) 708 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (1999) 503 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2000) 703 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1746 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1402 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1200 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass die Tschechische Republik im Hinblick auf den Beitritt keine nennenswerten Probleme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend haben dürfte.

Der Bericht vom November 1998 bestätigte im allgemeinen diese erste Einschätzung.

Der Bericht vom Oktober 1999 stellte heraus, dass die Tschechische Republik durch die Verabschiedung von Rechtsvorschriften und die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen Fortschritte erzielt hat. Außerdem wurden eine Jugendpolitik beschlossen und Ziele bis zum Jahr 2002 festgelegt.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass die Tschechische Republik bei der Durchführung der in diesem Bereich angenommenen Rechtsvorschriften weiterhin Fortschritte machte, insbesondere im Hinblick auf die allgemeine und die berufliche Bildung sowie auf die Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen. Fortschritte wurden auch erzielt bei der Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten für Kinder aus sozial und kulturell benachteiligten Verhältnissen, obgleich im Bereich der schulischen Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern keine Neuentwicklungen zu verzeichnen waren. Im Januar 2000 genehmigte die Regierung das staatliche Programm zur Entwicklung des Sports für alle.

Im Bericht vom November 2001 wurde die Auffassung vertreten, dass die Tschechische Republik bei der Dezentralisierung des Bildungs- und Ausbildungssystems weiterhin Fortschritte erzielt hatte. Das neue Schulgesetz war jedoch vom Parlament abgelehnt worden.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird betont, dass die Tschechische Republik in diesem Bereich Fortschritte erzielte. Was die praktische Anwendung der neuen Bestimmungen über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern betrifft, sind weitere Anstrengungen jedoch noch erforderlich.

Der Bericht vom November 2003 bestätigt die Feststellungen des Berichts 2002.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der EG-Vertrag sieht vor,

Diesen Bestimmungen wurde insbesondere durch die Durchführung von drei großen Aktionsprogrammen Rechnung getragen: (Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa), die vor kurzem in Form einer neuen Programmgeneration aktualisiert wurden (Sokrates, Leonardo und Jugend).

BEWERTUNG DER LAGE

Im Januar 1999 ist ein neues Hochschulbildungsgesetz in Kraft getreten, das die Gründung privater Hochschulen ermöglicht und die Voraussetzungen für die Entwicklung des nichtuniversitären Bildungssektors schafft. Außerdem befasst es sich mit der Qualität der Verwaltung der Universitäten. Das Gesetz wurde 2001 dahingehend geändert, dass der Abschluss eines Bakkalaureus-Studiengangs als Voraussetzung für die Aufnahme eines Magisterstudiums vorgeschrieben wird.

Die Tschechische Republik bietet ein allgemeines jugendpolitisches Rahmenkonzept an, das die Ziele und Grundsätze des Übereinkommens über die Rechte des Kindes berücksichtigt. Ferner befasst sie sich mit Fragen im Zusammenhang mit Roma-Kindern in einem Dokument, das jedoch - was Zuständigkeiten und Zeitplan anbelangt - vage bleibt und keine Angaben zu spezifischen Mitteln enthält.

Seit 1. Oktober 1997 beteiligt sich die Tschechische Republik erfolgreich an den Programmen Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend.

Insgesamt hat die Tschechische Republik im Bereich der Bildung im Jahr 2000 gute Fortschritte erzielt, indem ein institutioneller Rahmen geschaffen wurde, der das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, lokale Behörden und einen Rat für Hochschulbildung umfasst. Die Tschechische Republik ist ebenfalls bei der Dezentralisierung des Bildungswesens auf die regionalen Behörden und die Kommunen vorangekommen. Das neue Schulgesetz wurde jedoch im Mai 2001 vom Parlament abgelehnt.

Fortschritte sind noch erforderlich bei der Anerkennung der Bildungsabschlüsse ausländischer Arbeitnehmer und der gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise zur Ausübung einer reglementierten beruflichen Tätigkeit und hinsichtlich der Bildung der Kinder von Wanderarbeitnehmern. Das System der Schulabschlussprüfungen sollte reformiert werden und es sollten Prüfungsversionen für behinderte Schüler vorgesehen werden.

Fortschritte wurden auch erzielt bei der Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten für Kinder aus sozial und kulturell benachteiligten Verhältnissen, von denen viele Roma-Kinder sind. Im Februar 2000 trat eine Änderung des Schulgesetzes in Kraft, durch die für die Roma der Zugang zu höherer Schulbildung bis hin zum Studium erheblich verbessert wird. Gemäß dem Gesetz über die Rechte von Minderheiten, das im Mai 2001 verabschiedet wurde, hat jede Minderheit das Recht auf Bildung in der eigenen Sprache. Dazu gehörte die Einrichtung eines Bildungs- und Kulturzentrums in der Stadt Breclav. Die Tschechische Republik muss allerdings noch für die volle Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern sorgen. Die Tschechische Republik muss die derzeit noch mangelhafte Anwendung dieser Richtlinie verbessern.

Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 hat die Tschechische Republik regelmäßig Fortschritte erzielt. Die Verhandlungen zu diesem Kapitel sind vorläufig abgeschlossen (siehe Bericht 2002). Die Tschechische Republik beantragte keine Übergangsregelung für diesen Bereich.

Letzte Änderung: 03.03.2004