Lettland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2005 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1998) 704 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 506 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 706 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1749 nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1405 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1203 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 stellte die Europäische Kommission fest, dass Lettland in seinem Bestreben, die Gemeinschaftsvorschriften über den freien Warenverkehr zu erfüllen, einige Fortschritte erzielt und insbesondere in den Bereichen Normung und Konformitätsbewertung beachtliche Anstrengungen unternommen hatte. Zugleich betonte die Kommission jedoch, dass Lettland seine Anstrengungen zur Anpassung der technischen Vorschriften intensivieren müsste, wobei die Hauptschwierigkeit auf diesem Gebiet der Mangel an erfahrenen Arbeitskräften sei. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich des freien Warenverkehrs, sofern das einmal angeschlagene Harmonisierungstempo aufrechterhalten werde, kein größeres Beitrittshindernis darstellte, doch müsste Lettland dafür Sorge tragen, dass seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften in den auf Gemeinschaftsebene nicht harmonisierten Bereichen den Handel nicht behinderten.

Im Bericht vom November 1998 wurden gewisse weitere Fortschritte festgestellt, besonders bei der Anpassung der technischen Vorschriften. Der rechtliche Rahmen des neuen Konzeptes war geschaffen worden. Die Übernahme der harmonisierten europäischen Normen dagegen war nur begrenzt vorangekommen.

In ihrem Bericht vom Oktober 1999 stellte die Kommission fest, dass Lettland bei der Angleichung an den Besitzstand und dem Ausbau seiner Umsetzungsstrukturen erheblich weitergekommen war. Jedoch müsste Lettland zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen zu können und um eine voll funktionsfähige Marktaufsicht aufzubauen.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass Lettland seit 1999 bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand und beim Ausbau der entsprechenden Verwaltungsstrukturen gute Fortschritte verzeichnen konnte.

In ihrem Bericht vom November 2001 stellte die Kommission fest, dass Lettland bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand und der Stärkung der entsprechenden Verwaltungskapazitäten große Fortschritte gemacht hatte.

Im Bericht vom Oktober 2002 wurden konstante Fortschritte im Bereich des freien Warenverkehrs und der Zollunion verzeichnet.

In ihrem Bericht vom November 2003 stellte die Kommission fest, dass Lettland den mit dem Beitritt verbundenen Verpflichtungen im Wesentlichen nachgekommen ist, dass das Land in bestimmten Bereichen jedoch noch punktuelle Fortschritte erzielen muss.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der freie Warenverkehr setzt die Beseitigung sämtlicher Handelsschranken voraus. Dazu gehören nicht nur die Zölle und die mengenmäßigen Beschränkungen, sondern auch alle Maßnahmen mit gleicher, d. h. protektionistischer Wirkung.

Wo es an harmonisierten technischen Vorschriften fehlt, gilt nach dem Urteil in der Rechtssache „Cassis de Dijon" der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der einzelstaatlichen Bestimmungen.

Bei der Harmonisierung ist die Europäische Gemeinschaft zu einem „ neuen Konzept " übergegangen. Sie schreibt nicht länger technische Lösungen vor, sondern legt lediglich grundlegende Anforderungen fest, welchen die Waren entsprechen müssen.

BEWERTUNG DER LAGE

Lettland hat mit neuen Gesetzen in den Bereichen Normung, Haftung der Hersteller und Produktsicherheit die Rechtsgrundlage für dieses neue Konzept geschaffen. Ferner wurde der lettische Rechtsrahmen für die Konformitätsbewertung und Zertifizierung angepasst, um dem Besitzstand voll und ganz zu entsprechen, und die EG-Verordnungen über die Konformitätsbewertungsverfahren wurden übernommen. Gemäß dem Bericht 2002 ist die Umsetzung des allgemeinen Rechtsrahmens für den neuen und globalen Ansatz abgeschlossen.

Bei der Übernahme der harmonisierten europäischen Normen wurden im Rahmen des Programms, das Lettland entwickelt hat, um noch vor 2004 sämtliche europäischen Normen zu übernehmen, ebenfalls Fortschritte erzielt. Im Bericht von 2001 wird festgestellt, dass Lettland die Annahme der europäischen Normen beschleunigt hat.

Darüber hinaus wurde die Unabhängigkeit der in den Bereichen Normung, Akkreditierung und Konformitätsbewertung tätigen Einrichtungen gestärkt, um ein vollauf leistungsfähiges Qualitätssicherungssystem aufzubauen. Bei dem 1999 als vollberechtigtes Mitglied der Europäischen Vereinigung für die Zusammenarbeit bei der Akkreditierung anerkannten lettischen Akkreditierungsamt handelt es sich um eine unabhängige Organisation ohne Erwerbszweck; das lettische Zentrum für Messwesen wird in eine staatliche Agentur umgewandelt. Ferner wurden die Haushaltsmittel des lettischen Normungsinstituts erheblich erhöht und das Personal aufgestockt. Dieser institutionelle Rahmen wurde im März 2000 durch die Errichtung des lettischen Akkreditierungsrates, der in diesem Bereich eine beratende Funktion ausübt, und die Schaffung des Büros für chemische Stoffe vervollständigt. Weitere Fortschritte wurden 2001 mit der Stärkung der Rahmeninstitutionen verzeichnet, insbesondere was ihre Unabhängigkeit und die Qualität ihrer Arbeitsweise bei Akkreditierung und Normung angeht. Konkrete Maßnahmen wurden ergriffen, um das Marktüberwachungssystem zu reformieren.

Im Bereich der sektoralen Rechtsbestimmungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Was die Sektoren des „neuen Konzepts" betrifft, so wurden die Richtlinien über Maschinen, Bauerzeugnisse, elektromagnetische Verträglichkeit und Niederspannung, persönliche Schutzausrüstungen, Gasverbrauchseinrichtungen, Sicherheit elektrischer Geräte und einfache Druckbehälter übernommen. Auch auf den Gebieten Spielzeug, Aufzüge, Maschinen, elektrische Ausrüstung, Medizinprodukte und Druckbehälter wurden Anstrengungen unternommen. Bei der Umsetzung der Richtlinien über Gasverbrauchseinrichtungen und Sportboote müssen jedoch noch Fortschritte erzielt werden. Zum Zeitpunkt der Annahme des Berichts 2002 waren alle Richtlinien bis auf wenige Ausnahmen in die lettischen Rechtsvorschriften umgesetzt. Im Bericht 2003 wurde festgestellt, dass Lettland die Gesamtheit der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem neuen Konzept umgesetzt hat und dass das lettische Recht nun mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand übereinstimmt.

Was die Richtlinien in den Sektoren des „alten Konzepts" betrifft, so wurden die Rahmenvorschriften für Lebensmittelzusätze und die Verordnungen über Produktkennzeichnung, Lösemittel, Hygiene, Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, und Aromastoffe ebenfalls angenommen und sind in Kraft getreten. Im Bericht 2003 wurde festgestellt, dass Lettland die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in Bezug auf Lebensmittel weiterführen muss.

Was die chemischen Erzeugnisse angeht, so wurde Rahmenvorschriften zum Inverkehrbringen und der Verwendung chemischer Stoffe und Erzeugnisse sowie eine Verordnung über die Einstufung, die Aufmachung und die Kennzeichnung chemischer Erzeugnisse angenommen. Die Rechtsvorschriften über Drogenausgangsstoffe und die Sicherheit von Detergenzien wurden ebenfalls geändert. Das Gesetz über die chemischen Stoffe und Erzeugnisse wurde im Dezember 2000 geändert. Im Bericht 2003 vertrat die Kommission die Auffassung, dass Lettland weitere Anstrengungen unternehmen muss, um die „neuen" chemischen Stoffe noch vor dem Beitritt provisorisch anzumelden.

Im Pharma-Bereich wurden seit der 1998 erfolgten Annahme eines Rahmengesetzes über pharmazeutische Tätigkeiten und eines Gesetzes über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe Fortschritte festgestellt. Außerdem wurde ein Gesetz über die Etikettierung von Arzneimitteln verabschiedet und das 1997 verabschiedete Gesetz über pharmazeutische Tätigkeiten wurde im Jahr 2000 geändert.

Ferner wurden Vorschriften über die Etikettierung von Kristallglas angenommen.

In dem nicht harmonisierten Sektor wurde 2001 keine Entwicklung verzeichnet, insbesondere was die Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung angeht. Im Bericht 2003 wurde festgestellt, dass Lettland diesen Grundsatz noch einführen muss.

Auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens wurde ein Gesetz über die Vergabe von Aufträgen verabschiedet. Das neue Gesetz sieht die Schaffung eines Amtes für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens vor. Auch das lettische Gesetz über das staatliche und kommunale Beschaffungswesen wurde geändert, um den Informationsfluss zu verbessern. Im Laufe des Jahres 2001hat Lettland die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand fortgesetzt. Im Jahr 2002 wurde die Angleichung in diesem Gebiet durch die Annahme des Gesetzes über das Beschaffungswesen für die Regierung und die lokalen Verwaltungen vorangetrieben.

Die Verhandlungen über das Kapitel des freien Warenverkehrs wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Lettland hat keine Übergangsregelung beantragt.

Was das Kapitel zur Zollunion angeht, so wurde das Zollrecht 2001 geändert, um eine perfekte Übereinstimmung mit dem Zollkodex der Gemeinschaften und seinen Durchführungsvorschriften zu gewährleisten. Lettland hat ferner eine Reihe wichtiger Verordnungen im Zusammenhang mit den Zollbefreiungen, dem Integrierten Zolltarif der Gemeinschaft (TARIC) und die Leistung von Bürgschaften im Versandverfahren angenommen. Im Mai 2002 hat das Parlament noch Änderungen des Zollrechts angenommen. Im Bericht 2003 wurde festgestellt, dass die operationellen und administrativen Kapazitäten noch nicht wie gewünscht voll entwickelt sind und dass die Informatisierung und die Interkonnektivität der Systeme noch unsicher ist.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel wurden im Dezember 2002 abgeschlossen. Lettland hat in diesem Bereich keine Übergangsregelung beantragt.

Letzte Änderung: 16.02.2004