Zypern

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(93) 313 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 710 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 502 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 702 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1745 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1202 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1993 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, die Situation des Energiesektors auf Zypern werde im Falle eines Beitritts wenig Einfluss auf die Energiesituation in der Europäischen Gemeinschaft und deren gegenwärtige energiepolitische Entwicklung haben. Allerdings werde Zypern entsprechende Rechtsvorschriften anpassen oder einführen müssen, um die Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft im Energiebereich zu erfüllen.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass der allergrößte Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes noch umzusetzen sei, Zypern jedoch über die dazu erforderlichen Institutionen und Kapazitäten verfüge.

Im Jahr 1999 stellte die Kommission fest, dass sich Zypern in Bereichen wie Binnenmarkt, Energieeffizienz und Notfallplanung um weitere Angleichung an den Besitzstand bemühen müsse.

In ihrem Bericht vom November 2000 vertrat die Kommission die Ansicht, dass in diesen Bereichen nur geringe Fortschritte erzielt worden seien. Zypern habe aber Studien zur Bewertung des Energiesektors eingeleitet, die insbesondere die Energieversorgungssicherheit und die Liberalisierung des Energiemarktes beträfen und die kurz vor ihrem Abschluss stünden. Die Ergebnisse dieser Studien sollten zur Entwicklung einer nationalen Energiestrategie und zur Übernahme wichtiger Bereiche des gemeinschaftlichen Besitzstandes beitragen, die noch nicht übernommen worden seien. Zypern habe jedoch in der Energieeffizienz Fortschritte erzielt.

Im Bericht vom November 2001 wird festgestellt, dass Zypern Fortschritte im Energiebereich gemacht habe, wenn auch bestimmte Maßnahmen noch verabschiedet werden müssten. In den Bereichen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Energiebinnenmarkt seien keine Gesetzesvorhaben zu verzeichnen. In dem Bericht werden eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen empfohlen. Zypern müsste unter anderem zusätzliche Lager anlegen und das Monopol der nationalen Elektrizitätsgesellschaft ändern. Zypern habe im Bereich der Energieeffizienz wiederum Fortschritte gemacht. Die Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung der Haushaltsgeräte seien im Juni 2001 verabschiedet worden. Dennoch seien weitere Maßnahmen erforderlich.

Im Bericht vom November 2002 wird festgestellt, dass Zypern seine Anstrengungen darauf konzentrieren müsse, die ausstehenden Rechtsvorschriften zu erlassen und deren umfassende und rechtzeitige Anwendung zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf den Energiebinnenmarkt (Elektrizität). Hinsichtlich der Ölvorräte müsse Zypern Vorkehrungen treffen, um die finanziellen Mittel für den Aufbau von Ölvorräten sicherzustellen.

Im Bericht von 2003 wird hervorgehoben, dass Zypern im Wesentlichen die aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien sowie der Kernenergie und der nuklearen Sicherheit erfüllt und in der Lage sein müsste, den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesen Bereichen zum Zeitpunkt seines Beitritts anzuwenden. Zypern muss die Angleichung seiner Rechtsvorschriften vor allem hinsichtlich der neuesten Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Bereich der Energieeffizienz vollenden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Energiesektor besteht im Wesentlichen aus den Vertragsbestimmungen und den abgeleiteten Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Energiebinnenmarkt (Richtlinien über Elektrizitätserzeugung, Preistransparenz, Transit von Elektrizität und Gas, Kohlenwasserstoffe, Genehmigungsverfahren, Krisenmechanismen, insbesondere die Verpflichtung zur Anlage von Sicherheitsvorräten usw.), Kernenergie sowie Energieeffizienz und Umweltvorschriften.

Im Bereich der Kernenergie besteht der gemeinschaftliche Besitzstand heute aus einem Rahmen rechtlicher und politischer Instrumente, einschließlich internationaler Übereinkünfte. Diese regeln Fragen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit (insbesondere Strahlenschutz), Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Investitionen, Forschungsförderung, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernmaterial, Versorgung, Sicherheitsüberwachung und internationale Beziehungen.

BEWERTUNG

Insgesamt ist die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes zufrieden stellend, doch sind weitere verstärkte Anstrengungen insbesondere im Bereich der Versorgungssicherheit, und hier vor allem der Ölvorräte, erforderlich.

In Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Energiebinnenmarkt hält die staatlich geführte nationale Elektrizitätsgesellschaft das Stromerzeugungs- und -verteilungsmonopol. Diese Monopolstellung muss beseitigt werden, um die Angleichung an die EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen. Das Gesetz über die Transparenz von Gas- und Elektrizitätspreisen für den gewerblichen Endverbraucher hat das Parlament 2001 gebilligt. Zypern muss dringend die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an die Elektrizitätsrichtlinie durch den Erlass der Durchführungsbestimmungen zum Abschluss bringen.

Der Verwaltungskapazität muss noch stärkere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da Zypern zwar über entsprechende Institutionen verfügt, ein Regulierungsmechanismus, wie er in den EU-Rechtsvorschriften über den Energiebinnenmarkt gefordert ist, in diesem Land bisher jedoch noch nicht geschaffen wurde.

Bei der Energieerzeugung untersucht Zypern weiterhin die Möglichkeiten, künftig einen Gassektor aufzubauen. Derzeit verzeichnet Zypern keinen Erdgasverbrauch. Dennoch muss das Land für die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an die Erdgasrichtlinie Sorge tragen. Ebenso wenig besitzt es ein Kohlebergwerk. Feste Brennstoffe sind daher kaum von Bedeutung, auch wenn sich ein neues ölgefeuertes Kraftwerk in Bau befindet, das auf Kohle umgestellt werden kann. Nach wie vor fehlt es Zypern an Plänen für die On- und Offshore-Ölförderung. Darüber hinaus wird keine Kernenergie erzeugt und bestehen auch keine Pläne für die Errichtung eines Kernkraftwerkes. Gleichwohl ist Zypern von anderen Aspekten der nuklearen Sicherheit betroffen, die für radioaktives Material aus anderen Quellen als der Energieerzeugung gelten. Der Rat der Europäischen Union hat im Juni 2001 einen Bericht über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung angenommen, der Empfehlungen zu wichtigen Fragen der nuklearen Sicherheit in Zypern enthält. Es handelt sich insbesondere um Empfehlungen zur Behandlung und Entsorgung institutioneller radioaktiver Abfälle, d.h. hauptsächlich umschlossene Strahlenquellen aus industriellen und medizinischen Anwendungen. Außerdem ist der anstehenden Umsetzung der Euratom-Sicherheitsüberwachung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Zypern ist Mitglied der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) und hat mit der IAEA eine Vereinbarung über vollständige Garantien und ein Zusatzprotokoll geschlossen.

Im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien ist festzuhalten, dass in einem dem Ministerrat vorgelegten Aktionsplan unter anderem Anreize für die Förderung der Fotovoltaik, der Windenergie, der solarthermischen Energie, von Biogas und anderen Energieressourcen vorgesehen sind.

Letzte Änderung: 13.01.2004