Slowakei

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2004 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.Bericht der Kommission KOM(98) 703 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.Bericht der Kommission KOM(2000) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1754 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2001) 1410 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.Bericht der Kommission KOM(2003) 675 endg. - SEK(2001) 1209 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, dass die Slowakei bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verkehrsbereich Anstrengungen unternommen hat, im Güterkraftverkehr jedoch noch erhebliche Fortschritte erzielen müsse (Marktzugang, Verkehrssicherheit und Besteuerung). Dies gelte auch für den Eisenbahnsektor, in dem darauf zu achten sei, dass der gemeinschaftliche Besitzstand tatsächlich angewandt werde. Bei einer Verbesserung der Lage in diesen beiden Sektoren dürfte folglich die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes für den Verkehrsbinnenmarkt keine großen Schwierigkeiten bereiten. Die Kommission forderte die Slowakei auch auf, darauf zu achten, dass die erforderlichen Mittel zur Schaffung des künftigen, auf die Beitrittsländer ausgedehnten transeuropäischen Verkehrsnetzes tatsächlich bereitgestellt würden. Ferner sei die Verstärkung der Verwaltungsstrukturen einschließlich der Aufsichtsbehörden auf allen Ebenen notwendig.

Im Bericht vom November 1998 wurde betont, dass die Slowakei die Bemühungen zur Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Luft-, Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie Sicherheit des Straßenverkehrs und des kombinierten Verkehrs fortsetzen müsse.

Im Bericht vom November 2000 wurde unterstrichen, dass trotz der begrenzten Fortschritte noch beträchtliche Anstrengungen in den meisten Verkehrsbereichen zu unternehmen waren, insbesondere im Straßen- und Schienenverkehr. Ferner mussten zur Anpassung und Verstärkung der Verwaltungsstrukturen noch zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden.

Der Bericht vom November 2001 stellte fest, dass bei der Angleichung an den Besitzstand zwar insgesamt eine Verbesserung zu verzeichnen ist, jedoch noch weiterhin massive Anstrengungen erforderlich waren.

Im Bericht vom November 2002 wurde unterstrichen, dass die Slowakei weitere Fortschritte im Verkehrsbereich realisiert hat. Es müssen jedoch noch wichtige Verbesserungen im Bereich Straßengüterverkehr (Marktzugang, Verkehrssicherheit und Besteuerung) und Schienengüterverkehr erreicht werden, wo streng auf die effektive Anpassung der Rechtsvorschriften geachtet werden muss.

Gemäß dem Bericht des Jahres 2003 muss die Slowakei die Angleichung ihrer Rechtsvorschriften für den Eisenbahnverkehr, die Binnenschifffahrt, den Luftverkehr und den Seeverkehr noch abschließen. Sie muss ferner ihre Verwaltungskapazitäten im Bahnsektor verstärken und sich auf die im Infrastrukturbereich erforderlichen erheblichen Investitionen vorbereiten.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Verkehrspolitik der Gemeinschaft erstreckt sich auf drei wesentliche Gebiete.

Das Europa-Abkommen sieht eine Angleichung der slowakischen Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht vor und schafft die Grundlage für eine Zusammenarbeit im Hinblick auf die Umstrukturierung und Modernisierung des Verkehrssektors, den verbesserten Zugang zum Verkehrsmarkt, die Erleichterung des Transits und die Erreichung von Betriebsstandards, die denen der Gemeinschaft vergleichbar sind. Das Weißbuch enthält insbesondere Maßnahmen, mit denen die Voraussetzungen für die Verwirklichung des Binnenmarktes im Verkehrssektor geschaffen werden. Hierzu gehören auch Fragen des Wettbewerbs und die Harmonisierung der Rechtsvorschriften.

BEWERTUNG DER LAGE

Im Bereich der horizontalen Fragen hat die slowakische Regierung im Januar 2000 „Neue Grundsätze für die nationale Verkehrspolitik" angenommen, die die von der Europäischen Gemeinschaft (EG) für die Entwicklung des transeuropäischen Netzes (TEN) angewendeten Leitlinien, die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und die TEN-Finanzierung berücksichtigen. Die Slowakei hat den Schlussbericht über die Ermittlung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs (TINA) vom Oktober 1999 gebilligt, der als Grundlage für die Ausweitung des TEN auf die Slowakei dienen soll. Derzeit sind 40 % des geplanten Straßenkorridors fertiggestellt. Für die Angleichung an das Gemeinschaftsrecht hinsichtlich TEN und Interoperabilität sind jedoch weitere neue Rechtsvorschriften erforderlich, die über die bislang getroffenen Maßnahmen der Regierung hinausgehen.

Im Straßenverkehr wurden im Hinblick auf die Übernahme des Besitzstandes neue Rechtsvorschriften über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge verabschiedet. Die Bestimmungen für den Führerschein (Ausbildung der Fahrer und Lehrer) sowie für die Abmessungen und Gewichte der Fahrzeuge wurden teilweise an das Gemeinschaftsrecht angeglichen. Auf steuerlicher Ebene konnten die Rechtsvorschriften durch Änderungen des im Januar 2000 in Kraft getretenen Gesetzes über die Straßenbenutzungsgebühren zum Teil angepasst werden. Im Juli 2000 hat die slowakische Regierung ein Projekt zur Umstrukturierung und Privatisierung der öffentlich Busverkehrsunternehmen angenommen. Es bedarf jedoch noch großer Anstrengungen, um die Übernahme und Umsetzung der einzelnen Teile des Besitzstandes im Verkehrssektor zu beschleunigen, zum Beispiel in den Bereichen Steuerharmonisierung, Sozialgesetzgebung, Sicherheit und Umwelt (insbesondere die Gewichte und Ausmessungen der Fahrzeuge). Die Slowakei hat das multilaterale Übereinkommen Interbus über den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen im Jahr 2000 unterzeichnet. Weiter traten 2001 neue Rechtsvorschriften über die Zulassung von Fahrzeugen und die entsprechenden Zeugnisse in Kraft. Im Jahr 2002 trat die Rechtsvorschrift in Kraft, die die Kraftfahrzeugsteuern harmonisiert. Eine neue Regelung bezüglich des Zugangs zum Beruf des Güterverkehrsunternehmers wird bald in Kraft treten, die darauf abzielt, die slowakischen Rechtsvorschriften mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang zu bringen. Die Transportlizenzen sind von nun ab höchstens fünf Jahre lang gültig. Weitere Anstrengungen sind jedoch bei der Anwendung der Rechtsvorschriften erforderlich, insbesondere der sozialpolitischen und technischen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts. Die Verwaltungskapazitäten existieren, sind jedoch weiter auszubauen, insbesondere durch zusätzliches Personal und durch eine gezielte Ausbildung für die Schlüsselpositionen in Überwachung und Kontrolle.

Hinsichtlich der transeuropäischen Verkehrsnetze hat die slowakische Regierung 2001 den nationalen Plan für die regionale Entwicklung für den Zeitraum 2001-2006 genehmigt, der die Pläne für den Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen in den verschiedenen Regionen des Landes im Einzelnen festlegt. Im Jahre 2002 hat sie das Bauprojekt genehmigt, das Viedenska Cest und Pristavny Most verbinden soll. Dies wird die Qualität des Korridors nach Bratislava verbessern und die Verkehrsdichte auf den bestehenden Routen der Region reduzieren. Allerdings sind die Verwaltungskapazitäten im Straßenverkehrs- und im Bahnsektor angesichts der zu erwartenden bedeutenden Investitionen noch auszubauen.

In bezug auf den Schienenverkehr hat die slowakische Regierung 2000 einen Plan für die Umgestaltung und Umstrukturierung der staatlichen slowakischen Eisenbahngesellschaft (ZSR) genehmigt, der die Voraussetzungen für die Liberalisierung dieses Sektors schafft.

Die Slowakei muss gemäß dem 1999 angenommen Umstrukturierungsplan neue Rechtsvorschriften erlassen und umsetzen, um die Angleichung an das Gemeinschaftsrecht auszuweiten, insbesondere in den Bereichen Unabhängigkeit der Eisenbahngesellschaften bei der Geschäftsführung, Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und Transitrechte, getrennte Kontoführung für den Betrieb von Infrastruktureinrichtungen und von Verkehrsleistungen, die Erteilung von Genehmigungen und die Zuteilung der Infrastrukturen. Sie muss ferner eine Eisenbahn-Regulierungsbehörde einrichten.

In der Binnenschifffahrt wurde die Angleichung durch die Annahme einer neuen Rechtsvorschrift über die Binnenschifffahrt im September 2000 vorangetrieben. Dieses Gesetz, durch das die Bestimmungen über den Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers und die gegenseitige Anerkennung der Diplome umgesetzt werden, trat 2001 in Kraft. 2003 war die Angleichung der Rechtsvorschriften noch nicht abgeschlossen, insbesondere im Zusammenhang mit den Sicherheitsberatern für die Beförderung gefährlicher Güter, die gegenseitige Anerkennung von Schiffsattesten, die technischen Vorschriften für Binnenschiffe sowie die Befrachtungs- und Preisbildungsmodalitäten.

Im Luftverkehr führten die von der EU und der Slowakei geführten Verhandlungen über das multilaterale Übereinkommen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrs Ende 1999 zur Unterzeichung eines bilateralen Protokolls. Die Slowakei muss jedoch die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Untersuchung von Unfällen beschleunigen und gleichzeitig die Luftverkehrssicherheit erhöhen. Das neue, im Jahre 2002 in Kraft getretene Gesetz zum zivilen Luftverkehr definiert die Umstände, unter denen unabhängige Untersuchungen im Falle von Flugverkehrsunfällen eingeleitet werden, die Zugangsbedingungen zum Markt der Abfertigungsdienste auf den Gemeinschaftsflughäfen und die gemeinsamen Regeln in bezug auf die Zuweisung von Zeitnischen. Die Slowakei muss noch Vollmitglied der JAA werden, was die Umsetzung eines Aktionsplans voraussetzt.

Was die Seeschifffahrt angeht, so müssen die einschlägigen slowakischen Rechtsvorschriften trotz des fehlenden Zugangs der Slowakei zum Meer vollständig angeglichen werden. Die Bestimmungen des „ERIKA"-Pakets müssen ebenfalls übernommen werden.

Die allgemeine Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Verkehrswesen muss durch eine angemessene und klare Aufgabenverteilung sowie eine effizientere Koordination zwischen den verschiedenen am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ministerien verbessert werden. Die erforderlichen unabhängigen Stellen müssen geschaffen und die Rechtvorschriften von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß umgesetzt werden. Ferner muss die Verwaltung über qualifizierte Mitarbeiter und ausreichende Informationstechnik verfügen, um die korrekte Durchführung der sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergebenden Aufgaben sicherzustellen.

Letzte Änderung: 10.03.2004