Slowenien

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2010 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 709 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(99) 512 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 712 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1755- nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1411 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1208 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, dass auf Grund der derzeitigen Wettbewerbsfähigkeit der slowenischen Industrie in ihrer Gesamtheit davon auszugehen sein dürfte, dass das Land mittelfristig in der Lage sein wird, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Europäischen Union standzuhalten. Sie unterstrich jedoch, dass es gewisse Probleme im Zusammenhang mit dem zum Teil wenig flexiblen Arbeitsmarkt und den noch nicht umstrukturierten Wirtschaftszweigen und Unternehmen gebe.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass insbesondere bei der Formulierung der Industriepolitik Fortschritte erzielt worden seien, dass aber ihre Umsetzung aufmerksam verfolgt werden müsse.

Im Bericht vom Oktober 1999 gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass trotz fortbestehender struktureller Probleme gewisse Fortschritte zu verzeichnen waren.

Im Bericht vom November 2000 wurde darauf hingewiesen, dass Slowenien durch die Maßnahmen zur Umstrukturierung der Unternehmen Fortschritte bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit seiner Industrie zu verzeichnen hatte. Seit Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts hatte Slowenien auch Fortschritte in der KMU-Politik, insbesondere bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen erzielt.

Der Bericht vom November 2001 ging auf die Bemühungen Sloweniens im Bereich der Industriepolitik und der Politik zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ein.

Der Bericht vom Oktober 2002 gab einen Überblick über die Fortschritte, die Slowenien auf den Gebieten Industriepolitik und Politik zur Förderung der KMU erzielt hat.

Der Bericht vom November 2003 kommt zu dem Schluss, dass Slowenien im Großen und Ganzen seinen Verpflichtungen aus den Beitrittsverhandlungen hinsichtlich der Industriestrategie und der Grundsätze der gemeinsamen KMU-Politik nachkommt.

GEMEINSCHAFTLICHER Besitzstand

Ziel der Industriepolitik der EU ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, um den Lebensstandard anzuheben und ein hohes Beschäftigungsniveau sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist sie ausgerichtet auf die Förderung eines günstigen Umfelds für die Initiative und die Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Gemeinschaft sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und die Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Zur Umsetzung der Industriepolitik werden Instrumente aus mehreren Politikbereichen der Gemeinschaft eingesetzt. Dazu gehören sowohl Instrumente der Marktsteuerung (Produktspezifikation und Marktzugang, Handelspolitik, staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik) als auch Maßnahmen zur Förderung der Strukturanpassung der Industrie (stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld, Technologie, Ausbildung usw.).

Damit die Beitrittsländer in der Lage sind, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, müssen sie zum Zeitpunkt des Beitritts über eine hinreichend wettbewerbsfähige Industrie verfügen. Dabei muss erkennbar sein, dass sie im Einklang mit Artikel 157 (Ex-Artikel 130) EG-Vertrag eine Politik der offenen und wettbewerbsfähigen Märkte verfolgen. Die in den Europa-Abkommen vorgesehene gute Zusammenarbeit zwischen der EU und den Beitrittsländern in den Bereichen Industrie, Investitionen, Normung und Bewertung der Konformität mit den Gemeinschaftsvorschriften ist ebenfalls ein guter Gradmesser dafür, ob die Entwicklung der Beitrittsländer in die richtige Richtung geht.

Bewertung

Die Industriestrategie Sloweniens stimmt weitgehend mit den Konzepten und Prinzipien der gemeinsamen Industriepolitik überein, denn sie ist stabil, berechenbar und marktwirtschaftlich ausgerichtet. Die dafür erforderlichen Verwaltungsstrukturen bestehen.

Was die Privatisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen anbelangt, nehmen den ausländischen Direktinvestitionen zu, während die Umstrukturierung und Privatisierung weiter vorangetrieben werden. Bei der Umstrukturierung muss sicher gestellt werden, dass ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Seit der Stellungnahme von 1997 hat Slowenien die Anpassung seiner Industriepolitik gut vorangebracht. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Übergangsregelungen wurden nicht beantragt (siehe Bericht 2002). Slowenien ist seinen Verpflichtungen nachgekommen. Im Hinblick auf die Integration in den Binnenmarkt muss sich Slowenien noch weiter um die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen bemühen.

Was die KMU-Politik angeht, so wurde im März 2002 ein Programm zur Förderung der unternehmerischen Initiative und der Wettbewerbsfähigkeit für die Jahre 2002 - 2006 verabschiedet. Im April 2002 wurde die Europäische Charta für Kleinunternehmen angenommen, die noch umgesetzt werden muss.

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen wurde ein Aktionsprogramm gestartet, mit dem administrative Hürden abgebaut werden sollen. Durch die Schaffung von zehn regionalen Garantiefonds wurde der Zugang zu Finanzmitteln vereinfacht. In diesem Bereich muss Slowenien noch weitere Fortschritte machen. Nun gilt es noch, die Gemeinschaftsdefinition für KMU anzuwenden.

Seit der Stellungnahme von 1997 hat Slowenien eine Politik zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen formuliert und betrieben.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Übergangsregelungen wurden nicht beantragt (siehe Bericht 2002). Slowenien ist seinen Verpflichtungen nachgekommen. Slowenien muss sich noch darum bemühen, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln und Innovation zu erleichtern, die Fähigkeiten seiner Unternehmer zu verbessern und Bürokratie abzubauen.

Letzte Änderung: 03.03.2004