Tschechische Republik

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2009 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 708 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 503 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 703 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1746 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1402 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1200 - nicht im Amtsblatt erschienen]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In der Stellungnahme vom Juli 1997 wurde die Auffassung vertreten, dass die Tschechische Republik in der Lage sein dürfte, die meisten Gemeinschaftsvorschriften im Energiebereich zu erfüllen, vorausgesetzt, dass sie ihre Anstrengungen fortsetzt. Jedoch wurde gefordert, bestimmte Punkte wie die Anpassung von Monopolen aufmerksam zu prüfen. Bei der Erfüllung der Euratom-Vorschriften wurde nicht mit größeren Schwierigkeiten gerechnet; allerdings, so hieß es, sollten geeignete Standards für die nukleare Sicherheit eingeführt werden, damit alle Kernkraftwerke auf das erforderliche Sicherheitsniveau gebracht werden können. Außerdem sollten langfristige Lösungen für das Problem der nuklearen Abfälle gefunden werden.

Im Bericht vom November 1998 wurde diese erste Beurteilung generell bestätigt, vor allem was Folgemaßnahmen und weitere Anstrengungen in bestimmten Bereichen, beispielsweise bei der Umwandlung der Monopole, anbelangt. Ferner wurde auf die Reaktorsicherheit und die Entsorgung nuklearer Abfälle hingewiesen.

Der Bericht vom Oktober 1999 forderte weitere Anstrengungen zur besseren Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand. Im Bereich der Kernenergie wurden im Zusammenhang mit der Angleichung an den Euratom-Besitzstand keine Probleme erwartet. Die Anstrengungen im Hinblick auf die Stärkung der Sicherheitsbehörde und die Suche nach langfristigen Lösungen für die nuklearen Abfälle mussten jedoch fortgesetzt werden.

Der Bericht von November 2000 stellte fest, dass trotz einiger Fortschritte bei der Gesetzgebung noch bedeutende Anstrengungen zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Energiebereich notwendig seien. Mit der im Januar 2000 verabschiedeten Energiepolitik, die auch die langfristige Strategie für diesen Politikbereich festlegt, wurde jedoch die erforderliche Grundlage für eine verbesserte Vorbereitung geschaffen.

In ihrem Bericht vom November 2001 bekräftigte die Kommission, dass die Tschechische Republik seit dem letzten Bericht beträchtliche Fortschritte gemacht hatte, insbesondere durch den Erlass eines neuen Energiegesetzes, das auf die Angleichung der tschechischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand abstellte und eine wichtige Entwicklung im Energiesektor darstellte. Das Gesetz sieht insbesondere die schrittweise Liberalisierung des Elektrizitäts- und Gasmarktes vor. Die Tschechische Republik hatte außerdem eine Reihe von Agenturen geschaffen, deren Aufgabe es ist, für die Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften Sorge zu tragen. Dennoch waren weitere Fortschritte auf dem Gebiet der Energieeffizienz erforderlich. Im Bereich der Kernenergie wurde die nukleare Sicherheit verbessert, insbesondere im Kernkraftwerk Temelin. Die Tschechische Republik hatte diesbezüglich mit dem Nachbarland Österreich ein Abkommen geschlossen. Die Sicherheit des Kernkraftwerks hatte in Österreich Besorgnis hervorgerufen. Die Maßnahmen auf diesem Gebiet mussten daher weiter verbessert werden.

Im Bericht vom Oktober 2002 werden erhebliche Fortschritte bei der Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt festgestellt. Die Erdgas- und Elektrizitätssektoren sind durch die Privatisierung der Hauptakteure auf dem Gasmarkt, die Umstrukturierung der Stromverteilungsunternehmen und die Berücksichtigung der Produktionskosten in den Stromtarifen gut auf den Energiebinnenmarkt und auf den Wettbewerb vorbereitet.

Im Bericht 2003 wird betont, dass die Tschechische Republik den Verpflichtungen und Anforderungen, die sich aus den Beitrittsverhandlungen hinsichtlich der Energie ergeben, im Wesentlichen Rechnung trägt. Die Tschechische Republik muss nach dem während der Verhandlungen festgelegten Zeitplan schrittweise Erdölvorräte anlegen und sollte die Umsetzung mit dem Erlass der erforderlichen Durchführungsbestimmungen für den Erdgasmarkt abschließen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Energiesektor besteht im Wesentlichen aus den Vertragsbestimmungen und den abgeleiteten Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Energiebinnenmarkt (Richtlinien über Elektrizitätserzeugung, Preistransparenz, Transit von Elektrizität und Gas, Kohlenwasserstoffe, Genehmigungsverfahren, Krisenmechanismen, insbesondere die Verpflichtung zur Anlage von Sicherheitsvorräten usw.), Kernenergie sowie Energieeffizienz und Umweltvorschriften.

Im Bereich der Kernenergie besteht der gemeinschaftliche Besitzstand heute aus einem Rahmen rechtlicher und politischer Instrumente, einschließlich internationaler Übereinkünfte. Diese regeln Fragen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit (insbesondere Strahlenschutz), Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Investitionen, Forschungsförderung, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernmaterial, Versorgung, Sicherheitsüberwachung und internationale Beziehungen.

Im Weißbuch (Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union) wird im Kapitel über Energie hervorgehoben, dass die wichtigsten Richtlinien über den Binnenmarkt sowie die damit verbundenen Wettbewerbsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft unbedingt vollständig angewandt werden müssen. Was den Nuklearbereich anbelangt, so sind im Weißbuch die Probleme der Versorgung, der Sicherheitsüberwachung und der Verbringung radioaktiver Abfälle genannt.

BEWERTUNG DER LAGE

Das Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes im Januar 2001 markiert eine wichtige Etappe bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand, insbesondere an den Energiebinnenmarkt. Darin wird der Rechtsrahmen für die Regulierung des Marktes festgelegt und eine Reihe von technischen Fragen der Sektoren Elektrizität, Gas und Heizung abgedeckt.

Die Tschechische Republik hat einen Großteil des derzeitigen Besitzstands in diesem Bereich umgesetzt und muss nun die vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften innerhalb der vorgesehenen Fristen sicherstellen. Zu diesem Zweck muss die Verwaltungskapazität der neuen Stellen gestärkt werden.

Fortschritte wurden im Hinblick auf die Versorgungssicherheit erzielt. Nach dem im November 1999 verabschiedeten Gesetz über die strategischen Erdölvorräte sollten die im Besitzstand vorgesehenen Erdölvorräte für 90 Tage bis zum Jahr 2005 erreicht werden. Die Tschechische Republik hat ihre Erdölvorräte weiter erhöht, so dass sie fast die geforderte Höhe (80 Tage) erreichen.

Die Tschechische Republik hat Fortschritte bei der Wettbewerbsfähigkeit und dem Binnenmarkt erzielt. Das Energiegesetz sieht eine schrittweise Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes ab 2002 vor. Die vollständige Öffnung des Marktes ist für 2006 geplant. Die Stellen, die über die Einhaltung der Wettbewerbsregeln, den Verbraucherschutz sowie die Anwendung des Energiegesetzes und des Energiemanagement-Gesetzes zu wachen haben, wurden eingerichtet. Die Verschiebung der Fristen für die Privatisierung der staatlichen Elektrizitäts- und Gasgesellschaften sowie der regionalen Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen könnte die Vorbereitungen der privaten Unternehmen im Hinblick auf die bereits geplanten Maßnahmen zur Liberalisierung des Marktes gefährden. Der Industrie- und Handelsminister und das Energieregulierungssamt haben eine erhebliche Anzahl von Durchführungsbestimmungen eingebracht, um das Energiegesetz umzusetzen.

2003 hat die Tschechische Republik die Durchführungsbestimmungen dem Besitzstand entsprechend erlassen. Die Erdgasvorschriften wurden nur teilweise umgesetzt. Die Umsetzung ist im Hinblick auf die Liberalisierung des Erdgasmarktes abzuschließen. Die Liberalisierung des Erdgas- und des Elektrizitätsmarktes erfolgen unter Einhaltung der bei den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen.

In Bezug auf die Kernenergie hat die EU mehrfach die große Bedeutung eines hohen Niveaus der nuklearen Sicherheit in den beitrittswilligen Ländern unterstrichen. Die Tschechische Republik setzt die Fertigstellung des KKW Temelin und ihr umfangreiches Modernisierungsprogramm fort. Die Modernisierung des KKW Dukovany hat begonnen. Der Testbetrieb des KKW Temelin und die Zweifel an seiner Bauweise haben weit verbreitete Besorgnis in der Bevölkerung, insbesondere im benachbarten Österreich, hervorgerufen. Die Tschechische Republik und Österreich haben im Dezember 2000 eine Vereinbarung geschlossen, gemäß der die Tschechische Republik auf freiwilliger Basis eine umfangreichere und vollständigere Umverträglichkeitsprüfung des KKW Temelin vorgenommen hat. Zudem führte die Kommission eine Expertenmission durch, um Fragen der nuklearen Sicherheit im Zusammenhang mit dem KKW Temelin zu prüfen. Der Testbetrieb ist daher einer strengeren Kontrolle unterworfen. Der Rat der Europäischen Union hat im Juni 2001 einen Bericht zur nuklearen Sicherheit im Kontext der Erweiterung zur Kenntnis genommen. Abgesehen von wertvollen Empfehlungen für alle Beitrittsländer werden in dem Bericht spezielle Maßnahmen für die Kernkraftwerke Dukovany und Temelin empfohlen. Insgesamt entspricht die Praxis der Atomaufsicht in der Tschechischen Republik den in Westeuropa üblichen Standards. Eine Änderung des Atomenergiegesetzes wurde 2002 angenommen und in Kraft gesetzt.

Die Tschechische Republik muss dafür Sorge tragen, dass die Bestimmungen und Verfahren von Euratom uneingeschränkt eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Euratom-Sicherheitsüberwachung.

Im Bereich der festen Brennstoffe muss die Tschechische Republik die Vorarbeiten zur Anwendung der EU-Verordnungen über staatliche Beihilfen im Kohlesektor abschließen und jegliche Beschränkung der Kohleeinfuhr beim Beitritt aufheben.

Was die Energieeffizienz betrifft, so hat die Regierung ein erstes staatliches Förderprogramm für die Energieeinsparung und die Verwendung von erneuerbaren Energien verabschiedet. Dieses basiert auf dem nationalen Programm zur sparsamen Energiebewirtschaftung und zur Verwendung von erneuerbaren Energiequellen. Die notwendigen Verwaltungsstrukturen in diesem Bereich wurden eingerichtet, sind jedoch noch zu konsolidieren.

Die Tschechische Republik ist an dem Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der Energieeffizienz - SAVE II (1) beteiligt.

(1) Beschluss Nr. ° 4/98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tschechischen Republik andererseits vom 27. November 1998 zur Annahme der Voraussetzungen und der Bedingungen für die Beteiligung der Tschechischen Republik an dem Programm zur Förderung der Energieeffizienz in der Gemeinschaft (SAVE II).

Letzte Änderung: 08.03.2004