Malta

1) BEZUG

Bericht der Kommission [KOM(1999) 69 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 508 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 708 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1751 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1407 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1206 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

Im Bericht von 1999 wurde festgehalten, dass Malta umfangreiche Anstrengungen unternehmen müsse, um die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich Verkehr, insbesondere im Seeverkehr, vollauf zu gewährleisten. Angesichts der Bedeutung, die dieser Bereich für Malta hat, sollte der Um- und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich des Seeverkehrs Priorität eingeräumt werden.

Im Bericht vom November 2000 wurde unterstrichen, dass Malta trotz gewisser Fortschritte im See- und Straßenverkehr in allen Bereichen des Verkehrssektors noch vorankommen müsse, um eine vollständige Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu erreichen. Ferner müsse Malta die Leistungsfähigkeit der mit der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts betrauten Verwaltungsbehörden insbesondere in Bezug auf die Sicherheit im Seeverkehr steigern.

Der Bericht vom November 2001 stellte fest, dass die Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Sicherheit im Straßen- und im Seeverkehr, angeglichen wurden, Malta jedoch im Bereich des Luftverkehrs nur sehr begrenzte Fortschritte erzielt hatte.

Der Bericht vom Oktober 2002 unterstreicht, dass Malta zwar Fortschritte im See- und Luftverkehr erzielt hat, jedoch seine Anstrengungen auf die Angleichung seiner Rechtsvorschriften konzentrieren und die Verwaltungskapazitäten, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Seeverkehrssicherheit, stärken müsse.

Im Bericht für 2003 wird festgestellt, dass Malta seinen Verpflichtungen aus den Beitrittsverhandlungen hinsichtlich der transeuropäischen Netze sowie des Straßen- und des Luftverkehrs nachgekommen ist. Allerdings müssen die Verwaltungskapazitäten für Projekte im Zusammenhang mit den transeuropäischen Netzen ausgebaut, die Rechtsvorschriften für den Luftverkehr angeglichen und auch die Verwaltungskapazitäten zur Durchführung des Besitzstandes im Bereich des Seeverkehrs gestärkt werden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Verkehrspolitik der Gemeinschaft erstreckt sich auf drei wesentliche Gebiete.

BEWERTUNG DER LAGE

Die Änderung des Gesetzes über die Verkehrsaufsichtsbehörde, durch die eine teilweise Angleichung der maltesischen Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht im Landverkehrsbereich ermöglicht wird, wurde im August 2000 verabschiedet. Ferner wurden Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Vorschriften über den Führerschein erlassen.

2001 traten die neuen Rechtsvorschriften über den Führerschein in Kraft. Eine neue Verkehrsbehörde, die für sämtliche Fragen des Landverkehrs zuständig ist, insbesondere in Bezug auf Überprüfungen und Kontrollen, hat ihre Arbeit bereits aufgenommen.

Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Führerscheinrichtlinie wurden 2002 erlassen und sehen die Einführung von Führerscheinen im Kreditkartenformat vor. Malta hat mit der Angleichung der Fahrzeugbesteuerung an den Besitzstand im Bereich der fiskalischen Harmonisierung von LKW-Steuern begonnen.

Auch im sozialen Bereich muss eine Angleichung an den Besitzstand vorgenommen werden, insbesondere bei den drei Kriterien für den Zugang zum Beruf für alle neuen und bestehenden Verkehrsunternehmer.

Im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze hat Malta eine Datensammlungsmethode angenommen, durch die sein System für die Anlastung der Infrastrukturkosten an den Besitzstand angeglichen wird. Der Verwaltungsapparat zur Vorbereitung der Investitionen für Infrastrukturen muss sowohl qualitativ als auch quantitativ ausgebaut werden.

In der Luftfahrt ist der bestehende Rechtsrahmen im Allgemeinen an den Besitzstand angeglichen. Insbesondere bei der Senkung der Geräuschemissionen und der Bodenabfertigung müssen jedoch gewisse Änderungen vorgenommen werden. Die Verwaltungskapazitäten sind im Wesentlichen zufrieden stellend, doch müssen noch einige freie Stellen besetzt sowie die Ausbildung des Personals fortgeführt werden.

2001 sind die Vorschriften zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung im Linienflugverkehr in Kraft getreten. Es wurde ein neues Flugsicherungszentrum eröffnet. Die Zivilluftfahrtbehörde wurde durch die Einstellung von Fachleuten und Technikern geringfügig gestärkt. 2002 wurde eine Regelung zur Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften über die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft veröffentlicht.

In Bezug auf den Seeverkehr wurde im Juli 2000 eine Änderung des Handelschifffahrtsgesetzes verabschiedet, um die maltesischen Vorschriften für die Eignung von Besatzungsmitgliedern und weitere Sicherheitsnormen im Seeverkehr an das Gemeinschaftsrecht anzugleichen. Ferner müssen noch Rechtsvorschriften über die Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe erlassen und die EU-Vorschriften über Seekabotage umgesetzt werden. Ein vollständiges Register der unter maltesischer Flagge fahrenden Schiffe liegt nun vor, und die Führung der Statistiken wird laufend verbessert. Für die Gewährleistung der Sicherheit im Seeverkehr sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Malta muss vor allem noch die Gemeinschaftsvorschriften über Hafenstaatkontrollen und Flaggenstaatbesichtigungen umsetzen und für eine häufigere Durchführung der einschlägigen Überprüfungen sowie einen Rahmen der Zusammenarbeit mit den Schiffsklassifizierungsgesellschaften sorgen. Darüber hinaus muss Malta über genügend geschulte Inspektoren zur Durchsetzung der EU-Vorschriften verfügen.

Malta legte der Kommission 2001 einen Aktionsplan für den Seeverkehr vor, um einen Zeitplan für die Rechtsangleichung an den Besitzstand festzulegen.

Die Schifffahrtsvorschriften zur Seenotrettung sind 2002 in Kraft getreten. Malta ist dem Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt beigetreten und hat das Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden, unterzeichnet.

Im Jahr 2003 waren die erforderlichen Verwaltungsstrukturen vorhanden, doch mussten zusätzliche Einstellungen vorgenommen werden. Malta muss weitere Anstrengungen unternehmen, um seine Sicherheitsstandards zu verbessern.

Im Bereich der Querschnittsthemen muss Malta im Hinblick auf seine Beteiligung an den transeuropäischen Netzen seinen Bedarf an Verkehrsinfrastruktur veranschlagen.

Letzte Änderung: 01.03.2004