Ungarn

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2001 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 700 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 505 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission[KOM (2000) 705 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [SEK (2001) 1748 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1205 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In der Stellungnahme vom Juli 1997 stellte die Europäische Kommission fest, dass die ungarische Regierung Anstrengungen unternahm, die Anforderungen der EG-Verbraucherschutzrichtlinien in nationales Recht zu übernehmen. Sie war der Auffassung, dass Ungarn mittelfristig in der Lage sein dürfte, den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand im Verbraucherschutz zu übernehmen, wenn die Bemühungen fortgesetzt würden. Der Schwerpunkt der Arbeiten sollte auf der Vervollständigung, Aktualisierung und Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften wie auch der Errichtung der für eine effiziente Durchführung des gemeinschaftlichen Besitzstands notwendigen Strukturen liegen.

In dem Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass in diesem Bereich zahlreiche Fortschritte erzielt wurden, und dass die Umsetzung in den kommenden Jahren fortgesetzt werde.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde diese Analyse bestätigt. Gleichzeitig wurden die Fortschritte bei der Angleichung der ungarischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand hervorgehoben. Die institutionellen Strukturen mussten dennoch gefestigt werden.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird bemerkt, dass die Verhandlungen über dieses Kapitel vorläufig abgeschlossen sind und dass Ungarn keine Übergangsregelungen beantragt hat.

Im Bericht vom Oktober 2003 wird erklärt, dass Ungarn hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Maßnahmen (z. B. Marktüberwachung, die jedoch noch verbessert werden muss) den Besitzstand weitgehend übernommen hat, ebenso wie hinsichtlich der nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen und der Verbraucherschutzverbände.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst den Schutz der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen (u. a. was irreführende Werbung, Preisangaben, Verbraucherkredite, missbräuchliche Vertragsklauseln, Fernverkauf, Pauschalreisen, Verkäufe außerhalb von Geschäftsräumen und Teilzeiteigentum betrifft), die allgemeine Produktsicherheit sowie die speziellen Bereiche kosmetische Mittel, Bezeichnung von Textilerzeugnissen und Spielzeug.

Das Europa-Abkommen sieht vor, dass Ungarn seine Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht angleicht. Die Vertragsparteien arbeiten mit dem Ziel zusammen, die volle Vereinbarkeit des Verbraucherschutzsystems Ungarns mit dem der Gemeinschaft zu gewährleisten. Die im Weißbuch für die Stufe I vorgesehenen Maßnahmen in den Ländern Mittel- und Osteuropas und im Binnenmarkt (1995) bezwecken vor allem die Verbesserung der Produktsicherheit, auch bei kosmetischen Erzeugnissen, Textilien und Spielzeug, sowie den Schutz der wirtschaftlichen Interessen, insbesondere was irreführende Werbung, Verbraucherkredite, missbräuchliche Vertragsklauseln und Preisangaben betrifft. Die Maßnahmen der Stufe II beziehen sich auf Pauschalreisen, Verkäufe außerhalb von Geschäftsräumen und Teilzeiteigentum. Außerdem müssen die neuen EG-Rechtsvorschriften, die vor kurzem erlassen worden sind (Fernverkauf, vergleichende Werbung und Preisangaben) berücksichtigt werden.

BEWERTUNG

Sicherheitsrelevante Maßnahmen

Ungarn muss den Besitzstand im Bereich der allgemeinen Produktsicherheit noch umsetzen. Dazu müsste das Land auch noch die finanziellen und personellen Ressourcen der Verwaltungsstrukturen aufstocken (die Verwaltungsstrukturen und das Informationssystem), die mit der Durchführung dieses Teils des Besitzstandes betraut sind.

Seit 2002 hat das ungarische Wirtschaftsministerium einen Marktaufsichtsrat eingesetzt.

Dieser Rat ist Beratungs- und Koordinierungsgremium für die Marktüberwachungsbehörden und wirkt bei der Erarbeitung von Marktüberwachungsstrategien mit. Zu den Mitgliedern gehören u. a. Vertreter der an der Marktüberwachung beteiligten Ministerien, der ungarischen Zoll- und Finanzkontrollbehörde, der nationalen Vereinigung für Verbraucherschutz, der EG-Delegation und der Generalinspektion für Verbraucherfragen. Im Jahr 2002 hat das zentrale Marktaufsichts- und Informationssystem ebenfalls seine Arbeit aufgenommen.

Verbraucherschutz (nicht sicherheitsrelevante Maßnahmen)

Im Bereich des Verbraucherschutzes sind noch zahlreiche Maßnahmen umzusetzen, u. a.:

Bei der Durchführung sind weitere Anstrengungen zur Anwendung des Besitzstandes auf die Preisangabe und Pauschalreisen zu unternehmen.

Und schließlich muss die Rolle der Verbraucherverbände dahingehend gefördert und entwickelt werden, dass sie sich aktiv an der Ausarbeitung und Durchführung der Verbraucherpolitik beteiligen.

Letzte Änderung: 21.01.2004