Slowakei

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2004 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 703 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 511 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 711 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001)1754 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002)1410 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003)1209 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass die Slowakei im Begriff sei, nach und nach den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand für den Bereich des freien Warenverkehrs zu übernehmen, und den Bestimmungen des Europa-Abkommens über die Liberalisierung des Handels bereits weitgehend entspreche. Der Rückgriff auf Maßnahmen zur Beeinflussung der Zahlungsbilanz sowie die langsamen Fortschritte bei der Rechtsangleichung und der Einführung eines kompatiblen Systems freiwilliger Normen und der Konformitätsbewertung würden jedoch Schwächen bei der Erfüllung der Bestimmungen des Europa-Abkommens aufdecken. Die Kommission forderte die Slowakei auf, im Bereich der Normung und Zertifizierung noch erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, damit mittelfristig der gemeinschaftliche Besitzstand vollständig und effizient übernommen werden kann, und dafür Sorge zu tragen, dass ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften in den auf Gemeinschaftsebene nicht harmonisierten Bereichen den Handel nicht behindern und zu diesem Zweck vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

In dem Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass nur in bestimmten Bereichen Fortschritte erzielt worden seien. So wurde die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des "neuen Konzepts" dadurch behindert, dass weder ein angemessener Rechtsrahmen angenommen noch eine entsprechende Infrastruktur geschaffen wurden.

Außerdem wurde noch keine klare Trennung zwischen den Funktionen Gesetzgebung, Normung, Zertifizierung und Akkreditierung vollzogen.

In dem Bericht vom November 1999 stellte die Kommission fest, dass die Verabschiedung eines Rahmengesetzes über die technischen Vorschriften und die Konformitätsbewertung vom September 1999 im Bereich des freien Warenverkehrs einen großen Schritt vorwärts darstelle. Fortschritte wurden auch in der Normung sowie in der Umsetzung technischer Gemeinschaftsvorschriften über Arzneimittel und Textilien erzielt. Die Slowakei musste jedoch noch weitere Anstrengungen unternehmen, um die anderen Einzelrichtlinien umzusetzen.

Im Bericht vom November 2000 wurde der Slowakei bescheinigt, dass sie beachtliche Fortschritte im Bereich des freien Warenverkehrs erzielt habe, dagegen im Bereich der Zollunion nur wenig vorangekommen sei.

Im Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass die Slowakei beim freien Warenverkehr gute Fortschritte erzielt und die Rechtsangleichung auch im Bereich der Zollunion beachtlich vorangetrieben habe.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurden der Slowakei Forschritte insbesondere beim Neuen und Globalen Konzept sowie im öffentlichen Auftragswesen und beachtliche Erfolge im Bereich der Zollunion bescheinigt.

In ihrem Bericht vom November 2003 vertrat die Kommission die Auffassung, dass die Slowakei die für ihren Beitritt geltenden Anforderungen im Wesentlichen erfülle, allerdings seien in bestimmten Bereichen noch weitere Fortschritte vonnöten.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der freie Warenverkehr setzt die Beseitigung sämtlicher Handelsschranken voraus. Dazu gehören nicht nur die Zölle und die mengenmäßigen Beschränkungen, sondern auch alle Maßnahmen mit gleicher, d. h. protektionistischer Wirkung.

Wo es an harmonisierten technischen Vorschriften fehlt, gilt nach dem Urteil in der Rechtssache "Cassis de Dijon" der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der einzelstaatlichen Bestimmungen.

Bei der Harmonisierung ist die Europäische Gemeinschaft zu einem „ neuen Konzept " übergegangen. Sie schreibt nicht länger technische Lösungen vor, sondern legt lediglich grundlegende Anforderungen fest, welchen die Waren entsprechen müssen.

BEWERTUNG DER LAGE

Die verbindlichen Normen, die früher als Regulierungsinstrumente eingesetzt wurden und den freien Warenverkehr behinderten, wurden nur in wenigen Fällen verwendet. Im Februar 2001 nahm die Regierung eine Entschließung über die Politik der Slowakei im Bereich Normung, Messwesen, Prüfung und Konformitätsbewertung an, die sich auf die Entschließungen des Rates vom Oktober 1999 zur Rolle der Normung in Europa und die gegenseitige Anerkennung stützt. Im Oktober 2001 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Gesetzes über die technischen Vorschriften für Produkte und die Konformitätsbewertung. Weitere Fortschritte waren bei der Umsetzung der harmonisierten europäischen Normen zu verzeichnen; bis September 2001 wurden fast 70 % der CEN-Normen übernommen. Mit einem gesonderten neuen Marktaufsichtsgesetz, das seit April 2002 gilt, wurde die Rechtsgrundlage für die Durchsetzung der CE-Kennzeichnung geschaffen.

Im Bericht 2003 wird festgestellt, dass die Strukturen zur Umsetzung in den Bereichen Normung, Messtechnik, Akkreditierung, Konformitätsbewertung und Marktaufsicht bereits bestehen. Die Slowakei muss noch bereichsübergreifende Rechtsvorschriften zur Einführung einer Klausel der gegenseitigen Anerkennung in Bezug auf das geltende Recht annehmen.

Der herausragendste Punkt war zweifellos die Verabschiedung eines neuen Rahmengesetzes über die technischen Vorschriften und die Konformitätsbewertung, das die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts im Bereich des „neuen Konzepts" umsetzt. Das Gesetz trat am 1. Januar 2000 in Kraft und dürfte die Umsetzung zahlreicher Einzelrichtlinien des „neuen Konzepts" ermöglichen. Im Bericht 2001 wurden besonders bemerkenswerte Fortschritte im Bereich des Neuen Konzepts festgestellt, die sich in der Zahl der angenommenen Verordnungen widerspiegelten. 2003 hat die Slowakei sozusagen sämtliche sektoralen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem "neuen Konzept" umgesetzt; allgemein wurde festgestellt, dass diese Umsetzung mit dem Besitzstand in Übereinstimmung steht.

Bei den Einzelrichtlinien wurden auch einige Fortschritte im Lebensmittelbereich verzeichnet, da das Lebensmittelgesetz durch einige Kapitel ergänzt wurde. Im Bereich der Arzneimittel wurden Maßnahmen ergriffen zur Umsetzung der Richtlinien über die Gute Herstellungspraxis und Vertriebspraxis, über Versuche und Preise. Auf dem Textilsektor wurde die Richtlinie zur Bezeichnung von Textilerzeugnissen umgesetzt. Im Bericht 2002 wurden Fortschritte in den Bereichen der Richtlinien des „alten Konzepts" bescheinigt. 2003 muss die Umsetzung des Besitzstands im Bereich des Arzneimittelsrechts noch abgeschlossen werden. Zusammenfassend wird im Bericht 2003 festgestellt, dass die Slowakei in diesen Bereichen zum Abschluss ihrer Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig den Besitzstand in den noch nicht harmonisierten Sektoren annehmen muss.

Diese Fortschritte schließen sich an die in den Vorjahren erzielten Ergebnisse an. Besonders erwähnenswert ist hier die 1997 begonnene Umsetzung der Richtlinien über Baustoffe, chemische Erzeugnisse und Medizinprodukte durch Rahmengesetze sowie die Verabschiedung einer Verordnung zur teilweisen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich kosmetische Mittel.

Im Januar 2001 trat ein neues Gesetz über das öffentliche Auftragswesen in Kraft. Es steht zwar weitgehend mit dem Besitzstand im Einklang, musste jedoch dennoch im Jahr 2002 in einigen Punkten geändert werden.

Die Verhandlungen über das Kapitel "Freier Warenverkehr" wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Die Slowakei hat in diesem Bereich keine Übergangsregelungen beantragt.

Was die Verhandlungen über die Übernahme des Besitzstandes im Bereich der Zollunion anbetrifft, so wurde im Bericht 2000 festgestellt, dass ein neues Zollgesetz, mit dem die volle Angleichung an den Zollkodex der Gemeinschaften und seine Durchführungsvorschriften verwirklicht werden soll, noch immer ausstand. Dieses neue Gesetz, mit dem die Unterschiede zwischen den slowakischen Rechtsvorschriften und dem Besitzstand beseitigt wurden, trat im Juli 2001 in Kraft. In dem Bericht wurde die Auffassung vertreten, dass die Slowakei die Angleichung ihrer Zollvorschriften an den Besitzstand fast abgeschlossen habe. Auch im Hinblick auf die administrative und operationelle Leistungsfähigkeit, den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich umzusetzen, wurden beträchtliche Fortschritte festgestellt. Im Bericht 2003 wird empfohlen, dass die slowakischen Behörden dafür Sorge tragen, dass die Projekte zur Informatisierung plangemäß abgeschlossen werden.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Es wurden keinerlei Übergangsregelungen beantragt.

Letzte Änderung: 23.02.2004