Rumänien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2003 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 702 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 510 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM (2000) 710 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK (2001) 1753, nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK (2002) 1409, nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM (2003) 676 endg. - SEK (2003) 1211, nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK (2004) 1200 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2005) 1354 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass nach einer Phase schwieriger Handelsbeziehungen zu Rumänien seit der Annahme der neuen Leitlinien Anfang 1997 Bemühungen um eine Verbesserung der Lage und der Wille zur Einhaltung des im Europa-Abkommen vorgesehenen Zeitplans für die Beseitigung der bilateralen Handelshemmnisse erkennbar seien. Sie forderte die rumänische Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die innerstaatlichen Rechtsvorschriften in den auf Gemeinschaftsebene nicht harmonisierten Bereichen den Handel nicht behindern und insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen. Die Kommission hielt darüber hinaus noch umfangreiche Anstrengungen für erforderlich, bis Rumänien das Stadium erreichen würde, in dem sich endgültig beurteilen ließe, ob der gemeinschaftliche Besitzstand vollständig und effizient umgesetzt werden könne.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass Rumänien Fortschritte bei der Übernahme der nach dem „neuen Konzept" erlassenen Gemeinschaftsrichtlinien erzielt habe, aber ein Großteil der EU-Normen noch übernommen werden müsse.

In ihrem Bericht vom Oktober 1999 stellte die Kommission fest, dass trotz der Fortschritte, die im Bereich der Normung und bei der Umsetzung der Richtlinien über Fahrzeuge erzielt wurden, weiterhin große Probleme bei der Umsetzung der übrigen sektoralen Richtlinien bestünden, da ein einheitlicher Rechtsrahmen für eine systematische Umsetzung der Grundsätze des neuen und des globalen Konzepts fehle.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass seitdem nur geringe Fortschritte erzielt worden waren.

Im Bericht vom November 2001 hieß es, dass Rumänien kaum Fortschritte im Bereich des freien Warenverkehrs gemacht habe, mit Ausnahme der Gesetzgebung hinsichtlich des neuen Konzepts, des globalen Konzepts und des öffentlichen Auftragswesens. Hingegen hatte das Land im Zollbereich beträchtliche Fortschritte gemacht.

In ihrem Bericht vom Oktober 2002 stellte die Kommission fest, dass Rumänien Fortschritte bei der Umsetzung der sektoralen Gesetzgebung und bei der weiteren Angleichung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens gemacht hatte und auch im Zollbereich gut weitergekommen war.

Im Bericht vom November 2003 äußerte die Kommission die Auffassung, dass Rumänien bei der Umsetzung des Besitzstands weiterhin gut vorankomme.

Nach dem Bericht vom Oktober 2004 hat Rumänien, abgesehen von der Anwendung der Vergabevorschriften, auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs weitere Fortschritte erzielt.

Im Bericht vom Oktober 2005 wird betont, dass Rumänien- trotz der bereits erzielten Fortschritte - bei Querschnittsmaßnahmen und Verfahren und in Bezug auf die Rechtsvorschriften nach dem alten Konzept größere Anstrengungen unternehmen muss. Die Situation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist weiterhin sehr unbefriedigend.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der freie Warenverkehr setzt die Beseitigung sämtlicher Handelsschranken voraus. Dazu gehören nicht nur die Zölle und die mengenmäßigen Beschränkungen, sondern auch alle Maßnahmen mit gleicher, d. h. protektionistischer Wirkung.

Wo es an harmonisierten technischen Vorschriften fehlt, gilt nach dem Urteil in der Rechtssache „Cassis de Dijon" der Rechtsgrundsatz der gegenseitigen Anerkennung der einzelstaatlichen Bestimmungen.

Bei der Harmonisierung ist die Europäische Gemeinschaft zu einem „ neuen Konzept " übergegangen. Sie schreibt nicht länger technische Lösungen vor, sondern legt lediglich grundlegende Anforderungen fest, welchen die Waren entsprechen müssen.

BEWERTUNG DER LAGE

1998 schuf die rumänische Regierung durch den Erlass zweier wichtiger Verordnungen über die staatliche Normung und die Akkreditierung und die Infrastruktur für die Konformitätsbewertung eine solide, den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts entsprechende Rechtsgrundlage für die Normung und die Akkreditierung. Auch die unbedingt erforderliche Trennung der Bereiche Normung und Akkreditierung wurde damit vollzogen. Die Akkreditierung untersteht nun einer vom rumänischen Normungsinstitut [ASRO (EN)] unabhängigen staatlichen Akkreditierungsbehörde [RENAR (EN)], die Mitglied der European Accreditation [EA (EN)] ist.

2002 wurden mit der Annahme des Rechtsrahmens zur Konformitätsbewertung Fortschritte in Hinblick auf den institutionellen Rahmen erzielt. Im Bericht 2003 wurden weitere Fortschritte in diesem Bereich festgestellt. Nach dem Bericht für 2004 ist das Land bei Akkreditierung und Konformitätsbewertung gut vorangekommen. Im Dezember 2003 wurden darüber hinaus Durchführungsbestimmungen angenommen, in denen Verfahren zur Konformitätsbewertung von Waren und Regeln für die Anwendung und die Nutzung der CE-Kennzeichnung festgelegt wurden. Das rumänische Institut für Normung hat ein umfangreiches Arbeitsprogramm zur Übernahme der EU-Normen in Angriff genommen, das nun erste Erfolge verzeichnen kann. Im Bericht von 2001 wurde vermerkt, dass die rumänische Akkreditierungsbehörde Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung unterzeichnet und ungefähr 15 % der harmonisierten europäischen Normen übernommen habe. Für 2003 stellte der Bericht fest, dass die Umsetzung europäischen Normen fortgesetzt wurde und man mittlerweile bei über 70% angelangt sei. Im Bericht für 2004 wird konstatiert, dass Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung - die nach dem Wunsch der Kommission bereits 2001 hätten eingeführt werden sollen - in das neue Messwesengesetz sowie in Durchführungsbestimmungen für verschiedene Bereiche aufgenommen wurden. Bei der Normung wurden beträchtliche Fortschritte erzielt, dank der Übernahme europäischer Normen, die die Voraussetzung für die Aufnahme in CEN und CENLEC waren. Dem Bericht für 2005 zufolge ist der Aufbau der Marktaufsicht abgeschlossen; sie muss aber noch konsolidiert und besser koordiniert werden. Insbesondere die verwaltungstechnische Leistungsfähigkeit der Akkreditierungsstelle RENAR muss noch ausgebaut werden.

Bei der Umsetzung der übrigen sektoralen Richtlinien waren bis 2000 keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen, da ein einheitlicher Rechtsrahmen für eine systematische Umsetzung der Grundsätze des neuen und des globalen Konzepts fehlte. Im Bericht von 2001 hieß es, dass Rumänien schließlich diesen Rechtsrahmen verabschiedet habe, mit dem die Prinzipien des neuen Konzepts und des globalen Konzepts in der nationalen Gesetzgebung verankert würden.

In den Bereichen, die unter die Richtlinien nach dem „neuen Konzept" fallen, hat sich die Übernahme des Besitzstands verzögert, dies betrifft insbesondere Spielwaren, Aufzüge, Gasverbrauchseinrichtungen, Druckbehälter, elektromagnetische Verträglichkeit, Niederspannungsgeräte, Medizinprodukte, Sportboote und das gesetzliche Messwesen. Die seither erzielten Fortschritte sind auf die Annahme des Rechtsrahmens zurückzuführen, der die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands ermöglicht. Nach dem Bericht für 2004 sind auf diesem Gebiet Fortschritte erzielt worden, und zwar bei Niederspannungsgeräten, elektromagnetischer Verträglichkeit, Aufzügen, Telekommunikationsendeinrichtungen, gesetzlichem Messewesen, Spielwaren, Gasverbrauchseinrichtungen, einfachen Druckbehältern und Maschinen. Dem Bericht für 2005 zufolge ist die Anpassung an das Gemeinschaftsrecht zwar generell akzeptabel, aber in einigen Bereichen sind noch zusätzliche Anstrengungen nötig. Die Akkreditierung der Konformitätsbewertungsstellen steht noch aus.

Innerhalb der unter die Richtlinien nach dem „alten Konzept" fallenden Bereiche sind einige Fortschritte bei Detergenzien, Kraftfahrzeugen, Arzneimitteln (Dringlichkeitsgesetz), Lebensmitteln (Rahmengesetz und Kennzeichnungsvorschriften) und im Bereich Glas zu verzeichnen. Dagegen wurden bei Fertigpackungen, Holz und Textilwaren keine weiteren Fortschritte erzielt. Seit 2002 wurden einige Fortschritte bei der Übertragung und der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in den Bereichen gesetzliches Messwesen und Fertigpackungen erzielt. Bei der Lebensmittelsicherheit und beim Lebensmittelrecht wurde der Prozess der Umsetzung beträchtlich beschleunigt. Im Bericht 2003 wurden Fortschritte in den Bereichen Kraftfahrzeuge, kosmetische Mittel, gesetzliches Messwesen und chemische Stoffe festgestellt. Dem Bericht für 2005 zufolge hat Rumänien den Großteil der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen in innerstaatliches Recht überführt. Noch nicht abgeschlossen ist die Anpassung auf dem Gebiet der guten Laborpraxis und der Kosmetika.

Was die Lebensmittelsicherheit und Lebensmittel angeht, so ist die Mehrzahl der vertikalen Richtlinien über Lebensmittel im September 2002 in Kraft getreten. 2005 müssen die Arbeiten in den Bereichen genetisch veränderte Organismen (GVO), Hygienevorschriften, Mineralwasser und Einfuhrkontrolle bei Trockenfrüchten intensiviert werden.

Das neue Gesetz über das öffentliche Auftragswesen ist zwar in Kraft getreten, die einschlägigen Durchführungsvorschriften wurden jedoch noch nicht umgesetzt. Die Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand wurde 2005 noch nicht abgeschlossen. Die Umsetzung der Richtlinien von 2004 steht noch aus, und es muss noch eine vollständige Rechtsgrundlage erarbeitet werden, die harmonisierte Vorschriften über Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaften, die elektronische Auftragsvergabe und wirksame Nachprüfungsverfahren beinhaltet. Die Kommission hält die Durchführung der Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge für sehr unbefriedigend.

In Bezug auf die verwaltungstechnische Leistungsfähigkeit ist noch eine erhebliche Verbesserung und Modernisierung notwendig, wenn Missbrauch und Verstöße vollständig ausgeschlossen werden sollen. Im Juli 2005 wurde die Agentur für öffentliche Aufträge eingerichtet, die als Zentralbehörde für die Regulierung und Kontrolle der öffentlichen Auftragsvergabe zuständig ist.

Bei den Verhandlungen zum Kapitel Freizügigkeit der Güter wurden im Jahre 2001 erste Schritte in Hinblick auf die Angleichung der rumänischen Gesetzgebung an den gemeinsamen Zollkodex und seine Durchführungsbestimmungen vorgenommen. Im November 2001 wurden Bestimmungen über die Anwendung des Rumänischen Integrierten Zolltarifs (TARIR) angenommen, der auf dem Integrierten Zolltarif der Gemeinschaft (TARIC) beruht. Im Bericht für 2004 wird vermerkt, dass Rumänien im Berichtszeitraum gewisse Fortschritte bei der Umsetzung des nach 2001 verabschiedeten zollrechtlichen Besitzstandes gemacht hat. Um die operative und verwaltungstechnische Leistungsfähigkeit zu erhöhen, wurde die Zollbehörde im März 2004 organisatorisch und funktional umstrukturiert. Einige Fortschritte waren bei der Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern zu beobachten. Rumänien muss die Leistungsfähigkeit seiner Verwaltung weiter erhöhen und weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption innerhalb der Zollverwaltung erzielen. Dem Bericht für 2005 zufolge erfüllt Rumänien die Verpflichtungen, die sich aus den Beitrittsverhandlungen auf dem Gebiet des Zollrechts ergeben. Die Kommission konstatiert, dass zusätzliche Anstrengungen in Bezug auf die verwaltungstechnische und operative Leistungsfähigkeit der Zollbehörde unternommen werden müssen, insbesondere bei der Schulung der Beamten, den Zollverfahren und der Korruptionsbekämpfung.

Letzte Änderung: 06.01.2006