Bulgarien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2008 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 707 endg. -Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 501 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 701 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [SEC (2001) 1744 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2003) 676 endg. - SEC (2003) 1210 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1199 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2005) 1352 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

Wenn Bulgarien beim Schutz der Verbraucherinteressen den EU-Standard erreichen will, muss es der Stellungnahme vom Juli 1997 zufolge seine gesetzgeberische Arbeit beschleunigen. Laut Stellungnahme hat es im Rahmen des Europa-Abkommens den Angleichungsprozess zwar bereits eingeleitet, doch die wichtigsten Grundsätze des gemeinschaftlichen Besitzstands sind noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt.

In dem Bericht von November 1998 wird diese Bewertung der Lage bestätigt. Die im Rahmen der Beitrittspartnerschaft auf mittlere Sicht als prioritär eingestufte Angleichung der bulgarischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich muss nach wie vor erheblich beschleunigt werden.

In dem Bericht vom Oktober 1999 wird dagegen festgestellt, dass in dem Bereich beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, vor allem dank der Verabschiedung eines neuen Gesetzes über Verbraucherschutz und Handelsregeln, das die grundlegenden Elemente des gemeinschaftlichen Besitzstandes übernimmt.

Der Bericht vom Oktober 2002 verweist darauf, dass bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften wirkliche Fortschritte erzielt wurden; auch erinnert er daran, dass die Verhandlungen über dieses Kapitel vorläufig abgeschlossen wurden und dass Bulgarien in diesem Bereich keine Übergangsregelungen beantragt hat. Allerdings wird betont, dass noch große Anstrengungen auf die wirksame Durchführung der Rechtsvorschriften verwandt werden müssen, insbesondere auch durch Schaffung effizienter Überwachungsmechanismen.

Im Bericht vom Oktober 2003 wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die sicherheitsrelevanten Maßnahmen keine Fortschritte erzielt wurden. In den anderen Bereichen hat es dagegen Fortschritte gegeben; so erfolgte im Januar 2003 die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf Pauschalreisen.

Beträchtliche Anstrengungen sind noch erforderlich für die Übernahme des Besitzstands im Bereich des Verbraucherschutzes sowie für ein besseres Funktionieren des Marktüberwachungssystems.

Dem Bericht von Oktober 2004 zufolge sind wenige Fortschritte zu verzeichnen. Der Rechtsrahmen ist weiter verbesserungsbedürftig, insbesondere in den die Sicherheit betreffenden Bereichen (gemeinschaftlicher Besitzstand in Bezug auf die Haftung für fehlerhafte Produkte, die allgemeine Produktsicherheit und gefährliche Nachahmungen) und was die Einführung eines wirksamen Mechanismus der Marktüberwachung anbelangt.

Im Bericht von Oktober 2005 wird festgestellt, dass der gemeinschaftliche Besitzstand in Bezug auf Sicherheit noch umgesetzt werden muss, insbesondere was die Haftung für fehlerhafte Produkte und die allgemeine Produktsicherheit sowie gefährliche Nachahmungen von Lebensmitteln anbelangt. Außerdem muss dem Bericht zufolge das unlängst eingeführte Marktüberwachungssystem für Nichtlebensmittel verbessert werden, um den Schutz der Verbraucher in diesem Bereich zu gewährleisten.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst den Schutz der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen, die allgemeine Produktsicherheit sowie die Bereiche kosmetische Mittel, Bezeichnungen von Textilerzeugnissen und Spielzeug.

Die wirtschaftlichen Verbraucherinteressen betreffen vor allem die Überwachung irreführender und vergleichender Werbung, missbräuchliche Vertragsklauseln, Preisangaben, Verbraucherkredite, unlautere Geschäftspraktiken, Fernverkauf, Pauschalreisen, Teilzeitnutzung von Immobilien, Unterlassungsklagen sowie bestimmte Aspekte des Verkaufs von Konsumgütern und der damit verbundenen Garantien.

Die allgemeine Produktsicherheit erstreckt sich auf Aspekte wie die Haftung für fehlerhafte Produkte, das Verbot gefährlicher Nachahmungen von Lebensmitteln und den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen.

Für eine korrekte Anwendung dieses Besitzstands sind eine wirksame Marktüberwachung und eine aktive Beteiligung - unabhängiger und repräsentativer - Verbraucherverbände an der Entwicklung der Verbraucherpolitik erforderlich.

Die Verbraucher müssen zudem ihre Rechte kennen und wissen, wie sie bei Verbraucherrechtsstreitigkeiten gerichtliche Verfahren und außergerichtliche Schlichtungsverfahren nutzen können. Gibt es solche Verfahren nicht, müssen sie als Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands eingeführt werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Information und Erziehung der Verbraucher zu fördern.

BEWERTUNG

Verbraucherschutz und freier Wettbewerb sind in der bulgarischen Verfassung als fundamentale Grundsätze der Wirtschaft verankert. Die bulgarische Regierung wollte die Richtlinien über den Verbraucherschutz bis Ende 1998 vollständig in innerstaatliches Recht umsetzen, hat diesen Vorsatz jedoch bis heute nicht in die Tat umgesetzt, sieben Jahre nach Ablauf der Frist.

Im März 1999 hat Bulgarien ein Gesetz über Verbraucherschutz und Handelsregeln verabschiedet, um den Besitzstand in nationales Recht umzusetzen. Zur Anwendung dieses Gesetzes wurde im Jahr 2000 ein nationaler Rat für Verbraucherpolitik eingesetzt.

Im Bericht von 2005 wird darauf hingewiesen, dass die Koordinierung zwischen dem nationalen Rat und den anderen das Verbrauchergesetz anwendenden Institutionen und Einrichtungen (z.B. dem Amt für Messwesen und technische Überprüfung) verstärkt werden muss.

Andererseits wird im Bericht 2005 die Entscheidung der bulgarischen Regierung, die Abteilung Verbraucherschutz (im Ministerium für Energie und Wirtschaft) zu einer eigenen Direktion zu erheben, als sehr positiv gewertet. Diese künftige Direktion kann der Verbraucherpolitik mehr Profil nach außen geben.

Verbrauchervereinigungen

Das Gesetz über Verbraucherschutz und Handelsregeln hat die Gründung neuer Verbrauchervereinigungen begünstigt, deren Zahl seit 2004 stabil geblieben ist. Gegenwärtig gibt es 14 solche Vereinigungen.

Die Verbrauchervereinigungen sind an der Ausarbeitung und Durchführung der Verbraucherpolitik derzeit nur in sehr geringem Maße beteiligt. Die bulgarische Regierung müsste den Verbrauchervereinigungen größere Aufmerksamkeit widmen. Es sollte ihnen ermöglicht werden, eine aktive Rolle beim Erlass und bei der Anwendung von Verbrauchervorschriften zu spielen. Im Bericht von 2005 wird empfohlen, der Verbraucherpolitik und der Mitwirkung der Verbraucher an den verschiedenen Maßnahmen höhere Priorität zu verleihen.

Die Verbrauchervereinigungen wurden im Jahr 2003 gestärkt, indem sich die Hälfte von ihnen zu einem Verband - dem nationalen Verband der Verbraucherorganisationen - zusammenschloss. Die übrigen Vereinigungen stehen einem anderen Dachverband - dem bulgarischen Verbraucherdachverband - sehr nahe, selbst wenn sie diesem nicht angeschlossen sind.

Zu den Prioritäten der neuen Strategie für die Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-2007 zählen die Einführung eines wirksamen Marktüberwachungssystems, eine stärkere Unterstützung nichtstaatlicher Vereinigungen auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes sowie die Stärkung der Kapazitäten der für Verbraucherfragen zuständigen Behörden. Die finanzielle Unterstützung dieser Vereinigungen durch die Regierung hat sich im Jahr 2004 leicht erhöht.

Sicherheitsbezogene Maßnahmen. Marktüberwachung

Beim Marktüberwachungssystem hat es bislang wenig Fortschritte gegeben.

Das System muss verbessert werden, um die Sicherheit von Nichtlebensmitteln zu gewährleisten.

Bulgarien hat sich dem System für den Informationsaustausch über gefährliche Produkte (RAPEX) angeschlossen.

Nicht auf die Sicherheit bezogene Maßnahmen

Dem Bericht von 2005 zufolge muss Bulgarien den gemeinschaftlichen Besitzstand weiter umsetzen, insbesondere was Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucher, Teilzeiteigentum, Verbraucherkredite, Fernverkauf und den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher betrifft.

Darüber hinaus muss die Effizienz der Schlichtungsstellen gestärkt werden, die Streitigkeiten, welche die Verbraucher betreffen, beilegen sollen. Diese Stellen haben erst eine kleine Zahl von Fällen gelöst.

Die Verhandlungen über das Kapitel „Verbraucher" sind vorläufig abgeschlossen; die Angleichung an den Besitzstand in den zuvor genannten Bereich muss jedoch fortgesetzt werden.

Letzte Änderung: 10.01.2006