Slowenien

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2010 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 709 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(99) 512 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000)712 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1755 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1411 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1208 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 hat die Europäische Kommission die Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass Slowenien in der Lage sein müsste, sich in den nächsten Jahren an die meisten Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Energiebereich anzupassen. Sie hob allerdings hervor, dass einigen Bereichen besondere Aufmerksamkeit zu widmen sei, darunter folgenden: Umformung der Monopole, auch für die Ein- und Ausfuhr, Zugang zu den Netzen, Energiepreispolitik, staatliche Maßnahmen im Bereich der festen Brennstoffe, Anlage des obligatorischen Ölvorrats sowie Verbesserung der Energieeffizienz und der Qualitätsnormen für Brennstoffe. Die Kommission hat ferner die Ansicht vertreten, dass Slowenien hinsichtlich der Einhaltung der Euratom-Vorschriften keine größeren Schwierigkeiten haben dürfte. Allerdings forderte die Kommission Slowenien auf, bestimmten internationalen Übereinkommen im Nuklearbereich beizutreten bzw. sie vollständig anzuwenden, den Normen für die nukleare Sicherheit die erforderliche Aufmerksamkeit zu widmen und hinsichtlich der Entsorgung kerntechnischer Abfälle langfristige Lösungen festzulegen.

Im Bericht vom November 1998 wurde diese erste Analyse im Wesentlichen bestätigt. Es wurde festgestellt, dass die Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt noch unzureichend war; dies galt besonders für diejenigen Sektoren, denen Slowenien laut der Stellungnahme vom Juli 1997 besondere Aufmerksamkeit widmen sollte. Für den Bereich der nuklearen Sicherheit forderte der Bericht eine angemessene Behandlung von Fragen der nuklearen Sicherheit und des Problems kerntechnischer Abfälle sowie die Überwachung der Unabhängigkeit der Sicherheitsbehörde. In dem Bericht wurde außerdem empfohlen, in der nächsten Fassung des Nationalen Programms für die Übernahme des Besitzstandes einen ausführlicheren Energieteil zu erstellen und sicherzustellen, dass sich die slowenischen Prioritäten an den einzelnen EU-Energiegesetzen ausrichten.

In ihrem Bericht vom Oktober 1999 gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass Slowenien im Energiesektor Fortschritte mache. Verstärkte Anstrengungen müssten jedoch in folgenden Bereichen unternommen werden: Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, Umformung der Monopole, Sicherstellung des Zugangs zu den Netzen, Energiepreispolitik, Einrichtung eines Regulierungsmechanismus, Notfallplanung, Umstrukturierungsprogramme für den Sektor und staatliche Maßnahmen sowie Verbesserung der Energieeffizienz. Ferner unterstrich die Kommission die Entschlossenheit der Europäischen Union, die Entwicklungen im Bereich der nuklearen Sicherheit genauestens zu verfolgen.

Im Bericht vom November 2000 hielt die Kommission fest, dass Slowenien seit dem letzten Bericht große Fortschritte insbesondere in den Bereichen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung des Energiebinnenmarktes erzielt habe. Der Energieeffizienz und der Entsorgung abgebrannter Brennelemente müsse jedoch besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Kommission bewertete die Gesamtlage im Energiesektor in Slowenien jedoch als gut.

In ihrem Bericht vom November 2001 vertrat die Kommission die Ansicht, dass Slowenien seit dem Bericht für 2000 bedeutende Fortschritte auf zahlreichen Gebieten erzielt habe. Dabei handelte es sich insbesondere um die Bereiche Energieversorgungssicherheit, Energieeffizienz, Umsetzung des Energiebinnenmarktes und nukleare Sicherheit. Die Rahmenvorschriften für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands seien geschaffen worden. Der Liberalisierung des Energiebinnenmarktes müsse jedoch weiterhin Aufmerksamkeit gewidmet werden, vor allem, weil die Preisverzerrungen fortbestünden.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird unterstrichen, dass die Übernahme des Besitzstandes im Energiebereich gut vorangekommen sei. Im Allgemeinen seien spürbare Fortschritte erzielt worden, vor allem bei der Anlage der Erdölvorräte, beim Energiebinnenmarkt, insbesondere im Elektrizitäts- und im Gassektor, bei der Verbesserung der Energieeffizienz und bei der Förderung erneuerbarer Energien.

Gemäß dem Bericht des Jahres 2003 muss Slowenien weiterhin schrittweise seine Erdölvorräte erhöhen, noch bestehende Preisverzerrungen im Elektrizitätssektor beseitigen und die jüngsten Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Energieeffizienz umsetzen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Energiesektor besteht im Wesentlichen aus den Vertragsbestimmungen und den abgeleiteten Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Energiebinnenmarkt (Richtlinien über Elektrizitätserzeugung, Preistransparenz, Transit von Elektrizität und Gas, Kohlenwasserstoffe, Genehmigungsverfahren, Krisenmechanismen, insbesondere die Verpflichtung zur Anlage von Sicherheitsvorräten usw.), Kernenergie sowie Energieeffizienz und Umweltvorschriften.

Im Bereich der Kernenergie besteht der gemeinschaftliche Besitzstand heute aus einem Rahmen rechtlicher und politischer Instrumente, einschließlich internationaler Übereinkünfte. Diese regeln Fragen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit (insbesondere Strahlenschutz), Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Investitionen, Forschungsförderung, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernmaterial, Versorgung, Sicherheitsüberwachung und internationale Beziehungen.

Im Weißbuch (Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union) wird im Kapitel über Energie hervorgehoben, dass die wichtigsten Richtlinien über den Binnenmarkt sowie die damit verbundenen Wettbewerbsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft unbedingt vollständig angewandt werden müssen. Was den Nuklearbereich anbelangt, so sind im Weißbuch die Probleme der Versorgung, der Sicherheitsüberwachung und der Verbringung radioaktiver Abfälle genannt.

BEWERTUNG

Mit dem Energiegesetz, dem Bergbaugesetz und dem geänderten Rohstoffreservengesetz und der Annahme entsprechender Durchführungsvorschriften hat die Anpassung an den Besitzstand im Energiebereich gute Fortschritte gemacht und Slowenien hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der EU-Energiepolitik und den Aufbau der notwendigen Institutionen geschaffen.

Im Bereich der Versorgungssicherheit wurden befriedigende Fortschritte erzielt. Die Anlage von Erdölvorräten für 90 Tage wurde gemäß dem Plan der Regierung fortgesetzt. Derzeit verfügt Slowenien über ein Drittel der erforderlichen Vorräte. Slowenien verfügt nicht über ausreichende Infrastrukturen zur Lagerung der Vorräte. Im Mai 2001 wurde ein Abkommen mit Deutschland geschlossen, das es Slowenien ermöglicht, einen Teil seiner Erdölvorräte dort zu lagern.

In Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Energiebinnenmarkt hat Slowenien weiterhin konstant Fortschritte erzielt. Eine Reihe von Erlassen zur Vorbereitung der Öffnung des Energiebinnenmarktes wurden angenommen, die unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde betreffen. Der Elektrizitätsbinnenmarkt wurde im April 2001 geöffnet, sodass Großverbraucher nun ihren Stromlieferanten frei wählen können. 2003 waren 65% des Elektrizitätsmarktes und 50% des Erdgasmarktes für den Wettbewerb geöffnet. Eine Regulierungsstelle - die Energiebehörde -, die für die Überwachung des Erdgas- und des Elektrizitätsmarktes zuständig ist, existiert, muss jedoch verstärkt werden. Slowenien muss ferner die kürzlich verabschiedeten Richtlinien für Erdgas und Elektrizität entsprechend dem darin vorgesehenen Zeitplan umsetzen.

Slowenien hat weiterhin verschiedene Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie beispielsweise die Gewährung finanzieller Anreize, gefördert. Dennoch müssen in diesem Bereich noch weitere Fortschritte gemacht werden.

Seit 2002 ist der Markt für außerhalb Sloweniens erzeugte Elektrizität teilweise geöffnet. Es wurde ein Dekret verabschiedet, das die Festlegung der Erzeugerpreise regelt. Das Dekret auf der Grundlage des Energiegesetzes enthält Vorschriften und Grundsätze für die vertraglichen Beziehungen zwischen Energieerzeugern und Netzbetreibern. Das nationale Energieeffizienz-Programm (2001-2005), das auch die erneuerbaren Energiequellen behandelt, wurde aktualisiert und wird derzeit umgesetzt.

Im Bergbau sind die slowenischen Rechtsvorschriften nunmehr an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen. Slowenien muss den Umstrukturierungsprozess abschließen.

Was die Verwaltungskapazität betrifft, so hat Slowenien die notwendigen Institutionen geschaffen: die Energiebehörde, die Behörde für rationelle Energienutzung, die für die Vorräte an Mineralölerzeugnissen zuständige Behörde und die Behörde für nukleare Sicherheit. Diese Einrichtungen müssen weiter ausgebaut werden.

Der nuklearen Sicherheit kommt im Rahmen der Erweiterung der Union besondere Bedeutung zu. Slowenien hat in diesem Bereich weitere Fortschritte gemacht, indem es das Modernisierungsprogramm 1998-2000 für das Kernkraftwerk Krsko abschloss. Außerdem haben die Regierungen Sloweniens und Kroatiens ein Abkommen über das gemeinsame Eigentum an diesem Kernkraftwerk unterzeichnet. Die Sicherheit dieses Kernkraftwerks ist dem derzeitigen Sicherheitsniveau westeuropäischer Kernkraftwerke vergleichbar. Gleichwohl sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Ein Bericht zur nuklearen Sicherheit im Rahmen der Erweiterung wurde im Juni 2001 vom Rat angenommen. In diesem Bericht werden fünf spezifische Maßnahmen zur Betriebssicherheit des Kernkraftwerks Krsko und anderer nuklearer Anlagen empfohlen, die unter anderem seismische Qualifizierung des Kernkraftwerks und die Annahme eines nationalen Notfallplans betreffen. Slowenien hat außerdem für die Einhaltung der Vorschriften und Verfahren von Euratom Sorge zu tragen.

Slowenien hat das gemeinsame Übereinkommen über die sichere Behandlung abgebrannter Brennelemente und die sichere Behandlung radioaktiver Abfälle ratifiziert und ist im März 1999 dem Pariser Übereinkommen über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie beigetreten. Slowenien hat auch eine Vereinbarung über vollständige Garantien mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) abgeschlossen.

2002 verabschiedete das slowenische Parlament das Gesetz zum Schutz vor ionisierender Strahlung und über nukleare Sicherheit. Das Gesetz enthält Vorschriften im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie Sicherheitsverfahren für Arbeitnehmer und sonstige Personen, die ionisierender Strahlung ausgesetzt sind.

2003 legte Slowenien Informationen über die Fortschritte in Bezug auf die rechtliche Unabhängigkeit der für die nukleare Sicherheit zuständigen Regulierungsbehörde gegenüber den Stellen zur Förderung der Kernenergie vor. Slowenien muss sich weiterhin um den Ausbau der Kapazitäten der ARAO - der für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zuständigen Behörde - bemühen.

Letzte Änderung: 09.03.2004