Kroatien – Energie

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1326 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2010 betont, dass Kroatien weiter zufrieden stellende Fortschritte gemacht hat, obwohl das Land im Energiebereich bereits ein recht hohes Niveau der Angleichung an die EU-Rechtsvorschriften erreicht hat. Trotzdem sind noch weitere Anstrengungen im Bereich Gas- und Elektrizitätsmarkt notwendig.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Zu den energiepolitischen Zielen der Europäischen Union zählen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltschutz. Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst Vorschriften und Strategien, namentlich für die Bereiche Wettbewerb und staatliche Beihilfen (Beispiel: Kohleförderung), den Energiebinnenmarkt (Beispiel: Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte, Förderung erneuerbarer Energiequellen, Krisenmechanismen und Verpflichtung zur Haltung von Ölsicherheitsvorräten), Energieeffizienz und Kernenergie.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Weitere Fortschritte sind im Kapitel Energie zu verzeichnen, wo bereits ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht wurde.

Jedoch sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden im Energiesektor zu stärken.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg.. – SEK(2009) 1333 – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom Oktober 2009 wurden erhebliche Fortschritte festgestellt. Die Angleichung an den Besitzstand war gut vorangekommen. Trotzdem musste Kroatien noch das Funktionieren des Gas- und Strommarktes sowie die Förderung erneuerbarer Energien verbessern.

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2694 – nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom Oktober 2008 wurden Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand festgestellt. Weitere Anstrengungen mussten jedoch noch unternommen werden, insbesondere hinsichtlich der Energieeffizienz, der Verwaltungskapazitäten, der Entsorgung radioaktiver Abfälle, der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, der Entwicklung erneuerbarer Energien, der staatlichen Beihilfen und des Krisenmanagements.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1431 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht vom November 2007 war die Kommission der Ansicht, dass Kroatien insgesamt gut vorangekommen sei, selbst wenn noch Anstrengungen insbesondere hinsichtlich der Energieeffizienz und des Ausbaus der Verwaltungskapazitäten erforderlich waren.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1385 – nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom November 2006 werden die Fortschritte hervorgehoben, die Kroatien im Bereich der Energieversorgungssicherheit und des Elektrizitätsbinnenmarkts erzielt hat. Dennoch werden darin die noch ausstehenden Bemühungen in den Bereichen Energieeffizienz, nukleare Sicherheit und Stärkung der Regulierungsmöglichkeiten betont.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. - SEK(2005) 1424 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom November 2005 wurde festgestellt, dass Kroatien gewisse Fortschritte im Energiebereich erzielt hatte. Allerdings musste das Land die Bildung von Erdölvorräten im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand fortführen. Ferner mussten Durchführungsbestimmungen für den Energiebinnenmarkt erlassen werden. Schließlich mussten die Verwaltungskapazitäten, vor allem zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energiequellen, gestärkt werden.

Stellungnahme der Kommission [KOM(2004) 257 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Die Kommission forderte Kroatien in ihrer Stellungnahme vom April 2004 dazu auf, die Anstrengungen zur Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand fortzuführen und diese wirksam umzusetzen. Generell sollte Kroatien seine im Energiebereich zuständigen nationalen Behörden stärken. Besondere Anstrengungen waren bei der Bildung von Erdölvorräten sowie bei der Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien erforderlich.

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Letzte Änderung: 02.12.2010