Polen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2002 endg.- nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 701 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 509 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 708 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001)1752 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002)1408 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003)1207 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 stellte die Europäische Kommission fest, dass Polen nach und nach die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über den freien Warenverkehr übernehme. Sie hob ferner Fortschritte während des Jahres 1997 hervor, wies jedoch darauf hin, dass noch weitere Anstrengungen erforderlich seien, bis Polen den gemeinschaftlichen Besitzstand umgesetzt habe.

Im Bericht vom November 1998 wurde demgegenüber eine gewisse Verzögerung dieses Prozesses beanstandet.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde bekräftigt, dass Polen noch bei weitem nicht in der Lage sei, diese Grundfreiheit des Binnenmarktes zu gewährleisten, weil das Land bei der Schaffung eines Rechtsrahmens auf diesem Gebiet, insbesondere bei der Umsetzung der Richtlinien des „neuen Konzepts", keine nennenswerten Fortschritte erzielt habe.

In dem Bericht vom November 2000 stellte die Kommission fest, dass bei der Übernahme des Besitzstandes im Bereich des freien Warenverkehrs und der Zollunion bedeutende Fortschritte erzielt worden seien.

Im Bericht vom November 2001 wurden einige Fortschritte beim freien Warenverkehr und stetige Fortschritte bei der Zollunion bescheinigt.

Im Bericht vom Oktober 2002 kam die Kommission bezüglich des freien Warenverkehrs zu dem Schluss, dass Polen bei einigen Aspekten gute Fortschritte erzielt habe, während bei anderen eher von einem Rückschritt zu sprechen sei. Bei der Übernahme des Besitzstandes im Bereich der Zollunion wurde wiederum ein stetiges Vorankommen bescheinigt.

In ihrem Bericht 2003 vertritt die Kommission die Auffassung, dass Polen die sich aus dem Besitzstand ergebenden Anforderungen im Wesentlichen erfülle, allerdings seien in bestimmten Berichten noch weitere Anstrengungen erforderlich.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der freie Warenverkehr setzt die Beseitigung sämtlicher Handelsschranken voraus. Dazu gehören nicht nur die Zölle und die mengenmäßigen Beschränkungen, sondern auch alle Maßnahmen mit gleicher, d. h. protektionistischer Wirkung.

Wo es an harmonisierten technischen Vorschriften fehlt, gilt nach dem Urteil in der Rechtssache "Cassis de Dijon" der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der einzelstaatlichen Bestimmungen.

Bei der Harmonisierung ist die Europäische Gemeinschaft zu einem " neuen Konzept " übergegangen. Sie schreibt nicht länger technische Lösungen vor, sondern legt lediglich grundlegende Anforderungen fest, welchen die Waren entsprechen müssen.

BEWERTUNG DER LAGE

Der Stand der Anpassung der polnischen Rechtsvorschriften an das für diesen Bereich geltende Gemeinschaftsrecht war zu Beginn der Verhandlungen wenig zufrieden stellend. Dies hatte kurzfristig einige Probleme beim Zugang zum polnischen Markt verursacht, die für Wirtschaftsteilnehmer aus der Europäischen Union (EU) von Nachteil waren. Gleichzeitig müssen die polnischen Produzenten erhöhte Kosten tragen, da ihre Erzeugnisse die Anforderungen zweier unterschiedlicher Systeme erfüllen müssen. Langfristig können die fehlenden Fortschritte bei der Harmonisierung in diesem Bereich den polnischen Unternehmen das Leben schwer machen, denn diese werden noch weniger Zeit haben, um sich an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzupassen, und es wird noch schwieriger für sie werden, echten Gewinn aus ihrem Zugang zum EU-Markt zu ziehen.

Bei der Übernahme und Umsetzung der Richtlinien des „neuen Konzepts" kam Polen bis 1999 nicht voran. Es wurden keine Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinien über chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Kosmetika, Glas, Textilien, Schuhe, Holz sowie gesetzliches Messwesen festgestellt. Hingegen hat Polen technische Vorschriften für Kraftfahrzeuge verabschiedet. Hinsichtlich der horizontalen und verfahrensmäßigen Maßnahmen wurden im Jahr 2000 durch die Verabschiedung der erforderlichen Rahmengesetze für das neue Konzept beachtliche Fortschritte erzielt. Im März 2001 billigte der polnische Ausschuss für Europäische Integration einen "Plan zur Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen Konzept". Im Jahr 2002 wurden eine Novelle des Gesetzes über das Konformitätsbewertungssystem, die unter anderem die Frage der Marktüberwachung regelt, sowie ein neues Normungsgesetz verabschiedet.

In den Bereichen Zertifizierung, Konformitätsbewertung und technische Normung hat sich Polen darauf beschränkt, alte Handelsschranken zu beseitigen, indem es am 23. Juli 1999 eine Änderung des Gesetzes über Prüfwesen und Zertifizierung verabschiedete, die am 10. September 1999 in Kraft trat. Polen muss sicherstellen, dass die Vorschrift tatsächlich angewandt wird und dabei die Verpflichtungen aus dem Europäischen Protokoll über Konformitätsbewertung erfüllt werden. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, wenn die kurzfristigen Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1998 eingehalten werden sollen, denn bisher ist keiner der erforderlichen Rahmentexte verabschiedet worden. Mit der Verabschiedung des Konformitätsbewertungsgesetzes im April 2000 wurde der rechtliche Rahmen für die Übernahme und Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen und dem alten Konzept geschaffen. Im Bericht 2001 wurde das Inkrafttreten der Novelle zum Normungsgesetz im Dezember 2000 als größte Leistung bei der Rechtsangleichung herausgestellt.

Im Bericht 2003 wird festgestellt, dass die bereichsübergreifenden Maßnahmen und die zur Anwendung des Besitzstands des "neuen Konzepts" erforderlichen Verfahren eingeführt sind. Polen hat die Mehrzahl der Texte der sektorübergreifenden Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem "neuen Konzept" umgesetzt, allerdings bedarf es noch weiterer Fortschritte in den Bereichen Seilbahnen, Medizinprodukte und medizinische Geräte, nichtselbsttätige Waagen, Schiffsausrüstung, Funk- und Telekommunikationsendeinrichtungen.

Von den Richtlinien nach dem "alten Konzept" hat Polen bis 2003 einen großen Teil des Besitzstands für derartige Produkttypen umgesetzt. Weitere Arbeiten sind in folgenden Bereichen erforderlich: Textilien, Eich- und Messtechnik, Kraftfahrzeuge, chemische Erzeugnisse, Düngemittel, Arzneimittel, kosmetische Mittel und Holz.

Polen hat die Klausel der gegenseitigen Anerkennung noch nicht in sein Recht übernommen.

Im September 2001 wurde das Rahmengesetz über Arzneimittel verabschiedet.

Zusammenfassend wird im Bericht 2003 festgestellt, dass Polen sich dringend darum bemühen muss, die noch bestehenden Handelshemmnisse zu beseitigen, um sicherzustellen, dass es bis zum Beitritt in Übereinstimmung mit den grundlegenden Regeln der Union im Bereich des freien Warenverkehrs steht.

Fortschritte wurden ferner bei der Reform der Institutionen erzielt. Die polnische Regierung hat einen Erlass verabschiedet, der die Teilung der Zuständigkeit für Akkreditierung und Zertifizierung vorsieht, gegenwärtig fällt nämlich beides in den Kompetenzbereich des polnischen Instituts für Prüfwesen und Zertifizierung. Der polnische Normungsausschuss hat noch nicht den Status eines vollkommen unabhängigen Gremiums, sondern ist noch immer eine der Regierung unterstehende öffentliche Institution. Seine Unabhängigkeit dürfte ab Januar 2003 gewährleistet sein.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Für Medizinprodukte wurde eine Übergangsregelung gewährt (bis 2005). Des Weiteren wurde mit Polen eine Übergangsregelung für die Verlängerung von Marktzulassungen für existierende Pharmazeutika getroffen, die Ende 2008 ausläuft. Polen sollte sich nun auf den Abschluss seiner Angleichungsbemühungen konzentrieren, und zwar insbesondere durch die Verabschiedung noch ausstehender Durchführungsvorschriften in den Bereichen Lebensmittel und öffentliches Auftragswesen.

Im Bereich der Zollunion hat Polen seine Rechtsvorschriften weitestgehend an den Besitzstand angepasst. Ein bedeutender Schritt voran war die Verabschiedung eines Zollstrategiepapiers durch die Regierung im Oktober 1999. Auch bei der weiteren Übernahme des EG-Zollkodex und seiner Durchführungsbestimmungen hat Polen einige Fortschritte erzielt. Mit dem Änderungsgesetz zum Zollkodex, das im März 2001 in Kraft trat, wurde die Rechtsangleichung 2001 praktisch abgeschlossen. Allerdings stellt der Zollbetrug weiterhin ein Problem dar. Im Bericht 2002 wurden stetige Fortschritte sowohl bei der Angleichung der Rechtsvorschriften als auch beim Ausbau der Verwaltungskapazität im Zollbereich bescheinigt.

Im Bericht 2003 werden große Fortschritte bei der Einrichtung und Anwendung von Informatiksystemen sowie die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Interkonnektivität festgestellt. Die polnischen Zollvorschriften sind nach Inkrafttreten der letzten rechtlichen Anpassungen im August 2003 weitgehend mit dem Besitzstand vereinbar.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind abgeschlossen. Es wurden keine Übergangsregelungen beantragt.

Letzte Änderung: 23.02.2004