Kroatien – Verkehr

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1326 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrem Bericht 2010 stellt die Kommission die Bereiche vor, in denen Kroatien noch weitere Fortschritte erzielen muss, insbesondere im Bereich Luftverkehr und was die Sicherheit des Schienenverkehrs betrifft.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Ziel der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich ist es, durch die Förderung sicherer, effizienter sowie umwelt- und benutzerfreundlicher Verkehrsdienste das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern. Die Vorschriften erstrecken sich auf den Straßen-, Schienen-, Luft- und Seeverkehr sowie auf die Binnenschifffahrt. Der Besitzstand im Verkehrsbereich umfasst außerdem technische Normen und Sicherheitsstandards sowie soziale Bedingungen, die Kontrolle staatlicher Beihilfen und die Marktliberalisierung im Rahmen des Verkehrsbinnenmarkts.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Im Verkehrsbereich wurden weitere Fortschritte erzielt. Insgesamt wurde hier ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Allerdings ist die Angleichung im Luftfahrtsektor noch nicht vollständig abgeschlossen. Es bedarf noch weiterer Anstrengungen, um den Besitzstand um- und durchzusetzen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1333 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endgültig – SEK(2008) 2694 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom Oktober 2008 wies auf die Fortschritte Kroatiens bei der Angleichung an den Besitzstand hin. Nach Ansicht der Kommission ist es wichtig, dass das Land eine Verkehrssicherheitsbehörde, eine Untersuchungsstelle und eine notifizierte Stelle einrichtet. Außerdem musste die Angleichung an den Besitzstand im Straßengüterverkehr und bei der Festlegung gemeinsamer Vorschriften für bestimmte Arten des kombinierten Güterverkehrs fortgesetzt werden.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1431 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht vom November 2007 hob die Kommission insbesondere im Hinblick auf den Schienen- und den Seeverkehr Anstrengungen und Fortschritte bei der Angleichung an das Gemeinschaftsrecht hervor. Sie wies jedoch darauf hin, dass die Verwaltungskapazitäten weiter auszubauen sind.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1385 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrer Stellungnahme vom November 2006 gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Fortschritte Kroatiens im Verkehrsbereich zufriedenstellend sind. Das Land müsse jedoch seine Bemühungen zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand verstärken, insbesondere durch Verabschiedung weiterer Durchführungsbestimmungen. Darüber hinaus müsse Kroatien seine Verwaltungskapazitäten in Bezug auf die Personalstärke und die Ausbildung erweitern.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1424 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht von November 2005 werden Kroatien Fortschritte bei der Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Verkehrsbereich bescheinigt. Für mehrere Sektoren wurden wichtige Rechtsrahmen festgelegt, beispielsweise für den See- und Luftverkehr. Allerdings bedarf es zur Umsetzung dieser Rechtsvorschriften der Verabschiedung von Durchführungsbestimmungen und des Ausbaus der Verwaltungskapazitäten.

Stellungnahme der Kommission [KOM(2004) 257 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrer Stellungnahme von April 2004 forderte die Kommission Kroatien auf, weitere Anstrengungen zur Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Verkehr zu unternehmen. Dies gilt vor allem für den Luftverkehr, insbesondere auf dem Gebiet der Sicherheit und der Kontrolle der staatlichen Beihilfen. Insgesamt müssen die für den Verkehr zuständigen Behörden verstärkt werden, damit die Verwirklichung der Reformen gewährleistet werden kann.

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Letzte Änderung: 03.12.2010