Malta

1) BEZUG

Bericht der Kommission [KOM(1998) 69 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 508 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 708 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1751 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1407 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1206 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

Die Angleichung der Rechtsvorschriften Maltas an den gemeinschaftlichen Besitzstand dürfte im Energiebereich keine besonderen Schwierigkeiten bereiten. Der allergrößte Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist jedoch noch umzusetzen. Besondere Aufmerksamkeit erfordert dabei die Neuordnung der Verwaltungsstrukturen, um die Zuständigkeiten für Politik und Aufsicht voneinander zu trennen und die Fähigkeiten zur Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu erhöhen.

Von Februar 1999 bis Februar 2001 wurden von Malta keine neuen Rechtsvorschriften in diesem Bereich erlassen. Malta musste den größten Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes in diesem Bereich noch übernehmen, so etwa in Bezug auf den Energiebinnenmarkt (Gas- und Elektrizitätsrichtlinien), Notfallplanung einschließlich Bildung von Erdölreserven und Energieeffizienz.

Wie der Bericht von November 2000 feststellte, gab es in diesem Bereich jedoch keine bedeutende Entwicklung. Insgesamt musste Malta noch den Großteil des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Energiebereich umsetzen.

In ihrem Bericht von November 2001 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Malta bedeutende Fortschritte im Energiebereich gemacht habe. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Schaffung einer Behörde für die Ressourcenbewirtschaftung in Malta im Januar 2001 stelle einen wichtigen Schritt dar, denn das Gesetz bilde die Grundlage für die Angleichung an den Besitzstand in diesem Bereich. Die Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt sei weiter vorangeschritten. Dennoch sei diesem Bereich weiterhin Aufmerksamkeit zu schenken. Insbesondere seien die in einigen Teilsektoren fortbestehenden Monopole abzubauen. Es seien keine besonderen Fortschritte im Hinblick auf die doch wichtige Versorgungssicherheit zu verzeichnen.

Im Bericht von Oktober 2002 wird festgestellt, dass Malta große Fortschritte gemacht habe. Das Land müsse sich jedoch verstärkt um die vollständige Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie und der verbleibenden Bestimmungen des Besitzstandes im Bereich der Energieeffizienz bemühen. Ferner müsse es seine Erdölreserven schrittweise aufbauen.

Gemäß dem Bericht des Jahres 2003 muss Malta - entsprechend dem im Rahmen der Beitrittsverhandlungen vereinbarten Zeitplan - schrittweise seine Erdölreserven erhöhen und die Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie vorbereiten. Ferner ist durch die Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen zu den EU-Rechtsvorschriften des Jahres 2002 im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien die Angleichung der Rechtsvorschriften abzuschließen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Energiesektor besteht im Wesentlichen aus den Vertragsbestimmungen und den abgeleiteten Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Energiebinnenmarkt (Richtlinien über Elektrizitätserzeugung, Preistransparenz, Transit von Elektrizität und Gas, Kohlenwasserstoffe, Genehmigungsverfahren, Krisenmechanismen, insbesondere die Verpflichtung zur Anlage von Sicherheitsvorräten usw.), Kernenergie sowie Energieeffizienz und Umweltvorschriften.

Im Bereich der Kernenergie besteht der gemeinschaftliche Besitzstand heute aus einem Rahmen rechtlicher und politischer Instrumente, einschließlich internationaler Übereinkünfte. Diese regeln Fragen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit (insbesondere Strahlenschutz), Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Investitionen, Forschungsförderung, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernmaterial, Versorgung, Sicherheitsüberwachung und internationale Beziehungen.

BEWERTUNG DER LAGE

Malta verfügt über keine eigenen Energiequellen und muss Brennstoffe einführen. Seinen Bedarf an primärer Energie deckt es mit Rohöl und Erdölprodukten. Allerdings gibt es keine Raffinerien auf Malta. Was den Stromverbrauch betrifft, so ist Malta im Hinblick auf das EU-Recht ein isoliertes Stromnetz.

Seit dem letzten Jahresbericht hat Malta im Energiebereich ein relativ hohes Niveau der Angleichung an den Besitzstand erreicht, muss aber weitere Anstrengungen unternehmen, um eine vollständige Übereinstimmung insbesondere in Bezug auf die Versorgungssicherheit und die Energieeffizienz zu erreichen. Überdies muss Malta noch seine nationale Energiestrategie endgültig festlegen. Malta hat die Energiecharta und deren Protokoll ratifiziert.

In Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Energiebinnenmarkt hat Malta eine erste Reihe von Maßnahmen zur Angleichung an den Besitzstand getroffen. Die Schaffung der Behörde für die Ressourcenbewirtschaftung in Malta im Februar 2001 stellt dazu einen wichtigen Schritt dar. Diese Behörde ist unabhängig. Sie ist für die Regulierung des Energiesektors zuständig und trägt außerdem die Verantwortung für die Energiepolitik. Besonderes Augenmerk muss die Insel auf die Durchführung des Gesetzes über die Behörde und auf die Umstrukturierung des Enemalta-Monopols auf dem Elektrizitätsmarkt richten. Es gibt in Malta keinen Markt für Erdgas oder feste Brennstoffe.

Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit hat Malta 2002 eine Reihe von Rechtsvorschriften für Erdölreserven und Krisenmanagement bei Engpässen in der Erdölversorgung verabschiedet, um seine Vorschriften in diesem Bereich an den Besitzstand anzugleichen. In der maltesischen Behörde für Ressourcenmanagement sind Verwaltungskapazitäten vorhanden, ihre Funktion muss jedoch noch deutlicher hervortreten.

Malta muss die Angleichung seiner Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz an den Besitzstand noch abschließen. Die maltesische Regierung verabschiedete im Februar 2001 ein Produktsicherheitsgesetz, das der Angleichung an den Besitzstand insbesondere in Bezug auf die Kennzeichnungsnormen und die Energieeffizienz dient. Die Nutzung erneuerbarer Energien sollte stärker gefördert werden. Außer Steuererleichterungen (MwSt.) für Sonnenenergie hat Malta keine Anreize für einen sparsamen Energieumgang und die Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen.

In Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Energiebinnenmarkt gab es nur begrenzte Fortschritte (Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Angleichung der maltesischen Vorschriften an die Gemeinschaftsvorschriften für den Erdgasbinnenmarkt). Das maltesische Parlament hat für den Elektrizitätssektor Rahmenvorschriften verabschiedet, außerdem Durchführungsbestimmungen im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, die mit dem Beitritt in Kraft treten. Die im Elektrizitätssektor noch bestehenden Preisverzerrungen sind zu beseitigen.

Im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien verabschiedete Malta eine Reihe von Rechtsvorschriften zur Angleichung der maltesischen Vorschriften über die Energieeffizienz und -kennzeichnung an den Besitzstand. Die Verwaltungsstrukturen, deren wichtigste die maltesische Behörde für Ressourcenmanagement ist, existieren, müssen jedoch verstärkt werden.

Malta nutzt keine Kernenergie zur Stromerzeugung und hat dies auch in Zukunft nicht vor. Dennoch gelten für das Land die Anforderungen an die nukleare Sicherheit, denn es betreibt andere Aktivitäten im Nuklearbereich, z. B. die Entsorgung radioaktiver Abfälle öffentlicher Einrichtungen, und zwar vor allem aus der Industrie und dem Gesundheitswesen. Die Europäische Union betrachtet die nukleare Sicherheit als wichtigen Bereich des Erweiterungsprozesses, weshalb der Rat im Juni 2001 einen Bericht über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung angenommen hat. Der Rat richtet allgemeine Empfehlungen an alle betroffenen Beitrittskandidaten, u. a. in Bezug auf die Behandlung radioaktiver Abfälle und die Notwendigkeit, eine angemessene Aufsicht entsprechend den geltenden EU-Regeln zu gewährleisten. Malta muss Maßnahmen zur Angleichung an die Normen und Verfahren von Euratom treffen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheitsüberwachung. Malta hat eine Vereinbarung über vollständige Garantien mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) abgeschlossen, jedoch noch nicht das Zusatzprotokoll zu dieser Vereinbarung unterzeichnet.

Letzte Änderung: 01.03.2004