Rumänien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2003 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 702 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(99) 510 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 710 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2991) 1753 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2991) 1409 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1211 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1200 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 hat die Europäische Kommission die Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass Rumänien seine Anstrengungen im Energiesektor im Hinblick auf den Beitritt noch erheblich verstärken muss. Das betrifft vor allem folgende Punkte: Umwandlung der Monopole, insbesondere für die Ein- und Ausfuhr, Energiepreispolitik, Anlage der Erdöl-Pflichtvorräte, staatliche Maßnahmen im Sektor der festen Brennstoffe, Verbesserung der Energieeffizienz und der Qualitätsnormen für Brennstoffe.

Hinsichtlich der Einhaltung der Euratom-Vorschriften wurde nicht mit größeren Schwierigkeiten gerechnet, aber die Kommission forderte Rumänien auf, bestimmte internationale Normen anzuwenden. Sie forderte Rumänien ferner auf, den Normen im Bereich der nuklearen Sicherheit, vor allen denjenigen für den Betrieb von Kraftwerken, größere Aufmerksamkeit zu widmen, und für die Entsorgung der Abfälle langfristige Lösungen zu finden.

In dem Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass Rumänien seine Bemühungen um Vorbereitung auf die Integration in diesem Bereich verstärkt hat. Die Vollendung des Rechtsrahmens entsprechend den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstands habe auch weiterhin Priorität, und die erforderlichen Schritte zur Einführung und Stärkung der Umsetzungs- und Durchsetzungsmechanismen sollten unternommen werden. Die vor kurzem eingerichtete Energieaufsichtsbehörde und die Aufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit sollten mit den Mitteln ausgestattet werden, die für ein ordnungsgemäßes Funktionieren erforderlich sind. Außerdem könne die Einrichtung einer Behörde für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in Betracht gezogen werden. Außerdem ließe sich die Schaffung eines Raums für die Entsorgung radioaktiver Abfälle ins Auge fassen.

In ihrem Bericht vom November 1999 stellte die Kommission fest, dass Rumänien im Jahr 1998 bei der Schaffung einer angemessenen Rechtsgrundlage zwar Fortschritte erzielt hatte, das Land aber seine Anstrengungen zur Vorbereitung seiner Integration noch erheblich verstärken müsse. Besonders problematische Bereiche seien die Anpassung des Strom - und Erdgasbinnenmarktes, die Förderung der Energieeffizienz und Qualitätsnormen für Brennstoffe. Ferner müssten Fortschritte bei den Erdöl-Pflichtvorräten erzielt werden. Hinsichtlich der nuklearen Sicherheit waren die Anstrengungen fortgeführt worden, um die Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand sicherzustellen.

In dem Bericht vom November 2000 wurde festgehalten, dass Rumänien seit dem letzten Bericht das Schwergewicht auf die Umsetzung des 1998 verabschiedeten Strom- und Heizgesetzes gelegt hatte. Die Umstrukturierung des Strom- und Erdgassektors sei eingeleitet worden, verliefe jedoch langsamer als geplant.

In ihrem Bericht vom November 2001 stellte die Kommission fest, dass die Entwicklung im Energiesektor Rumäniens seit der letzten Bewertung sehr uneinheitlich war. Es seien widersprüchliche Entscheidungen getroffen worden, so dass die Fortschritte in diesem Bereich in der Tat gering waren. Was die Energieversorgungssicherheit anbelangt, seien keine Fortschritte erzielt worden. Zwar sei die Angleichung an die Rechtsvorschriften zur Förderung der Energieeffizienz weiter fortgesetzt worden, aber die niedrige Energieeffizienz stelle weiterhin ein Problem dar. Zahlreiche Initiativen seien zur Entwicklung des Binnenmarktes ergriffen worden - die jedoch nicht ausschließlich positiver Natur gewesen seien. Die finanzielle Lage von Unternehmen im öffentlichen Dienstleistungsbereich sei besorgniserregend.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde festgestellt, dass Rumänien bei seinen Vorbereitungen auf den Energiebinnenmarkt Fortschritte gemacht hatte, besonders was die Öffnung des Marktes, die Preispolitik und die Umstrukturierung bestimmter Unternehmen anging. Dagegen hatte sich die Situation kaum verbessert, was die Strukturreformen betraf, die nötig sind, um die Leistungsfähigkeit der Behörden zu verbessern.

Im Bericht von 2003 wurde unterstrichen, dass Rumänien eine gewisse Angleichung erreicht hatte. Allerdings müssten die Behörden den Schwerpunkt auf Folgendes legen: vollständige und rasche Durchführung der Strukturreformen im Energiesektor, Unterbindung der Preisverzerrungen und Verbesserung der Zahlungsmoral der Stromabnehmer, Förderung der Energieeffizienz, schrittweise Anlage von Erdölvorräten sowie Verstärkung der Verwaltungskapazitäten.

Im Bericht von 2004 wurden die Fortschritte Rumäniens bei der Anlage von Erdölvorräten und beim Energiebinnenmarkt (Strom und Gas), insbesondere beim Wiederaufbau und bei der Privatisierung des Energiesektors, beim Aufbau transeuropäischer Energienetze sowie hinsichtlich der festen Brennstoffe und der Kernenergie, vermerkt. Weniger deutlich waren die Fortschritte in Bezug auf Preisverzerrungen, Eintreibung von Rechnungsbeträgen, ausstehende Forderungen und Energieeffizienz.

Im Bericht vom Oktober 2005 wird festgestellt, dass Rumänien beim Rechts- und Verwaltungsrahmen für den Energiesektor gute Fortschritte macht. Kapazitäten und Unabhängigkeit der einzelnen Behörden dieses Sektors müssen jedoch weiter gestärkt werden. Besondere Anstrengungen müssen dem Aufbau von dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprechenden Ölvorräten gelten. Rumänien muss außerdem im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien die Übernahme des Besitzstands fortsetzen und eine effiziente Verwaltung im Bereich Kernenergie und nukleare Sicherheit sicherstellen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Energiesektor besteht im Wesentlichen aus den Vertragsbestimmungen und den abgeleiteten Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Energiebinnenmarkt (Richtlinien über Elektrizitätserzeugung, Preistransparenz, Transit von Elektrizität und Gas, Kohlenwasserstoffe, Genehmigungsverfahren, Krisenmechanismen, insbesondere die Verpflichtung zur Anlage von Sicherheitsvorräten usw.), Kernenergie sowie Energieeffizienz und Umweltvorschriften.

Im Bereich der Kernenergie besteht der gemeinschaftliche Besitzstand heute aus einem Rahmen rechtlicher und politischer Instrumente, einschließlich internationaler Übereinkünfte. Diese regeln Fragen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit (insbesondere Strahlenschutz), Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Investitionen, Forschungsförderung, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernmaterial, Versorgung, Sicherheitsüberwachung und internationale Beziehungen.

Im Weißbuch (Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Einbeziehung in den Binnenmarkt der EU) wird im Kapitel über Energie hervorgehoben, dass die wichtigsten Richtlinien über den Binnenmarkt sowie die damit verbundenen Wettbewerbsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft unbedingt vollständig angewandt werden müssen. Was den Nuklearbereich anbelangt, so sind im Weißbuch die Probleme der Versorgung, der Sicherheitsüberwachung und der Verbringung radioaktiver Abfälle genannt.

BEWERTUNG

Rumänien erfüllt den Großteil der Verpflichtungen im Energiesektor und wird voraussichtlich in der Lage sein, die einschlägigen Vorschriften des Besitzstands ab dem Beitritt anzuwenden. Hierfür müssen das Tempo der Umsetzung der Rechtsvorschriften beibehalten und die Verwaltungskapazitäten konsolidiert werden.

In Bezug auf die Versorgungssicherheit ist die Angleichung der Rechtsvorschriften abgeschlossen. Die Durchführungsvorschriften über den weiteren Ausbau der Ölvorräte müssen hingegen noch angenommen werden. Bis Ende 2011 müssen Vorräte für 90 Tage gehalten werden, wobei das Erreichen dieses Ziels auch vom Ausbau der bestehenden Verwaltungskapazitäten abhängt. 2003 hat Rumänien das Protokoll zu dem Übereinkommen von Athen unterzeichnet, das, gestützt auf die Grundsätze des Energiebinnenmarktes, die Schaffung regionaler Strom- und Gasmärkte in Südosteuropa zum Ziel hat.

Zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit hat Rumänien die Arbeiten an der von Constanta nach Omisalj (an der Adriaküste) verlaufenden Erdölleitung und an der Gasleitung „Nabucco", die durch die Türkei, Bulgarien, Rumänien, Ungarn und Österreich führt, fortgesetzt. Der Bau dieser Gasleitung zählt zu den prioritären Vorhaben der Europäischen Union im Rahmen des Programms für die transeuropäischen Energienetze.

Was die Wettbewerbsfähigkeit und den Energiebinnenmarkt betrifft, so hat Rumänien nationale Maßnahmen, wie die „Nationale Strategie zur Entwicklung der Energie" im Juni 2001, ergriffen. Im Elektrizitätsbereich stellt der Erlass des Elektrizitätsgesetzes eine positive Entwicklung dar. Die Durchführungsvorschriften für den Gassektor müssen hingegen noch angenommen werden.

Gleichzeitig hat sich Rumänien durch Einleitung einer Umstrukturierung auf den Energiebinnenmarkt vorbereitet. Dies geschah vor allem durch Privatisierungen, eine Änderung der Preisgestaltung, eine Anpassung der Rechtsvorschriften an den einschlägigen gemeinschaftlichen Besitzstand und die Verstärkung der institutionellen Kapazitäten. Die derzeitige Umstrukturierung des Gas- und Stromsektors, insbesondere die Privatisierung, ist noch nicht abgeschlossen. Während dieses Übergangszeitraums sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Elektrizitäts- und den Gassektor wettbewerbsfähiger zu machen, vor allem was die Beitreibung offener Rechnungen und die Verringerung der Zahlungsrückstände betrifft. Aufgrund des Rückgangs der Fördertätigkeit muss Rumänien ferner die Umstrukturierung der Kohleindustrie fortsetzen.

Außdem müssen bei den künftigen Rechtsvorschriften die Bestimmungen des neuen Besitzstandes berücksichtigt und Probleme wie rechtliche Entflechtung, Zugang zum Netz und zu den Lagern, Rolle der Regulierungsbehörde und vollständige Liberalisierung des Marktes im Jahr 2007 geklärt werden. Genauso wichtig ist, dass die Verwaltungskapazitäten und die Unabhängigkeit der beiden neuen nationalen Regulierungsbehörden IANRE und ANRGN) gestärkt werden.

Was die Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energien betrifft, so ist der Großteil der Rechtsvorschriften angenommen. Die zwei wichtigen Richtlinien über Energieeffizienz in Gebäuden und über Biokraftstoffemüssen noch umgesetzt werden. Der rumänische Fonds für Energieeffizienz richtet sich an die privaten Gesellschaften, während der größte Teil der Energieeinsparungen in dem großen öffentlichen Sektor erzielt werden könnten. Darüber hinaus müssen die Kapazitäten und Ressourcen der neuen rumänischen Behörde für rationelle Energienutzung weiter gestärkt werden.

Im Nuklearsektor verfügt Rumänien über ein Kernkraftwerk, Cernavoda. Der bestehende Reaktorblock liefert 9 % bis 10 % der im Land verbrauchten Energie. Ein zweiter Reaktorblock wird in Betrieb gehen. n diesem Zusammenhang muss Rumänien die Bedingungen des EURATOM-Darlehens erfüllen, das ihm für die Fertigstellung und Bereitstellung dieses Reaktors gewährt wurde. Was die Verwaltungsstrukturen betrifft, so müssen die einzelnen rumänischen Behörden durch Stärkung ihrer Kapazitäten und ihrer Unabhängigkeit ihre Konsolidierung vorantreiben.

Die kerntechnische Sicherheit ist für den Erweiterungsprozess von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund hat der Europäische Rat im Juni 2001 einen Bericht über die kerntechnische Sicherheit im Zusammenhang mit der Erweiterung verabschiedet. Der Bericht enthielt sieben speziell an Rumänien gerichtete Maßnahmen. Dazu gehören u.a. die Verstärkung der Kapazitäten und die Aufstockung der Mittel der Regulierungsbehörden, der Bau eines Krisenzentrums und die Untersuchung der Brandgefahren. Zudem sollte der Vorbereitung auf die Anwendung der EURATOM-Sicherheitsüberwachung große Aufmerksamkeit gewidmet werden. Rumänien hat mit der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) eine Übereinkunft geschlossen und ein Zusatzprotokoll unterzeichnet.

Rumänien sollte die Mittel und Kapazitäten für die Überwachung kerntechnischer Tätigkeiten verstärken, für ein hohes Maß an Sicherheit im Kernkraftwerk Cernavoda sorgen und das dortige Notfallzentrum in Betrieb nehmen. Außerdem sollte Rumänien die Mittel und Kapazitäten verstärken, um die Sicherheit bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu verbessern, und eine klare Strategie entwickeln, welche die Schwächen und Mängel der derzeitigen Entsorgungsverfahren berücksichtigt. Besorgniserregend ist vor allem, dass Rumänien über keinen speziellen Fonds für die Stilllegung und Abfallentsorgung verfügt.

Und schließlich muss das Land den Anforderungen des EURATOM-Vertrags nachkommen und die dort vorgesehenen Verfahren einhalten, vor allem was die Angaben über Ströme und Bestand von Kernmaterial betrifft, welche die Personen oder Einrichtungen, die die kerntechnischen Anlagen betreiben oder das Kernmaterial lagern, direkt zu übermitteln haben.

Letzte Änderung: 06.02.2006