Litauen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(1997) 2007 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1998) 706 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 507 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 707 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1750 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1406 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1204 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In der Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass Litauen im Hinblick auf den Beitritt keine nennenswerten Probleme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend haben dürfte.

Im Bericht vom November 1998 wurde jedoch festgestellt, dass in diesem Bereich Fortschritte nur in begrenztem Umfang erzielt worden waren.

Im Bericht vom Oktober 1999 stellte die Kommission fest, dass die Reform des Bildungswesens eingeleitet worden war. Zu diesem Zweck wurden die Richtlinien für die Neuorganisation des allgemeinen Erziehungssystems im Februar 1999 veröffentlicht. Ab November 1998 nahm Litauen an den Gemeinschaftsprogrammen Leonardo da Vinci, Sokrates und Jugend für Europa III teil.

Im Bericht vom November 2000 wurde hervorgehoben, dass Litauen mit der Reform des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens und der Einführung europäischer Standards vorangekommen war. Das Land hätte auf den bereits erzielten Fortschritten aufbauen und seine Rechtsangleichung vervollständigen sowie die Bildungsreform vollständig umsetzen sollen.

Im Bericht vom November 2001 wurde die Auffassung vertreten, dass Litauen durch die Verabschiedung des Gesetzes über die langfristige Finanzierung von Wissenschaft und Bildung im Dezember 2000 einige Fortschritte in diesem Bereich erzielt hatte . Litauen war an der zweiten Generation der Programme Leonardo, Sokrates und Jugend beteiligt.

In ihrem Bericht vom Oktober 2002 stellt die Kommission fest, dass weitere Fortschritte erzielt worden sind. Litauen sollte sich jedoch vordringlich auf die vollständige Übernahme und Anwendung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern und auf den Aufbau einer angemessenen Verwaltungskapazität im Bildungsministerium konzentrieren.

Der Bericht vom November 2003 kommt zu dem Schluss, dass Litauen seinen in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung im Wesentlichen nachkommt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der EG-Vertrag sieht vor,

Diesen Bestimmungen wurde insbesondere durch die Durchführung von drei großen Aktionsprogrammen Rechnung getragen: (Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa), die vor kurzem in Form einer neuen Programmgeneration aktualisiert wurden (Sokrates, Leonardo und Jugend).

BEWERTUNG DER LAGE

Seit 1997 ist Litauen mit der Reform seines Bildungswesens beschäftigt. Die Reform umfasst insbesondere die allgemeine und die berufliche Bildung und schließt an die 1997 und 1998 erlassenen Rechtsvorschriften über die berufliche Bildung an, mit denen eine Lösung für die in diesem Bereich bestehenden Probleme angestrebt wird.

Das Schulgesetz sieht die Schaffung eines nichtuniversitären tertiären Bildungssektors, die Qualitätskontrolle von Studiengängen und verschiedene Regelungen zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität des Unterrichts vor. Außerdem wurde im Dezember 1999 das litauische Weißbuch über die Hochschulbildung angenommen, in dem die Entwicklung des Hochschulwesens bis zum Jahr 2015 dargelegt ist. Im Dezember 2000 verabschiedete das Parlament das Gesetz über die langfristige Finanzierung von Wissenschaft und Bildung.

Die Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend ist zufrieden stellend, und die bestehenden nationalen Stellen haben ihre Tätigkeit aufgenommen.

Zur Erhöhung der Mobilität von Studenten fand im Februar 2000 die Unterzeichnung eines Abkommens über die gegenseitige Anerkennung der Hochschulabschlüsse zwischen Litauen, Lettland und Estland statt. Was die Nichtdiskriminierung von Staatsangehörigen aus der Europäischen Union anbelangt, so sollten mit dem im März 2000 verabschiedeten neuen Hochschulgesetz die Voraussetzungen für die Freizügigkeit von Studenten und die Gleichbehandlung geschaffen werden.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte sich Litauen nun vordringlich auf die vollständige Übernahme und Anwendung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern und auf den Aufbau einer angemessenen Verwaltungskapazität im Bildungsministerium konzentrieren.

Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 hat Litauen weitere Fortschritte erzielt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen (siehe Bericht 2002). Litauen hat keine Übergangsregelung für diesen Bereich beantragt.

Letzte Änderung: 08.03.2004