Estland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2006 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 504 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 704 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1747 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1403 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2002) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, dass Estland bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verkehrsbereich beachtliche Fortschritte erzielt habe. Sofern das Land für den Güterkraftverkehr (Zugang zum Beruf, Gewichte und Abmessungen), den Seeverkehr (Verkehrssicherheit) sowie in geringerem Umfang für den Luftverkehr weitere Anstrengungen unternehme und im Eisenbahnsektor eine größere finanzielle Transparenz erreiche, werde es im Verkehrsbereich bei der Übernahme des Besitzstandes mit Blick auf den Binnenmarkt keine großen Schwierigkeiten geben. Laut Kommission müsse Estland allerdings in Zukunft genauer darauf achten, dass die erforderlichen Mittel zur Schaffung des künftigen, auf die Beitrittsländer ausgedehnten transeuropäischen Verkehrsnetzes auch tatsächlich bereitgestellt werden. Überdies forderte sie eine Verstärkung der bestehenden Verwaltungsstrukturen einschließlich der Aufsichtsbehörden.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in diesem Bereich bedeutende Fortschritte erzielt wurden. Jedoch wurde es auch für notwendig erachtet, eine spezifische Verkehrsinfrastruktur- und Finanzierungsstrategie zu beschließen und diese aus den nationalen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Allerdings wurde auch darauf hingewiesen, dass Estland sich um die Erhöhung der Verkehrssicherheit der Schiffe bemühen müsse.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurden die vorherigen Einschätzungen bestätigt. Es wurde festgestellt, dass Estland trotz weiterer Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in Zukunft effizientere Maßnahmen ergreifen müsse, insbesondere bei der steuerlichen Angleichung im Straßenverkehr und der Sicherheit im Seeverkehr.

Im Bericht vom November 2000 wurde unterstrichen, dass Estland generell zufrieden stellende Fortschritte bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erzielt hat, die Anstrengungen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung jedoch fortgeführt werden müssen. Die Umsetzung des im März 1999 gebilligten Verkehrsentwicklungsplanes für den Zeitraum 1999-2006 erfolgte weiterhin nach dem vorgesehenen Zeitplan.

Der Bericht vom November 2001 bestätigte die Angleichung an den Besitzstand im Verkehrsbereich. Estland habe gute Fortschritte im Straßenverkehr, beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten und bei der Sicherheit im Seeverkehr erzielt. Estland müsse sich aber noch den neuen gemeinschaftlichen Besitzstand im Schienensektor und den Rechtsvorschriften über die Sicherheit im Seeverkehr angleichen.

Der Bericht vom Oktober 2002 bestätigte die Angleichung der Rechtsvorschriften Estlands an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Estland hat weitere Fortschritte gemacht, besonders in den Bereichen Luft- und Seeverkehr, und hat die Leistung der Verwaltung in den Bereichen Schienen- und Luftverkehr gesteigert.

Im Bericht von 2003 wird hervorgehoben, dass Estland im Wesentlichen die Zusagen und Verpflichtungen einhält, die sich aus den Beitrittsverhandlungen im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze, des Straßenverkehrs, der Binnenschifffahrt und des Eisenbahnverkehrs ergeben, und in der Lage sein müsste, den gemeinschaftlichen Besitzstand ab dem Zeitpunkt des Beitritts anzuwenden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Verkehrspolitik der Gemeinschaft erstreckt sich auf drei wesentliche Achsen.

Das Europa-Abkommen sieht eine Angleichung der estnischen Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht vor und schafft die Grundlage für eine Zusammenarbeit im Hinblick auf die Umstrukturierung und Modernisierung des Verkehrssektors, den verbesserten Zugang zum Verkehrsmarkt, die Erleichterung des Transits und die Erreichung von Betriebsstandards, die denen der Gemeinschaft vergleichbar sind. Das Weißbuch enthält insbesondere Maßnahmen, mit denen die Voraussetzungen für die Verwirklichung des Binnenmarktes im Verkehrssektor geschaffen werden. Hierzu gehören auch Fragen des Wettbewerbs, der Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Normen.

BEWERTUNG

Im Bereich der horizontalen Fragen hat Estland im Oktober 1999 den Schlussbericht über die Ermittlung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs (TINA) gebilligt, das als Grundlage für die Ausweitung des transeuropäischen Netzes auf Estland dienen soll.

Im Straßenverkehr wurden Rechtsvorschriften über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des öffentlichen Verkehrswesens, die staatlichen Beihilfen für das öffentliche Verkehrswesen und die Zugangsbedingungen der Unternehmen zum Verkehrsmarkt verabschiedet. Darüber hinaus wurden Vorschriften über staatliche Beihilfen und ein Rechnungslegungssystem für die Bahn-, Straßen- und Binnenschifffahrtsinfrastruktur erlassen.

Das neue im Juni 2000 verabschiedete Gesetz über den Straßenverkehr regelt den nationalen und internationalen Gütertransport sowie die nichtgewerbliche Beförderung von Personen und stellt die Grundlage für mehrere wichtige Vorschriften über steuerliche Fragen und für ein System zur Erteilung von Genehmigungen im internationalen Verkehr dar. Ferner wird durch dieses Gesetz der Begriff kombinierter Verkehr in Estland eingeführt. Für den Marktzugang für Güter- und Personenkraftverkehrunternehmer sowie die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge wurden genaue Vorschriften und Durchführungsbestimmungen erlassen.

2001 trat das Gesetz über öffentliche Verkehrsmittel in Kraft, mit dem die Rechtsvorschriften im Bereich staatliche Beihilfen und Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes harmonisiert wurden. Zudem wurden die Gesetze über den Straßenverkehr und die Schwerverkehrsabgabe verabschiedet. Was die Verwaltungskapazitäten anbelangt, hat Estland Anstrengungen zur Schulung des Personals unternommen.

Estland hat das multilaterale Übereinkommen über den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (INTERBUS-Übereinkommen) noch nicht paraphiert.

Im Jahr 2003 wurde die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im fiskalischen und sozialen Bereich abgeschlossen, ausgenommen bei der Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten. Im Bereich der Technik ist die Angleichung der Rechtsvorschriften größtenteils abgeschlossen, ausgenommen einige Anwendungsbestimmungen. Eine weitere Angleichung ist noch erforderlich bei der technischen Überwachung von Nutzfahrzeugen, der mobilen Druckbehälter sowie bei Geschwindigkeitsbegrenzern.

Im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze arbeitete Estland einen Entwicklungsplan 2001-2005 für den Verkehrskorridor aus, der als Grundlage für die Kofinanzierung von Straßenbauprojekten dienen soll. Ein erstes Projekt für den Ausbau der Via Baltica begann im Jahre 2002.

Im Schienenverkehrssektor wurde die Ausarbeitung sekundärrechtlicher Rechtsvorschriften fortgesetzt, um die Verkehrssicherheit (Verabschiedung von Vorschriften über das Zulassungssystem für Zugführer) und die gleichen Bedingungen für den Zugang von Bahnunternehmern zur Eisenbahninfrastruktur zu gewährleisten. Das nationale Eisenbahnregister wurde eingerichtet. Weitere Durchführungsvorschriften wurden erlassen, u. a. über Regeln für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und Regeln für die Einnahmen und Ausgaben der Bahnunternehmen. Die Privatisierung der Estnischen Eisenbahn wurde 2001 abgeschlossen. Die Öffnung des Eisenbahnmarktes wurde weiterverfolgt und mehreren Güter- und Personenverkehrsunternehmen wurden neue Lizenzen bewilligt. Unter dem Gesichtspunkt der bevorstehenden Reorganisation der Eisenbahnverwaltung sind die Verfahren und die Aufgabenverteilung zu überprüfen und die Schulung des Personals fortzusetzen. Die Unabhängigkeit der Funktionen der Kapazitätszuweisung und der Tarifierung muss noch gewährleistet werden, insbesondere bezüglich der integrierten privaten Eisenbahnen.

Im Luftverkehrsbereich wurde der nationale Luftfahrtentwicklungsplan für den Zeitraum 2000-2006 verabschiedet. Dieser betrifft insbesondere die Angleichung an die EU-Vorschriften und die Auswirkungen des EU-Beitritts für diesen Sektor. Auf der Grundlage des Luftverkehrsgesetzes wurden Vorschriften in folgenden Bereichen angenommen: Lizenzvergabe und Lizenzentzug sowie Zertifizierung von Luftverkehrsunternehmern und Flugsicherungsdiensten, Voraussetzungen für die Erteilung der Konstruktions-, Bau- und Betriebserlaubnis für Luftfahrzeuge, Anforderungen an die Flugtüchtigkeit, umweltrechtliche Anforderungen an Düsenflugzeuge und Vorschriften zur Nutzung des estnischen Luftraums und zum Flugverkehrsmanagement.

Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Estland über das multilaterale Übereinkommen zur Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraumes wurden Ende 1999 mit der Unterzeichnung eines bilateralen Protokolls abgeschlossen. Die nationale Zivilluftfahrtbehörde erhielt eine neue Struktur und eine neue Satzung. Die Verhandlungen über einen Beitritt zu EUROCONTROL sind noch nicht abgeschlossen. Die Leitlinien für die Schaffung einer ständigen Untersuchungsbehörde für Unfälle und Zwischenfälle wurden zwar verabschiedet, doch muss diese erst noch eingerichtet werden.

Das letzte Anliegen besteht darin, das Rechtsetzungsverfahren zum Abschluss zu bringen und eine unabhängige Untersuchungsbehörde einzurichten.

Estland muss noch Vollmitglied der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (JAA) werden und dafür sorgen, dass die vollständige Beteiligung vor dem Beitritt erfolgt.

In Bezug auf den Seeverkehr wurde das Gesetz über die Sicherheit im Seeverkehr geändert. Das neue Gesetz dient als Grundlage für die Festsetzung der Regeln und Voraussetzungen für die Erteilung, die Aussetzung und den Entzug von Betriebsgenehmigungen für Unternehmer, die Dienste in Zusammenhang mit der Konstruktion, dem Bau, der Instandhaltung, dem Testen und der Überwachung von Schiffen erbringen. Darüber hinaus können nach einer im April 2000 verabschiedeten Änderung des Gesetzes über die Handelsschifffahrt unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates fahrende Schiffe auf Gegenseitigkeitsbasis Seeverkehrsdienstleistungen zwischen den estnischen Häfen erbringen. Ferner wurde auf der Grundlage des Hafengesetzes eine Vorschrift über Schiffsabfälle verabschiedet, mit der die Angleichung an das Gemeinschaftsrecht in diesem Bereich fortgeführt wird. Estland muss jedoch die Stärkung seiner Verwaltung und die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften weiter vorantreiben, damit seine Flotte die Anforderungen der Gemeinschaftsnormen erfüllen kann. Estland muss insbesondere darauf achten, dass genügend entsprechend ausgebildete Inspektoren bereitstehen, um das Gemeinschaftsrecht anwenden zu können.

2001 genehmigte die Regierung die estnische Seeverkehrspolitik für den Zeitraum 2000-2004, mit der die Entwicklung der gesamten Seeverkehrswirtschaft gefördert werden soll. Außerdem wurde Estland in die "Weiße Liste" der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation aufgenommen und damit die Ausbildung der estnischen Seeleute anerkannt.

Im Dezember 2001 wurde Estland Mitglied der Konvention zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs. Jedoch muss Estland die Sicherheit im Seeverkehr weiter verbessern und seine Anstrengungen zur Senkung der Mängelquote der inspizierten Schiffe weiterverfolgen. Die Kennzahlen für das Jahr 2003 deuten auf eine Verschlechterung der Situation hin, insoweit die Zahl der Schiffe unter estnischer Flagge, denen das Auslaufen auf Grund von Mängeln verboten wurde, deutlich gestiegen ist.

Letzte Änderung: 14.01.2004