Bulgarien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97)2008 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98)707 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999)501 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000)701 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1744 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1400 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1210 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1199 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2005) 534 endg. - SEK(2005) 1352 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 hat die Europäische Kommission die Ansicht vertreten, Bulgarien müsse seine Bemühungen im Energiesektor erheblich verstärken, um sich auf die Integration vorzubereiten. Darüber hinaus müsse Bulgarien bestimmte internationale Regelungen im Nuklearbereich umsetzen und seine Rechtsvorschriften in bestimmten Punkten anpassen, um den Euratom-Vertrag zu erfüllen. Besonderes Augenmerk solle auf die nukleare Sicherheit sowie auf die rasche Durchführung vereinbarter realistischer Aktionspläne gerichtet werden, die gegebenenfalls auch die Abschaltung problematischer Kraftwerke vorsehen.

In ihrem Bericht vom November 1998 war die Kommission der Ansicht, dass die Fortschritte Bulgariens in diesem Bereich nicht ausreichend seien. Sie verwies vor allem auf die nicht erfolgte Abschaltung bestimmter Blöcke des Kernkraftwerks Kosloduj und auf Sicherheitsmängel.

Dem Bericht vom Oktober 1999 zufolge hatte Bulgarien im Energiesektor zwar enorme Fortschritte erzielt, musste jedoch seine Bemühungen um die Vorbereitung auf die Integration noch intensivieren. Im Bereich der Kernenergie hatte Bulgarien eine der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft (sowie seine internationalen Verpflichtungen) nicht beachtet, nämlich die Aufstellung und Durchführung eines realistischen Zeitplans für die Abschaltung und Stilllegung der Blöcke 1 bis 4 des Kernkraftwerks Kosloduj.

In ihrem Bericht vom November 2000 hielt die Kommission fest, dass die Umstrukturierung des Energiesektors in Bulgarien im Jahr 2000 zwar etwas vorangekommen sei, dass aber die Vollendung dieser Umstrukturierung weiterhin eine große Herausforderung darstelle. So standen noch zahlreiche sekundärrechtliche Vorschriften aus. In dem wichtigen Bereich der Kernenergie hatte Bulgarien Fortschritte erzielt. So war im November 1999 eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der bulgarischen Regierung unterzeichnet worden, die einen realistischen Zeitplan für die vorzeitige Stilllegung der Blöcke 1 bis 4 des Kernkraftwerks Kosloduj vorsah. Diese Vereinbarung ist für den Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union von größter Bedeutung. Angesichts der Folgen dieser Stilllegung hatte die Kommission für Bulgarien ein mehrjähriges Unterstützungsprogramm vorgesehen.

Im Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass die Umstrukturierung des bulgarischen Energiesektors im Jahr 2001 infolge von Verzögerungen bei der Überarbeitung der Rechtsvorschriften nur langsam vorangekommen war. Nach Ansicht der Kommission sollte Bulgarien seine Bemühungen um die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich verstärken. Der Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, der Versorgungssicherheit und der Energieeffizienz sollte verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden. In dem so wichtigen Bereich der Versorgungssicherheit waren keinerlei Fortschritte zu verzeichnen. Außerdem musste die nationale Energiestrategie aktualisiert werden. Was die nukleare Sicherheit betraf, so war die Abschaltung der vier nicht nachrüstbaren Blöcke des Kernkraftwerks Kosloduj fortgesetzt worden. Außerdem hatte Bulgarien verschiedene Maßnahmen getroffen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Fortschritte hatte Bulgarien auch bei den Rechts- und Verwaltungsvorschriften über nukleare Sicherheit erzielt.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurde herausgestellt, dass mit dem Erlass der für die Marktöffnung erforderlichen Rechtsvorschriften Fortschritte bei der Rechtsangleichung gemacht worden waren. Die Privatisierung der Versorgungsunternehmen befand sich in der Vorbereitung. Im Juli 2002 hatte das Parlament eine neue nationale Energiestrategie verabschiedet, in der die Grundlagen für die Einführung von Marktmechanismen und die Umwandlung des Sektors, einschließlich der Verbesserung der Energieeffizienz in Bulgarien, festgelegt sind.

Im Bericht für 2003 wurde festgestellt, dass Bulgarien seinen Energiesektor weiter gestärkt und ihn im Hinblick auf die künftige Beteiligung des Landes am Binnenmarkt auf die Anforderungen der EU, insbesondere auf die Liberalisierung, vorbereitet hatte. Allerdings seien weitere Anstrengungen erforderlich bei der Umstrukturierung des Energiesektors, der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energieträger, der Anlage von Erdölvorräten, der nuklearen Sicherheit und der Stärkung der Verwaltungsinfrastruktur.

Im Bericht 2004 wurde unterstrichen, dass Bulgarien bei der Umstrukturierung des Energiesektors, insbesondere bei der Privatisierung, der Anpassung der Erdölvorräte und den entsprechenden Verwaltungskapazitäten, dem Energiebinnenmarkt (Strom und Gas), den festen Brennstoffen und der Kernenergie beständig weiter vorangekommen war. Trotz der bisherigen rechtlichen Angleichung waren die Fortschritte in der Energieeffizienz und bei den erneuerbaren Energieträgern jedoch nach wie vor gering.

Im Bericht vom Oktober 2005 wird festgestellt, dass Bulgarien die meisten mit den mit den Beitrittsverhandlungen verbundenen Verpflichtungen im Energiebereich erfüllt hat. Gleichwohl müssen die betreffenden Verwaltungsstrukturen weiter verstärkt werden und Bulgarien muss die Anlage der Erdölvorräte abschließen. Die Öffnung der Strom- und Gasmärkte kommt nicht rasch genug voran und muss in den kommenden Monaten Vorrang haben.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Energiesektor besteht im Wesentlichen aus den Vertragsbestimmungen und den abgeleiteten Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen über Wettbewerb und staatlichen Beihilfen, Energiebinnenmarkt (Richtlinien über Elektrizitätserzeugung, Preistransparenz, Transit von Elektrizität und Gas, Kohlenwasserstoffe, Genehmigungsverfahren, Krisenmechanismen, insbesondere die Verpflichtung zur Anlage von Sicherheitsvorräten usw.), Kernenergie sowie Energieeffizienz und Umweltvorschriften.

Im Bereich der Kernenergie besteht der gemeinschaftliche Besitzstand heute aus einem Rahmen rechtlicher und politischer Instrumente, einschließlich internationaler Übereinkünfte. Diese regeln Fragen wie Gesundheitsschutz und Sicherheit (insbesondere Strahlenschutz), Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Investitionen, Forschungsförderung, Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernmaterial, Versorgung, Sicherheitsüberwachung und internationale Beziehungen.

Im Weißbuch (Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den EU-Binnenmarkt) wird im Kapitel über Energie hervorgehoben, dass die wichtigsten Richtlinien über den Binnenmarkt sowie die damit verbundenen Wettbewerbsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft unbedingt vollständig angewandt werden müssen. Was den Nuklearbereich anbelangt, so sind im Weißbuch die Probleme der Versorgung, der Sicherheitsüberwachung und der Verbringung radioaktiver Abfälle genannt.

BEWERTUNG

Was die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien betrifft, so dürften die Preisänderungen für die Verbraucher einen Anreiz bieten, in Projekte und Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu investieren, und für Investoren, in die Produktion erneuerbarer Energie einzusteigen Bulgarien hat 2003 ein nationales Energiesparprogramm für die Jahre 2004 bis 2007 aufgelegt und das Gesetz über die Energieeffizienz erlassen. Dieses Gesetz hat im Hinblick auf eine erfolgreiche Integration in die EU Vorrang und steckt den institutionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen für die staatliche Politik zur Förderung der Energieeffizienz ab. Allerdings müssen die finanziellen und personellen Mittel der Behörde für Energieeffizienz aufgestockt, ihre Ausbildung intensiviert und ihre Ausstattung verbessert werden. Seine Teilnahme an den Programmen SAVE und ALTENER hat Bulgarien 2003 fortgesetzt. Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen sich auf die Weiterentwicklung und Durchführung eines langfristigen, effizienten nationalen Programms konzentrieren.

Im Bereich der Versorgungssicherheit hat Bulgarien mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand konforme Rechtsvorschriften für die Erdölvorräte erlassen. Bei den Erdölvorräten wurden 2005 gute Fortschritte gemacht, bis zum Ablauf der Übergangszeit im Jahr 2012 dürfte das Ziel für einen Verbrauch von 90 Tagen erreicht werden. 2003 hatte Bulgarien ein Gesetz über die Pflichtvorräte an Erdöl und Erdölprodukten sowie ein Gesetz über die nationalen Vorräte und Kriegsvorräte verabschiedet.

Was die die Wettbewerbsfähigkeit und die Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt betrifft, so sind die Gesetze und Durchführungsbestimmungen für den Strom- und den Gasmarkt verabschiedet. Die neue staatliche Regulierungskommission für Energie und Wasserwirtschaft verfügt über die für das Erreichen ihrer Ziele erforderliche finanzielle Unabhängigkeit. Investitionen zur Verbesserung der Versorgungsnetze und der Energiequellen werden bereits getätigt und sollen den vollständigen Anschluss an die westeuropäischen Stromnetze (UCTE) ermöglichen

Die Reform des Energiesektors und seine Umstrukturierung, insbesondere die rechtliche Entflechtung, die Einsetzung eines Betreibers für das Fernleitungsnetz entsprechend dem gemeinschaftlichen Besitzstand und die Privatisierung, sind vorangekommen. Bulgarien muss jedoch die rechtliche und tatsächliche Öffnung der Binnenmärkte für Strom und Gas beschleunigen. Vor allem die Entflechtung von Bulgargaz muss in den kommenden Jahren Priorität haben.

Bulgarien hat auch die Vereinbarung von Athen unterzeichnet, welche die Schaffung regionaler Strom- und Gasmärkte in Südosteuropa nach den Grundsätzen des Energiebinnenmarktes vorsieht. Der Bau der „Nabucco"-Gaspipeline zu den prioritären Proje kten der Europäischen Union und wird im Rahmen des Programms für transeuropäische Energienetze unterstützt. Außerdem hat Bulgarien die Umstrukturierung im Bereich der festen Brennstoffe insbesondere durch die Privatisierung von drei weiteren Bergwerken fortgesetzt.

Ein großer Teil der Stromerzeugung stammt in Bulgarien aus Kernkraftwerken, und die Kernkraft bleibt für Bulgarien ein wichtiger Faktor. Aufgrund des 1993 mit der Kommission unterzeichneten Übereinkommens, das die baldige Abschaltung der „nicht nachrüstbaren" Blöcke 1 - 4 des Kernkraftwerks Kosloduj vorsah, wurden im Dezember 2002 die Blöcke 1 und 2 zwecks Stilllegung abgeschaltet. Die Blöcke 3 und 4 sollen 2006 abgeschaltet werden.

Die Kommission hat darüber hinaus ein Finanzierungsprogramm mit Mitteln aus dem Tacis-Programm und mit Euratom-Darlehen aufgelegt. Angesichts der schwer wiegenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Abschaltung von Kosloduj wird diese Hilfe auch an andere Sektoren als den Kernkraftsektor ergehen.

Seit dem Bericht vom November 2000 hat Bulgarien verschiedene Projekte in Angriff genommen, um den Verpflichtungen hinsichtlich der Abschaltung der vier nicht nachrüstbaren Blöcke des Kernkraftwerks Kosloduj nachzukommen. Zu den getroffenen Maßnahmen zählen die Einrichtung einer Spezialeinheit im Kernkraftwerk, die die Stilllegung der Blöcke 1 und 2 überwacht, und der Bau einer neuen Anlage zur Trockenlagerung abgebrannter Brennstoffe auf dem Kraftwerksgelände. Außerdem wurde die einschlägige Rechtsgrundlage gestärkt. Was die Finanzierung betrifft, so hat Bulgarien für die Stilllegung von Kosloduj eine Zuschussvereinbarung mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) geschlossen. Die Geldgeber sind im Juni zusammengetroffen, um den ersten Arbeitsplan zu genehmigen. Die Nachrüstung der beiden Reaktoren, die in Betrieb bleiben (Blöcke 5 und 6), hat im Juni 2001 begonnen.

Der Rat der Europäischen Union hat im Juni 2001 im Zusammenhang mit der Erweiterung einen Bericht über die nukleare Sicherheit verabschiedet, der die Bedeutung widerspiegelt, die diesem Thema bei den Beitrittsverhandlungen beigemessen wird. Der Bericht enthält allgemeine Empfehlungen für alle Kandidatenländer und besondere Empfehlungen für jedes einzelne Land. Es ist weiter darauf zu achten, dass ausreichende Anstrengungen unternommen werden, um längerfristige Lösungen für abgebrannte Brennstoffe und radioaktive Abfälle zu finden. Im neuen Gesetz ist die Schaffung eines staatlichen Unternehmens vorgesehen, das sich ausschließlich mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle befassen soll.

Außerdem hat Bulgarien das Zusatzprotokoll über Sicherungsmaßnahmen zu seinem Abkommen mit der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) unterzeichnet, das im Oktober 2000 in Kraft trat. Im September 1998 hatte Bulgarien das gemeinsame Übereinkommen über die sichere Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle unterzeichnet. Eine nationale Strategie dazu wurde ebenfalls vorgestellt. Die Nuklearaufsichtsbehörde ist seit 2003 Mitglied des westeuropäischen Verbands der Nuklearaufsichtsbehörden.

Allerdings muss Bulgarien seine Kapazitäten noch weiter verstärken, was die Entsorgung radioaktiver Abfälle und die Entwicklung einer klaren Entsorgungsstrategie betrifft, die eine Bestandsaufnahme der Lücken und Mängel der derzeitigen Entsorgungsprogramme einschließt. Parallel dazu muss Bulgarien die vollständige Einhaltung der im Euratom-Vertrag festgelegten Auflagen und Verfahren gewährleisten. In diesem Zusammenhang muss den Vorbereitungen für die Durchführung der Euratom-Sicherheitsüberwachung die nötige Aufmerksamkeit gewidmet werden, vor allem in Bezug auf die Meldepflicht von Kernmaterialströmen und die Kernmaterialbestandsverzeichnisse von Personen und Unternehmen, die kerntechnische Anlagen betreiben oder Kernmaterial lagern.

Letzte Änderung: 06.02.2006