Zypern

1) BEZUG

Bericht der Kommission [KOM(98) 710 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 502 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1745 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1202 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrem Bericht von 1998 stellt die Kommission fest, dass im Bereich des freien Warenverkehrs unterschiedliche Fortschritte erzielt wurden. Zusätzliche Anstrengungen sind bei der Rechtsangleichung an den Besitzstand der Gemeinschaft erforderlich. Besondere Aufmerksamkeit muss den zur Rechtsanwendung notwendigen Instrumenten geschenkt werden.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde darauf hingewiesen, dass Zypern die Umsetzung in den verschiedenen Bereichen des freien Warenverkehrs vorantreiben musste. Dagegen wurden die Fortschritte im Bereich der Normung und bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften für Spielzeug und Schuhe positiv beurteilt.

Der Bericht vom November 2000 hob die Bemühungen Zyperns bei der Trennung von Normung, Akkreditierung und Zertifizierung sowie die Erfolge bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in den Bereichen Düngemittel, Messwesen, Lebensmittel und Kraftfahrzeuge hervor. In Bezug auf das öffentliche Auftragswesen wurde insbesondere auf die Schaffung eines zentralen Statistiksystems hingewiesen.

In dem Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass Zypern auch in Bezug auf den freien Warenverkehr Fortschritte erzielt hat.

In Ihrem Bericht vom Oktober 2002 weist die Kommission darauf hin, dass Zypern im Bereich des freien Warenverkehrs insbesondere in Bezug auf die Richtlinien nach dem neuen Konzept und das öffentliche Auftragswesen weiter vorangekommen ist.

In ihrem letzten Bericht vom November 2003 hebt die Kommission hervor, dass Zypern im Bereich der Zollunion und des freien Warenverkehrs im Wesentlichen die Voraussetzungen für den Beitritt erfüllt.Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der freie Warenverkehr setzt die Beseitigung sämtlicher Handelsschranken voraus; dazu gehören nicht nur die Zölle und die mengenmäßigen Beschränkungen, sondern auch alle Maßnahmen mit gleicher, das heißt protektionistischer Wirkung.

Wo es an harmonisierten technischen Vorschriften fehlt, gilt nach dem Urteil in der Rechtssache „Cassis de Dijon" der Rechtsgrundsatz der gegenseitigen Anerkennung der einzelstaatlichen Bestimmungen.

Bei der Harmonisierung ist die Europäische Gemeinschaft zu einem „ neuen Konzept " übergegangen. Sie schreibt nicht länger technische Lösungen vor, sondern legt lediglich grundlegende Anforderungen fest, welchen die Waren entsprechen müssen. Einige Richtlinien jedoch entsprechen noch der traditionellen Regulierungsweise und schreiben den Erlass vollständiger und ausführlicher Regelungen vor. Dies gilt zum Beispiel für Pharmazeutika, Chemikalien, Kraftfahrzeuge und Nahrungsmittel. Eine weitere wesentliche Vorschrift für den freien Warenverkehr ist die horizontale Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte.

BEWERTUNG DER LAGE

Im Assoziationsabkommen zwischen der Gemeinschaft und Zypern (1972) sowie im Protokoll von 1987 ist die Errichtung einer Zollunion vorgesehen. Sie trat am 1. Januar 1998 in Kraft. Die Zollunion setzt auch die Harmonisierung der flankierenden Maßnahmen und insbesondere die Harmonisierung der Rechtsvorschriften voraus. Diese Maßnahmen sind erste Schritte zur Harmonisierung des freien Warenverkehr. Jedoch reichen sie nicht aus. In diesem Bereich muss Zypern den gesamten Besitzstand der Gemeinschaft umsetzen und eine institutionelle Infrastruktur schaffen, die die Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften ermöglicht.

Im Jahr 2001 hat Zypern beträchtliche Fortschritte in den Bereichen Zollwert, vorübergehende Verwendung, Abgabenbefreiung, gemeinsamer Zolltarif, Drogengrundstoffe und Umstellung der Zollverwaltung auf EDV erzielt. Die Verhandlungen über das Kapitel „Zollunion" wurden abgeschlossen. Übergangsregelungen wurden nicht beantragt.

Der letzte Bericht vor dem Beitritt aus dem Jahr 2003 stellt fest, dass der Aufbau der nötigen Verwaltungs- und Handlungskapazität zügig voranschreitet. Zypern kommt den Verpflichtungen nach, erfüllt die in den Beitrittsverhandlungen gestellten Anforderungen in diesem Bereich und müsste zum Zeitpunkt des Beitritts in der Lage sein, den gesamten Besitzstand der Gemeinschaft im Bereich der Zollunion umzusetzen.

Im Januar 1997 ist ein neues Produkthaftungsgesetz in Kraft getreten, das bis auf einige technische Einzelheiten mit den Gemeinschaftsnormen konform ist.

Für die Verwaltungsinfrastruktur ist vorgesehen, dass die zyprische Organisation für Normung und Qualitätskontrolle (CYS) auf nationaler Ebene für die Normung sowie die Akkreditierung und Notifizierung zuständig ist. Zu diesem Zweck wurde sie mit zusätzlichem Personal ausgestattet. Die Zertifizierung soll dagegen von einer privaten Einrichtung wahrgenommen werden.

Die CYS, die angeschlossenes Mitglied von CEN (1) und CENELEC (2) sowie Vollmitglied von ETSI (3), ISO (4) und IEC (5) ist und außerdem als Beobachter an der Europäischen Organisation für Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung teilnimmt, hat die Umsetzung der EU-Normen in nationales Recht so weit vorangebracht, dass bisher bereits 1300 europäische Normen übernommen wurden. Im Bericht für das Jahr 2001 wird festgestellt, dass die Regierung bezüglich der horizontalen und verfahrensrechtlichen Maßnahmen alle derzeit bestehenden Normen angenommen hat. Für 2001 wird notiert, dass Zypern den Aufbau seiner Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung der horizontalen und verfahrensrechtlichen Maßnahmen sowie der sektorspezifischen Rechtsvorschriften weiter voranbringen konnte. Der Bericht von 2003 fordert, das Zypern Vollmitglied von CEN und CENELEC wird.

Bei der Umsetzung der sektorspezifischen Rechtsvorschriften hat Zypern unterschiedliche Fortschritte erzielt. So sind in den von dem neuen Konzept betroffenen Bereichen einige Fortschritte in den Bereichen Spielzeug, Messwesen und Fertigverpackungen zu verzeichnen. Zypern hat jedoch die Absicht, ein neues Rahmengesetz über die Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen Konzept und mehrere Verordnungen über verschiedene Produktgruppen anzunehmen (z.B. Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen in explosionsgefährdeter Umgebung, Druckbehälter und Druckgeräte, ...). 2001 war dieses Rahmengesetz noch nicht verabschiedet. Auch die Vorschriften für die Richtlinien nach dem neuen Konzept stehen noch aus. In dem Bericht für das Jahr 2002 wird festgestellt, dass das neue Rahmengesetz im März 2002 von der Abgeordnetenkammer angenommen wurde und somit der Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen Konzept nichts mehr im Wege steht. Der Bericht von 2003 weist darauf hin, dass Zypern seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, indem es ein Rahmengesetz über die Umsetzung des Besitzstandes im Bereich der Normungs-, Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Notifizierungsverfahren verabschiedet hat. Dieses Gesetz wird zum Zeitpunkt des Beitritts in Kraft treten.

In den unter das alte Konzept fallenden Bereichen und insbesondere im Nahrungsmittelsektor wurden die Rechtsvorschriften über schnellgefrorene Lebensmittel und über Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, angeglichen. Außerdem plant das Gesundheitsministerium Rechtsvorschriften, mit denen die Kontrolle der Lebensmittel gewährleistet werden soll. Im Jahr 2001 sind neue Rechtsvorschriften angenommen worden. Der Bericht von 2003 stellt fest, dass die Umsetzung des Besitzstandes auf dem Gebiet der Lebensmittel noch verbesserungswürdig ist.

Bei den chemischen Erzeugnissen wurde der gemeinschaftliche Besitzstand für Düngemittel übernommen, aber Durchführungsverordnungen für das Gesetz über gefährliche Substanzen und Zubereitungen von 1991, das 1997 geändert wurde, müssen noch angenommen werden. Trotz zufrieden stellender Fortschritte bei den Drogenausgangsstoffen sind weitere Anpassungen des geltenden Rechts erforderlich. Im März 2001 wurden Rechtsvorschriften angenommen, mit denen die Angleichung an den Besitzstand im Bereich Drogengrundstoffe sichergestellt werden soll.

Das Inverkehrbringen pharmazeutischer Erzeugnisse wird bereits vom Arzneimittelrat überwacht. Der Ausschuss für die Kontrolle der Arzneimittelpreise muss noch eingerichtet werden. Seit dem Bericht aus dem Jahr 2000 sind bei der Umsetzung des Besitzstands in Bezug auf die pharmazeutischen Erzeugnisse Fortschritte zu verzeichnen. Die Annahme der Rechtsvorschriften über Tierarzneimittel im Jahr 2002 hat einen weiteren Beitrag hierzu geleistet. Im Laufe der Beitrittsverhandlungen wurde Zypern eine Übergangsregelung für die Erneuerung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln bis 31. Dezember 2005 gewährt.

Was Textilwaren, Kristallglas und Holz anbelangt, so stimmen die geltenden Gesetze nicht vollständig mit den Richtlinien der Gemeinschaft überein. Immerhin traten 1999 die neuen Rechtsvorschriften für Schuhe in Kraft, und es konnten Fortschritte bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen erzielt werden. Mit der Annahme von Rahmenrichtlinien für die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen wurden im Jahr 2002 einige wichtige Fortschritte erzielt.

Abgesehen von den nach wie vor nicht angepassten technischen Bereichen wird der freie Warenverkehr in Zypern außerdem durch dass allgemeine Einfuhrlizenzverfahren und die obligatorischen Ursprungsangaben behindert, die noch vor dem Beitritt abgeschafft werden müssen. Was die nichtharmonisierten Bereiche anbetrifft, so wird die bestehende Gesetzgebung derzeit einer Prüfung unterzogen, um die Gesetze ausfindig zu machen, die durch die Einführung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung bis Ende 2001 geändert werden müssen. Der Bericht von 2003 weist darauf hin, dass diese Prüfung nun abgeschlossen werden muss und dass die unvereinbaren Gesetze aufzuheben sind. Im öffentlichen Auftragswesen soll die Bestimmung über die Präferenzbehandlung einheimischer Anbieter bis zum Beitritt Zyperns zur Europäischen Union (EU) wegfallen. Als Fortschritte sind das neue zentralisierte Statistiksystem und die allmähliche Anwendung der Verfahren über administrative und gerichtliche Rechtsbehelfe zu nennen. Im Jahr 2001 lässt sich weder auf legislativer noch auf administrativer Ebene ein Fortschritt feststellen. Im April 2002 ist das Gesetz über die Auftragsvergabe in den Sektoren Verkehr, Wasser, Energie und Telekommunikation in Kraft getreten. Gemäß dem Bericht von 2003 sind noch gewisse Anpassungen nötig, damit die Gesetze im Bereich des öffentlichen Auftragswesens mit dem Besitzstand voll vereinbar sind, insbesondere was den Ausbau der Verwaltungskapazität betrifft.

Die Verhandlungen über das Kapitel „freier Warenverkehr" wurden abgeschlossen. Zypern wurde eine Übergangsregelung für die Erneuerung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln bis 31. Dezember 2005 gewährt. Insgesamt erfüllt Zypern die Verpflichtungen, die es im Verlauf der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist.

(1) Europäisches Komitee für Normung

(2) Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung

(3) Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen

(4) Internationale Organisation für Normung

(5) Internationale elektrotechnische Kommission

Letzte Änderung: 12.01.2004