Türkei – Umwelt

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 hebt die Fortschritte hervor, welche die Türkei im Bereich Umwelt erzielt hat, insbesondere bei der Abfallwirtschaft. Allerdings stellt die Kommission fest, dass es auf den Gebieten Wasserqualität, Chemikalien oder Verwaltungskapazität nur sehr begrenzte Fortschritte gegeben hat. Das Land muss außerdem noch eine wirksamere Klimapolitik entwickeln.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die Umweltpolitik der Europäischen Union (EU) zielt auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und auf die Erhaltung der Umwelt für heutige und künftige Generationen ab; die Grundlage dafür ist die Integrierung des Umweltschutzes in andere Politikfelder, und zu ihrer Strategie gehören präventive Maßnahmen, das Verursacherprinzip, die Bekämpfung von Umweltschäden durch Ansetzen bei den Ursachen und ausgewogene Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten. Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst mehr als 200 Rechtsakte für die Bereiche horizontale Rechtsvorschriften, Wasser- und Luftverschmutzung, Abfallwirtschaft einschließlich Chemikalien, Biotechnologie, Naturschutz, Bekämpfung der industriellen Umweltbeeinträchtigung und Risikomanagement sowie Lärmschutz.

Die Übernahme und praktische Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erfordert erhebliche Investitionen, hat aber im Gegenzug bedeutende Vorteile für die öffentliche Gesundheit zur Folge und führt zu einer Verringerung der kostspieligen Wald-, Gebäude-, Landschaftsschäden und der in der Fischerei verursachten Schäden. Für die Anwendung Durchsetzung des umweltrelevanten Besitzstandes ist eine auf nationaler, regionaler kommunaler Ebene leistungsfähige und gut ausgerüstete Verwaltung unverzichtbar.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich Umwelt hat die Türkei gute Fortschritte bei der Abfallwirtschaft erzielt; bei den horizontalen Rechtsvorschriften, der Luftqualität und bei der Verschmutzung durch Industrieanlagen und Risikomanagement sind hingegen nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Türkei hat auf den Gebieten Wasserqualität und Chemikalien und bei der Verwaltungskapazität sehr begrenzte Fortschritte erzielt. Keine Fortschritte gab es auf dem Gebiet des Naturschutzes.

Im Bereich Klimaschutz hat die Türkei bei der Sensibilisierung für die EU-Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel begrenzte Fortschritte zu verzeichnen; die Entwicklung einer solideren und ehrgeizigeren Klimapolitik – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene – steht jedoch noch aus. Die Verwaltungskapazität muss ausgebaut werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht 2010 hob die Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand hervor, stellte aber gleichzeitig fest, dass sich die Vorbereitungen im Umweltbereich noch im Anfangsstadium befinden. Die Fortschritte betreffen vor allem die Abfallwirtschaft, die Luft- und Wasserqualität, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen und Chemikalien. Bei der Bekämpfung des Klimawandels und beim Naturschutz sind weitere Anstrengungen notwendig.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht von November 2008 hob die Stärkung der Verwaltungskapazitäten und die Umsetzung bestimmter Reformen (Luft und Wasserqualität) hervor. Allerdings war die Angleichung nicht weit vorangekommen und einige der 2008 verabschiedeten Gesetze schädigten weiterhin die Umwelt in erheblichem Maße (im Bereich Bergbau und Tourismus).

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1436 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht von November 2007 zeigte, dass es bei den Verwaltungskapazitäten erhebliche Fortschritte gegeben hat, während sich in den verschiedenen Umweltsektoren wenig oder nichts getan hat. Der allgemeine Stand der Umsetzung war weiterhin niedrig.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. - SEK(2005) 1390 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In ihrem Bericht vom November 2006 stellte die Kommission fest, dass außer einigen Fortschritten in den Bereichen Abfallwirtschaft und Lärmschutz die Umsetzung des umweltrechtlichen Besitzstandes insgesamt unzureichend blieb. Die mangelnden Fortschritte bei den horizontalen Rechtsvorschriften, insbesondere über grenzübergreifende Umweltverschmutzung und die Durchführung öffentlicher Konsultationen, gaben verstärkt Anlass zur Besorgnis.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. - SEK(2005) 1426 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom November 2005 unterstrich die in der Abfallbewirtschaftung, beim Lärm und beim Naturschutz erzielten Fortschritte. Allerdings ließ insgesamt der Stand der Umsetzung des Umweltrechts sehr zu wünschen übrig.

Bericht der Kommission [KOM(2004) 656 endg. - SEK(2004) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom Oktober 2004 machte deutlich, dass sich trotz der allgemein erzielten Fortschritte die Übernahme des Besitzstands im Umweltbereich insgesamt noch auf einem niedrigen Stand befand. Die Mängel bei der Umsetzung des Umweltrechts waren weiterhin problematisch. Hier waren noch erhebliche Investitionen notwendig.

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1212 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Aus dem Bericht vom November 2003 ging hervor, dass der Stand der Rechtsangleichung und Anwendung der Rechtvorschriften unzureichend war.

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1412 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Aus dem Bericht von Oktober 2002 ging hervor, dass die Türkei bei der Umsetzung des Besitzstandes Fortschritte gemacht hatte. und dass bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten beachtliche Fortschritte erzielt worden sind.

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1756 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom November 2001 wurde hervorgehoben, dass in der Türkei keine wesentlichen Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gemacht worden waren.

Bericht der Kommission [KOM(2000) 713 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dem Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass keinerlei Fortschritte in den Bereichen Luftqualität, Abfallwirtschaft, Wasserqualität, Naturschutz, durch industrielle Luftverschmutzung bedingte Risiken, chemische Erzeugnisse, genetisch veränderte Organismen (GVO), Ozonschicht und nukleare Sicherheit erzielt wurden.

Bericht der Kommission [KOM(1999) 513 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht von 1999 wies die Kommission darauf hin, dass sich die türkischen Rechtsvorschriften erheblich von den gemeinschaftlichen Vorschriften unterschieden.

Bericht der Kommission [KOM(1998) 711 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

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Letzte Änderung: 30.12.2011